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Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe

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Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe - Media-Styles24 - 12.06.2012 18:44

Guten Tag

Frage ist hier nun gestellt, normal braucht man um Werbung € zu Verkaufen ein Gewerbeschein, nach meines Wissens.

Hier habe ich mir halt nun eine Idee Überlegt, das ich Werbung Verkaufe per Paypal. Auf ein extra Paypal Konto das dafür Angelegt wird, das Ausschließlich für Kosten ist.

Weil ich mache es jetzt schon so, das ich wenn ich durch meine Partnerschaften die Provision bekomme, dies direkt weg getan wird um z.b Server Rechnung. Kosten für neue Anschaffungen für das Projekt u,s,w

Ist dies Rechtens, oder kann man da auch Probleme kriegen.




PS: Ich möchte hier mit Klar stellen, das ich keine Rechtsberatung haben möchte. Und alle Antworten hier als Hilfestellung nur dienen.


RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe - sunnix - 12.06.2012 18:51

Ich sags mal so !

Solange du etwas in deinem Familienkreis machst wie z.B. etwas verkaufen, brauchst du kein Gewerbe.
Sobald du aber einnahmen von dritten annimmst brauchst du definitiv ein Gewerbe und wenn es nur ein Kleingewerbe ist.
Ansonsten ist das Steuerhinterziehung was du betreibst und das kann dich teuer zu stehen kommen.

An deiner stelle würde ich so schnell wie Möglich ein Gewerbe anmelden.

EDIT:

Dies ist ein Auszug einer Rechtsanwaltskanzlei!


Wenn Sie ab und an mal Werbung verkaufen, bedeutet das, dass in der Regel folgendes:
- selbständige nachhaltige Betätigung
- mit der Absicht Gewinne zu erzielen
- und mit der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
= Gewerbebetrieb = Gewerbeanmeldung!


RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe - Nickex - 12.06.2012 18:52

Du brauchst einen Gewerbeschein. Sunnii hat das eigtl. schon simpel erklärt.

Ein Kleingewerbe kostet nicht die Welt und es geht schnell. Einfach machen & schon auf der sicheren Seite sein. Smile


RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe - keving - 12.06.2012 18:58

Fest steht, sobald du die Absicht hast irgendetwas einzunehmen, benötigst du ein Gewerbe. Da führt kein Weg dran vorbei.

Aber wo ist das Problem mit dem Gewerbe? Die paar Euro was die Anmeldung kostet hat man ja in der Regel schnell wieder drin. Der bürokratische Aufwand bei einem Kleingewerbe ist sehr gering.


RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe - iCosta - 12.06.2012 19:18

Ein Merkmal laut EStG für ein Gewerbe ist die GEWINNERZIELUNGSABSICHT.
Gewinn = Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben

Sollte er ein Gewerbe anmelden und er kann die laufenden Betriebsausgaben jetzt noch nicht mal decken, wird er dauernd Verluste einfahren, da nun auch weitere Kosten für ggf. Steuerberater anfallen.
Das Ende der Geschichte: Nach 3 - 4 Jahren ändert das Finanzamt zurecht die letzten Bescheide, da er nur Verluste erzielt und stuft das ganze als Liebhaberei ein.

Es wird sich dauernd gestritten, wie es mit den Affili-Programmen aussieht. Das ist meine Rechtsauffassung des ganzen Wink
Also: Hast du nicht vor, mit dem ganzen GEWINN zu erzielen, ist das Liebhaberei. Dann darfst du natürlich auch keine Rechnungen ausstellen oder dergleichen.

Solltest du jedoch ins PLUS kommen, ist die Tatsache der Gewinnerzielungsabsicht erfüllt und du kommst um eine Gewerbeanmeldung nicht mehr drumherum.

==> Das ist keine Rechtsberatung!


RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe - keving - 12.06.2012 19:44

Es heißt aber nicht, dass man zwangsweise Gewinn machen muss, allein die Absicht reicht aus. Dabei ist es auch egal ob man Verlust macht, sondern auf lange Sicht hin wird er wohl doch Gewinn machen wollen, wieso sollte er das ganze denn sonst machen? Geld zu verschenken hat niemand. Und genauso wird das Finanzamt im Zweifel auch argumentieren.

Um den ganzen Stress mit dem Finanzamt zu vermeiden, meldet man einfach präventiv ein (Klein-)Gewerbe an und dann ist man auf der sicheren Seite, da wird niemand was dagegen sagen.


RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe - Media-Styles24 - 12.06.2012 19:55

Also ich habe doch es klar geschrieben, das ich keinen Gewinn machen will.


RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe - iCosta - 12.06.2012 20:00

Eben...
Erstens hat Media-Styles24 das geschrieben und präventiv ein Gewerbe anmelden?
Das ist wieder mit deutlich mehr Pflichten und Kosten verbunden.
Wenn es nicht nötig ist, meldet man auch kein Gewerbe an.
Bzw. wenn es laut Gesetz kein Gewerbe ist, ist es auch nicht rechtmäßig das anzumelden.


RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe - keving - 12.06.2012 20:00

Das musst du im Zweifelsfall dem Finanzamt erklären müssen und im schlimmsten Fall handelt es sich um Steuerhinterziehung.
Es zählt nicht was du willst, sondern das was das Finanzamt sagt.

Aber was spricht denn gegen ein Gewerbe? So bist du einfach auf der sicheren Seite.


iCosta schrieb:
Eben...
Erstens hat Media-Styles24 das geschrieben und präventiv ein Gewerbe anmelden?
Das ist wieder mit deutlich mehr Pflichten und Kosten verbunden.
Wenn es nicht nötig ist, meldet man auch kein Gewerbe an.
Bzw. wenn es laut Gesetz kein Gewerbe ist, ist es auch nicht rechtmäßig das anzumelden.


Bei einem Kleingewerbe ist es gerade nicht der Fall. Kosten sind einzig und allein die Gewerbeanmeldung, diese beträgt im besten Fall lediglich 20€. Zudem musst du nur einmal im Jahr die EÜR zusammen mit deiner Steuererklärung abgeben.


RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe - zhizhi778 - 12.06.2012 20:01

Gewerbeschein beim Gewerbeamt für einmalig 10-100€ (je nach Gemeinde) holen und gut ist.
Gewinnerzielungsabsicht bedeutet einfach, dass er vor hat Geld einzunehmen von Dritten.
Auch Affili Netzwerke gehören dazu! Da das Schalten von Werbung definitiv eine Gewinnerzielungsabsicht darstellt.

Ansonsten gibt es noch gemeinnützige Organisationen und/oder Vereine, das muss man aber auch alles anmelden -sprich eigentlich alles, was nicht im engsten Freundes und Familienkreis mit Geld zu tun hat muss irgendwo irgendwie angemeldet werden. Für deinen Fall trifft der Gewerbeschein deine Ansprüche.


RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe - Mr-Trust - 12.06.2012 20:52

iCosta schrieb:
Ein Merkmal laut EStG für ein Gewerbe ist die GEWINNERZIELUNGSABSICHT.
Gewinn = Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben


Das ist so nicht richtig.
Es ist egal, ob du mit den Betriebseinnahmen die Betriebskosten decken kannst oder nicht. Du machst in erster Linie einen Gewinn und dazu brauchst du ein Gewerbe.


RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe - iCosta - 12.06.2012 21:12

Der Begriff "Gewinn" ist im Gesetz klar definiert und ich kann dir Stein auf Bein schwören, dass du mit deiner Behauptung unrecht hast, zhizhi778 Wink
---
@keving:
Und wer keine Ahnung mit der Materie "Steuererklärung" hat, wird wohl nicht drumherum kommen, einen Steuerberater heranzuziehen Wink
Das war neben der Gewerbeanmeldung mit den weiteren Kosten gemeint.
Zudem hat er die Pflicht die Belege 10 Jahre lang aufzubewahren.
Kleingewerbe hin oder her Wink


Ich frage mich langsam wie viele hier feuchtfröhlich Steuervorteile ergattern, indem sie alljährliche Hunderte Euro Verlust anmelden ;D
Das Schreiben des Finanzamtes mit den entsprechenden rückwirkend geänderten Bescheiden wird folgen Wink

Keine Gewinnerzielungsabsicht == kein Gewerbe

Frag beim Finanzamt nach, betone, dass keine Gewinnerzielungsabsicht besteht und du die Kosten auch in den folgenden Jahren voraussichtlich nicht decken kannst und wirst und dann werden wir ja sehen, wer recht hat Wink


RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe - keving - 12.06.2012 22:09

Also ich weiß ja nicht was ihr sonst in eurer Freizeit macht, aber es gibt noch Leute die gehen arbeiten, da ist eine Einkommenssteuererklärung so oder so Pflicht, da führt kein Weg dran vorbei.
Sogar wenn man doch einmalig mal einen Ferienjob mit z.B. 15 Jahren gemacht hat, ist man doch verpflichtet die Folgejahren eine Steuereklärung abzugeben, auch wenn man nicht gearbeitet hat, oder irre ich mich da?

Wie bereits gesagt, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder nicht, entscheidet einzig und allein das Finanzamt.

Ich versteh trotzdem nicht, wieso man da einfach kein Gewerbe anmeldet. Nur um die Anmeldegebühr zu sparen? Wenn ich nicht gerade am Hungertuch nagen würde, wäre mir das Geld doch egal um späteren Stress im vornherein aus dem Weg zu gehen.
Der bürokratische Aufwand geht gegen Null, da kannst du sagen was du willst.
Eine Steuererklärung muss man so oder so machen, und wenn man noch nicht gearbeitet hat, dann kommt es auf ein Jahr früher oder später auch nicht drauf an.
Und bezüglich Belege aufbewahren, man kann einfach den Kontoauszug von PayPal monatlich ausdrucken, das wars, mehr brauch man da nicht.

