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Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe

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Beitrag: #1
Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe

Guten Tag

Frage ist hier nun gestellt, normal braucht man um Werbung € zu Verkaufen ein Gewerbeschein, nach meines Wissens.

Hier habe ich mir halt nun eine Idee Überlegt, das ich Werbung Verkaufe per Paypal. Auf ein extra Paypal Konto das dafür Angelegt wird, das Ausschließlich für Kosten ist.

Weil ich mache es jetzt schon so, das ich wenn ich durch meine Partnerschaften die Provision bekomme, dies direkt weg getan wird um z.b Server Rechnung. Kosten für neue Anschaffungen für das Projekt u,s,w

Ist dies Rechtens, oder kann man da auch Probleme kriegen.




PS: Ich möchte hier mit Klar stellen, das ich keine Rechtsberatung haben möchte. Und alle Antworten hier als Hilfestellung nur dienen.

12.06.2012 18:44
 
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Beitrag: #2
RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe

Ich sags mal so !

Solange du etwas in deinem Familienkreis machst wie z.B. etwas verkaufen, brauchst du kein Gewerbe.
Sobald du aber einnahmen von dritten annimmst brauchst du definitiv ein Gewerbe und wenn es nur ein Kleingewerbe ist.
Ansonsten ist das Steuerhinterziehung was du betreibst und das kann dich teuer zu stehen kommen.

An deiner stelle würde ich so schnell wie Möglich ein Gewerbe anmelden.

EDIT:

Dies ist ein Auszug einer Rechtsanwaltskanzlei!


Wenn Sie ab und an mal Werbung verkaufen, bedeutet das, dass in der Regel folgendes:
- selbständige nachhaltige Betätigung
- mit der Absicht Gewinne zu erzielen
- und mit der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
= Gewerbebetrieb = Gewerbeanmeldung!


Mit freundlichen Grüßen,

Steven Underwood

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.06.2012 18:54 von sunnix.

12.06.2012 18:51
 
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Beitrag: #3
RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe

Du brauchst einen Gewerbeschein. Sunnii hat das eigtl. schon simpel erklärt.

Ein Kleingewerbe kostet nicht die Welt und es geht schnell. Einfach machen & schon auf der sicheren Seite sein. Smile

12.06.2012 18:52
 
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Beitrag: #4
RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe

Fest steht, sobald du die Absicht hast irgendetwas einzunehmen, benötigst du ein Gewerbe. Da führt kein Weg dran vorbei.

Aber wo ist das Problem mit dem Gewerbe? Die paar Euro was die Anmeldung kostet hat man ja in der Regel schnell wieder drin. Der bürokratische Aufwand bei einem Kleingewerbe ist sehr gering.


Dieser Post kann Spuren von Sarkasmus und Ironie enthalten.

12.06.2012 18:58
 
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Beitrag: #5
RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe

Ein Merkmal laut EStG für ein Gewerbe ist die GEWINNERZIELUNGSABSICHT.
Gewinn = Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben

Sollte er ein Gewerbe anmelden und er kann die laufenden Betriebsausgaben jetzt noch nicht mal decken, wird er dauernd Verluste einfahren, da nun auch weitere Kosten für ggf. Steuerberater anfallen.
Das Ende der Geschichte: Nach 3 - 4 Jahren ändert das Finanzamt zurecht die letzten Bescheide, da er nur Verluste erzielt und stuft das ganze als Liebhaberei ein.

Es wird sich dauernd gestritten, wie es mit den Affili-Programmen aussieht. Das ist meine Rechtsauffassung des ganzen Wink
Also: Hast du nicht vor, mit dem ganzen GEWINN zu erzielen, ist das Liebhaberei. Dann darfst du natürlich auch keine Rechnungen ausstellen oder dergleichen.

Solltest du jedoch ins PLUS kommen, ist die Tatsache der Gewinnerzielungsabsicht erfüllt und du kommst um eine Gewerbeanmeldung nicht mehr drumherum.

==> Das ist keine Rechtsberatung!

12.06.2012 19:18
 
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Beitrag: #6
RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe

Es heißt aber nicht, dass man zwangsweise Gewinn machen muss, allein die Absicht reicht aus. Dabei ist es auch egal ob man Verlust macht, sondern auf lange Sicht hin wird er wohl doch Gewinn machen wollen, wieso sollte er das ganze denn sonst machen? Geld zu verschenken hat niemand. Und genauso wird das Finanzamt im Zweifel auch argumentieren.

Um den ganzen Stress mit dem Finanzamt zu vermeiden, meldet man einfach präventiv ein (Klein-)Gewerbe an und dann ist man auf der sicheren Seite, da wird niemand was dagegen sagen.


Dieser Post kann Spuren von Sarkasmus und Ironie enthalten.

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.06.2012 19:45 von keving.

12.06.2012 19:44
 
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Beitrag: #7
RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe

Also ich habe doch es klar geschrieben, das ich keinen Gewinn machen will.

12.06.2012 19:55
 
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Beitrag: #8
RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe

Eben...
Erstens hat Media-Styles24 das geschrieben und präventiv ein Gewerbe anmelden?
Das ist wieder mit deutlich mehr Pflichten und Kosten verbunden.
Wenn es nicht nötig ist, meldet man auch kein Gewerbe an.
Bzw. wenn es laut Gesetz kein Gewerbe ist, ist es auch nicht rechtmäßig das anzumelden.

12.06.2012 20:00
 
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Beitrag: #9
RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe

Das musst du im Zweifelsfall dem Finanzamt erklären müssen und im schlimmsten Fall handelt es sich um Steuerhinterziehung.
Es zählt nicht was du willst, sondern das was das Finanzamt sagt.

Aber was spricht denn gegen ein Gewerbe? So bist du einfach auf der sicheren Seite.


iCosta schrieb:
Eben...
Erstens hat Media-Styles24 das geschrieben und präventiv ein Gewerbe anmelden?
Das ist wieder mit deutlich mehr Pflichten und Kosten verbunden.
Wenn es nicht nötig ist, meldet man auch kein Gewerbe an.
Bzw. wenn es laut Gesetz kein Gewerbe ist, ist es auch nicht rechtmäßig das anzumelden.


Bei einem Kleingewerbe ist es gerade nicht der Fall. Kosten sind einzig und allein die Gewerbeanmeldung, diese beträgt im besten Fall lediglich 20€. Zudem musst du nur einmal im Jahr die EÜR zusammen mit deiner Steuererklärung abgeben.


Dieser Post kann Spuren von Sarkasmus und Ironie enthalten.

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.06.2012 20:03 von keving.

12.06.2012 20:00
 
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Beitrag: #10
RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe

Gewerbeschein beim Gewerbeamt für einmalig 10-100€ (je nach Gemeinde) holen und gut ist.
Gewinnerzielungsabsicht bedeutet einfach, dass er vor hat Geld einzunehmen von Dritten.
Auch Affili Netzwerke gehören dazu! Da das Schalten von Werbung definitiv eine Gewinnerzielungsabsicht darstellt.

Ansonsten gibt es noch gemeinnützige Organisationen und/oder Vereine, das muss man aber auch alles anmelden -sprich eigentlich alles, was nicht im engsten Freundes und Familienkreis mit Geld zu tun hat muss irgendwo irgendwie angemeldet werden. Für deinen Fall trifft der Gewerbeschein deine Ansprüche.


[Link: Registrierung erforderlich]
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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.06.2012 20:02 von zhizhi778.

12.06.2012 20:01
 
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