Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe
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RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe
Ein Merkmal laut EStG für ein Gewerbe ist die GEWINNERZIELUNGSABSICHT.
Gewinn = Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben
Das ist so nicht richtig.
Es ist egal, ob du mit den Betriebseinnahmen die Betriebskosten decken kannst oder nicht. Du machst in erster Linie einen Gewinn und dazu brauchst du ein Gewerbe.
On the 8th day, god created Linux.
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12.06.2012 20:52 |
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RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe
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12.06.2012 21:12 |
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RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe
Also ich weiß ja nicht was ihr sonst in eurer Freizeit macht, aber es gibt noch Leute die gehen arbeiten, da ist eine Einkommenssteuererklärung so oder so Pflicht, da führt kein Weg dran vorbei.
Sogar wenn man doch einmalig mal einen Ferienjob mit z.B. 15 Jahren gemacht hat, ist man doch verpflichtet die Folgejahren eine Steuereklärung abzugeben, auch wenn man nicht gearbeitet hat, oder irre ich mich da?
Wie bereits gesagt, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder nicht, entscheidet einzig und allein das Finanzamt.
Ich versteh trotzdem nicht, wieso man da einfach kein Gewerbe anmeldet. Nur um die Anmeldegebühr zu sparen? Wenn ich nicht gerade am Hungertuch nagen würde, wäre mir das Geld doch egal um späteren Stress im vornherein aus dem Weg zu gehen.
Der bürokratische Aufwand geht gegen Null, da kannst du sagen was du willst.
Eine Steuererklärung muss man so oder so machen, und wenn man noch nicht gearbeitet hat, dann kommt es auf ein Jahr früher oder später auch nicht drauf an.
Und bezüglich Belege aufbewahren, man kann einfach den Kontoauszug von PayPal monatlich ausdrucken, das wars, mehr brauch man da nicht.
Mal eine Frage, falls wirklich Liebhaberei vorliegen sollte, muss man dann nicht trotzdem einen Überblick über Einnahmen/Ausgaben haben und ggf. Belege aufbewahren? Wie ist es sonst überhaupt möglich zu sagen, dass man keinen Gewinn erzielt hat?
Dieser Post kann Spuren von Sarkasmus und Ironie enthalten.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.06.2012 22:14 von keving.
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12.06.2012 22:09 |
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RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe
Ich habe keine Ahnung, wie alt Media-Styles24 ist.
Ist also der Beginn der Berufstätigkeit noch nicht in Aussicht, dann ist das anfertigen der Steuererklärung schon Aufwand in meinen Augen.
Wer mal einen Ferienjob o. ä. hatte braucht auch keine Steuererklärung anzufertigen, sofern sein Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 8.004,- € liegt im Veranlagungsjahr.
Das gilt dann wohl auch für die Folgejahre, wenn er dort keine Tätigkeit mehr ausüben sollte.
Ansonsten hast du aber recht, dass es sinnvoll ist die Belege aufzubewahren. Wie gesagt bei 3-4 Verkäufen im Jahr und über PayPal ist das ja kein großer Platzverbrauch und das war auch nur allgemein formuliert von mir.
Man bleibt in der Nachweispflicht und es kann nicht schaden, das Finanzamt darüber zu informieren, dass man eine Tätigkeitz aufnimmt, es sich aber nur um Liebhaberei handelt.
Sollten die dann doch um Einreichung einer EÜR oder geschätzten Vorausberechnung bitten, werden die schnell sehen, dass es sich hier nur um Kläckerbeträge handelt und vermutlich eh im Verlust enden.
Diese Diskussion ist allerdings auch nichts besonderes. In diversen Foren habe ich diese Diskussion schon verfolgt und es wurde schlussendlich immer geraten, sich an einen Steuerberater/Finanzamt zu wenden.
Nach dem, was er im Ausgangsthread geschrieben hat, ist meine Rechtsauffassung, dass es sich um Liebhaberei handelt.
Im Prinzip ist es egal, ob ich Werbeplätze oder Tupperdosen verkaufe.
Allerdings kann man da keine Entscheidung treffen, da wir die Zahlen nicht kennen, um die es hier geht und wie die Entwicklung aussieht.
Solltest du vorhaben, das ganze in naher Zukunft doich größer aufzuziehen, kann es nicht schaden, ein Gewerbe anzumelden und die erzielten Verluste mit in die Folgejahre vorzutragen...
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12.06.2012 22:45 |
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RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe
Partnerschaften die Provision bekomme, dies direkt weg getan wird um z.b Server Rechnung. Kosten für neue Anschaffungen für das Projekt u,s,w
Dies hört sich nach einem eingetragenen Verein prinzip an.
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13.06.2012 05:44 |
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RE: Verkauf von Werbung in € ohne Gewerbe
Hier scheint es doch immer noch einige Verwirrung zu geben.
Zunächst einmal an den Threadersteller:
Warum fragst du nicht die Leute, die im Zweifel darüber entscheiden?
Das ist nicht nur das Finanzamt, sondern auch das Gewerbeamt, die können da sehr wohl unterschiedlicher Meinung sein. Die Meinung des Gewerbeamts geht hier auch zunächst mal vor.
Die steuerliche Behandlung kommt erst danach. Hast du überhaupt Einnahmen, gegen die evtl. Verluste aus dem Gewerbebetriebe entgegen gerechnet werden könnten?
Im übrigen heißt Steuerpflichtig noch lange nicht auch Steuern bezahlen!
Die Geschichte mit der "Liebhaberei" kann zwar tatsächlich vorkommen, aber eher selten und dann auch eher, wenn es sich tatsächlich eher um ein Hobby handelt, das man von der Steuer absetzen möchte.
Das sehe ich hier aber nicht!
Meinst du, man darf eine Kneipe aufmachen, wenn man keine Gewinnabsicht hat?
Meinst du, man darf ein sonstiges Geschäft ohne Gewerbeanmeldung aufmachen, wenn du keinen Gewinn machst, weil du z.B. deine Freundin einstellst und ihr Gehalt zahlst?
Die Geschichte mit der "Gewinnerzielungsabsicht" wird auch oft falsch gedeutet.
Frage dein Gewerbeamt, dein Finanzamt und wenn du eine dritte Person brauchst, einen Steuerberater. Auch die IHK kann hier weiterhelfen.
Außer beim Steuerberater werden alle kostenlos Auskunft geben.
Meine persönliche Meinung gebe ich auch gerne noch zum Besten:
Ja, du brauchst eindeutig einen Gewerbeschein.
Aber du willst wohl eher keinen Rat, sondern einen Freifahrtschein, denn kann dir hier keiner geben...
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.12.2012 09:58 von Yokon.
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18.12.2012 09:53 |
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