Mal eine Frage, falls wirklich Liebhaberei vorliegen sollte, muss man dann nicht trotzdem einen Überblick über Einnahmen/Ausgaben haben und ggf. Belege aufbewahren? Wie ist es sonst überhaupt möglich zu sagen, dass man keinen Gewinn erzielt hat?


RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe - iCosta - 12.06.2012 22:45

Ich habe keine Ahnung, wie alt Media-Styles24 ist.
Ist also der Beginn der Berufstätigkeit noch nicht in Aussicht, dann ist das anfertigen der Steuererklärung schon Aufwand in meinen Augen.

Wer mal einen Ferienjob o. ä. hatte braucht auch keine Steuererklärung anzufertigen, sofern sein Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 8.004,- € liegt im Veranlagungsjahr.
Das gilt dann wohl auch für die Folgejahre, wenn er dort keine Tätigkeit mehr ausüben sollte.

Ansonsten hast du aber recht, dass es sinnvoll ist die Belege aufzubewahren. Wie gesagt bei 3-4 Verkäufen im Jahr und über PayPal ist das ja kein großer Platzverbrauch und das war auch nur allgemein formuliert von mir.
Man bleibt in der Nachweispflicht und es kann nicht schaden, das Finanzamt darüber zu informieren, dass man eine Tätigkeitz aufnimmt, es sich aber nur um Liebhaberei handelt.
Sollten die dann doch um Einreichung einer EÜR oder geschätzten Vorausberechnung bitten, werden die schnell sehen, dass es sich hier nur um Kläckerbeträge handelt und vermutlich eh im Verlust enden.

Diese Diskussion ist allerdings auch nichts besonderes. In diversen Foren habe ich diese Diskussion schon verfolgt und es wurde schlussendlich immer geraten, sich an einen Steuerberater/Finanzamt zu wenden.

Nach dem, was er im Ausgangsthread geschrieben hat, ist meine Rechtsauffassung, dass es sich um Liebhaberei handelt.
Im Prinzip ist es egal, ob ich Werbeplätze oder Tupperdosen verkaufe.
Allerdings kann man da keine Entscheidung treffen, da wir die Zahlen nicht kennen, um die es hier geht und wie die Entwicklung aussieht.

Solltest du vorhaben, das ganze in naher Zukunft doich größer aufzuziehen, kann es nicht schaden, ein Gewerbe anzumelden und die erzielten Verluste mit in die Folgejahre vorzutragen...


RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe - Joeym - 13.06.2012 05:44

Zitat:
Partnerschaften die Provision bekomme, dies direkt weg getan wird um z.b Server Rechnung. Kosten für neue Anschaffungen für das Projekt u,s,w


Dies hört sich nach einem eingetragenen Verein prinzip an.


RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe - Yokon - 18.12.2012 09:53

Hier scheint es doch immer noch einige Verwirrung zu geben. Wink

Zunächst einmal an den Threadersteller:

Warum fragst du nicht die Leute, die im Zweifel darüber entscheiden?

Das ist nicht nur das Finanzamt, sondern auch das Gewerbeamt, die können da sehr wohl unterschiedlicher Meinung sein. Die Meinung des Gewerbeamts geht hier auch zunächst mal vor.

Die steuerliche Behandlung kommt erst danach. Hast du überhaupt Einnahmen, gegen die evtl. Verluste aus dem Gewerbebetriebe entgegen gerechnet werden könnten?

Im übrigen heißt Steuerpflichtig noch lange nicht auch Steuern bezahlen!

Die Geschichte mit der "Liebhaberei" kann zwar tatsächlich vorkommen, aber eher selten und dann auch eher, wenn es sich tatsächlich eher um ein Hobby handelt, das man von der Steuer absetzen möchte.

Das sehe ich hier aber nicht!

Meinst du, man darf eine Kneipe aufmachen, wenn man keine Gewinnabsicht hat? Biggrin

Meinst du, man darf ein sonstiges Geschäft ohne Gewerbeanmeldung aufmachen, wenn du keinen Gewinn machst, weil du z.B. deine Freundin einstellst und ihr Gehalt zahlst?

Die Geschichte mit der "Gewinnerzielungsabsicht" wird auch oft falsch gedeutet.

Frage dein Gewerbeamt, dein Finanzamt und wenn du eine dritte Person brauchst, einen Steuerberater. Auch die IHK kann hier weiterhelfen.

Außer beim Steuerberater werden alle kostenlos Auskunft geben.

Meine persönliche Meinung gebe ich auch gerne noch zum Besten:

Ja, du brauchst eindeutig einen Gewerbeschein.

Aber du willst wohl eher keinen Rat, sondern einen Freifahrtschein, denn kann dir hier keiner geben...