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Was kann er tun?

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Beitrag: #1
Was kann er tun?

Hallo,
ich habe gestern Abend eine E-Mail von einem fremden Webmaster bekommen, der für seine Clanpage verantwortlich ist. Nun sagt er, dass ich ihn einen bestimmten Geldbeitrag zahlen soll, weil ich Ihn 3 Sätze kopiert habe. Oder er geht Gerichtlich vor. Da ich keine Ahnung vom Deutschen Gesetz habe, ist meine Frage, kann er mich deswegen Anklagen?
Die E-Mail kann ich euch schicken, aber nicht öffentlich im Topic, falls Ihr es sehen wollt: pm me!

Hoffe einer kann mir helfen, vielleicht ist ja auf SponsorBoard ein Anwalt.


Mit freundlichen Grüßen
amaruu

12.01.2012 15:19
 
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Beitrag: #2
RE: Was kann er tun?

Was hast du kopiert?

So wie ich das verstanden habe hast du 3 Sätze von seiner Website 1 zu 1 übernommen, richtig? Hast du seine Seite als Quelle angegeben? Es wäre einfacher, wenn du uns die beiden Websites, um die es geht, sagen könntest.

Gruß,
Laest


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12.01.2012 15:24
 
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Beitrag: #3
RE: Was kann er tun?

Du darfst den Text einer anderen Webseite zu einem gewissen Teil für dich übernehmen, dabei ist immer eine gewisse % Zahl des Gesammtinhalts wichtig. 3 Sätze sind jedenfalls nicht wirklich ein Problem. Solltest Du aber ein schlechtes Gewissen haben, vermerke den Autor der 3 Sätze und gut ist.

Sollte ich mit meiner Aussage falsch liegen bitte ich um entschuldigung und lasse mich gerne korrigieren.

Gruss HB

12.01.2012 15:29
 
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Beitrag: #4
RE: Was kann er tun?

Bitte auch per PN die Nachricht !

12.01.2012 15:35
 
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Beitrag: #5
RE: Was kann er tun?

Nun eine Forderung per E-Mail ist unzulässig, diese muss schriftlich erfolgen. Und wegen drei Sätze, wird kein Anwalt der Welt (" Es seiden es sind berühmte Sätze "), eine Klage einreichen.

Sicherlich hättest du Fragen müssen, aber an deiner Stelle würde ich den Satz abändern und dem Herrn mal mitteilen, dass eine Forderung aus dem Urheberrecht immer schriftlich zuzusenden ist.


---------------------
Mit freundlichen Grüßen

Robert Bremer

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.01.2012 15:43 von rexee.

12.01.2012 15:42
 
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Beitrag: #6
RE: Was kann er tun?

Ich schreib das mal offen hin, dass sich das mal alle angucken können und was lernen können.

Der Kopierte Text:
Wer sich als Clanmember beim ***** bewerben möchte, muss als erstes die Clan-Regeln gelesen haben. Die Clan-Regeln findet ihr im Menüpunkt "Clan Menü".
Wir laden dich dann zu einem Bewerbungsgespräch ein und entscheiden dann, ob du für den Clan geeignet bist.


Das ist doch lächerlich. Hierbei handelt es sich um eine Bewerbungsfrase, die als solches von absolut jedem geschrieben werden kann. Ich sehe hier absolut kein Geistiges Eigentum oder sonst was.
Das der einen Geldbetrag verlangt..oder gar vor Gericht ziehen will...naja...Ich wage mal zu behaupten, dass dies keinen Erfolg haben wird...schon gar nicht bei einer Clan Seite.

Ändere doch einen einizigen Satz um..und schreib ihm, dass du es geändert hast. Problem gelöst und du hast dann sicher keine 1:1 Kopie.

Viel Erfolg...

12.01.2012 15:43
 
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Beitrag: #7
RE: Was kann er tun?

Zitat:
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.


Naja, urheberrechtlich geschützt würde ich einen Foreneintrag nicht nennen. Außerdem bezieht sich §106 auf zB. ein komplettes Buch oder dieses in Variation. Da du 3 Sätze, die keiner für sich beanspruchen kann, verwendet hast, ist das meiner Meinung nach keine Urheberrechtsverletzung. Du kannst ja die oft verwendete einleitung "Hallo und herzlich willkommen auf meiner Seite,.." auch nicht als urheberrechtlich geschutzt betrachten.

Verlass dich da aber nicht auf mich. Ich leiste keinerlei Rechtsbeistand. Ich gebe keine Garantie auf die Richtigkeit meiner Aussage und kann nicht dafür haftbargemacht werden, falls meine Aussage nicht der Richtigkeit entspricht. Vergiss das nicht.

Gruß,
Laest

P.S. zur Not den guten Mann mal anrufen.

Außerdem solltest du dir das mal ansehen: [Link: Registrierung erforderlich]


[Link: Registrierung erforderlich]

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.01.2012 15:48 von laest.

12.01.2012 15:43
 
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Beitrag: #8
RE: Was kann er tun?

@rexee, es sind keine berühmte Sätze. Es sind 3 Sätze von einer Bewerbungsvorlage.
Hab die Sätze schon gelöscht. Hab dir eine PN geschrieben, kannste ja lesen, was drin steht.
@Hörnchenjäger hast PN


Mit freundlichen Grüßen
amaruu

12.01.2012 15:44
 
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Beitrag: #9
RE: Was kann er tun?

@ TH was ich noch mitteilen sollte ist, dass hier keine Rechtsberatung stattfindet, diese solltest du dir bei einem Anwalt deiner Wahl einholen.


---------------------
Mit freundlichen Grüßen

Robert Bremer

12.01.2012 15:45
 
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Beitrag: #10
RE: Was kann er tun?

Bezahle es nicht und schreibe dem "unbekannten" eine Email, dass:

- Dieser Satz ein allgemeinm gebräuchlicher Satz ist.
- Diesen Satz GENAUSO in anderen Webseiten gibt.

Du solltest dazu schreiben, dass er gerne vor Gericht gehen kann. Denn am Ende wird die Klage fallengelassen wegen mangelnden Beweißen und Zeitverschwendung des Gerichtes - ich würde sogar sagen das kein Anwalt wegen sowas vor Gericht zieht sondern eher sagt, dass man sich privat einigen sollte.

Bezahle es nicht, sei frech und doch höflich - soll die Macht mit ihm sein Wink

12.01.2012 15:56
 
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