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Was kann er tun?

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Was kann er tun? - amaruu - 12.01.2012 15:19

Hallo,
ich habe gestern Abend eine E-Mail von einem fremden Webmaster bekommen, der für seine Clanpage verantwortlich ist. Nun sagt er, dass ich ihn einen bestimmten Geldbeitrag zahlen soll, weil ich Ihn 3 Sätze kopiert habe. Oder er geht Gerichtlich vor. Da ich keine Ahnung vom Deutschen Gesetz habe, ist meine Frage, kann er mich deswegen Anklagen?
Die E-Mail kann ich euch schicken, aber nicht öffentlich im Topic, falls Ihr es sehen wollt: pm me!

Hoffe einer kann mir helfen, vielleicht ist ja auf SponsorBoard ein Anwalt.


RE: Was kann er tun? - laest - 12.01.2012 15:24

Was hast du kopiert?

So wie ich das verstanden habe hast du 3 Sätze von seiner Website 1 zu 1 übernommen, richtig? Hast du seine Seite als Quelle angegeben? Es wäre einfacher, wenn du uns die beiden Websites, um die es geht, sagen könntest.

Gruß,
Laest


RE: Was kann er tun? - Patrick - 12.01.2012 15:29

Du darfst den Text einer anderen Webseite zu einem gewissen Teil für dich übernehmen, dabei ist immer eine gewisse % Zahl des Gesammtinhalts wichtig. 3 Sätze sind jedenfalls nicht wirklich ein Problem. Solltest Du aber ein schlechtes Gewissen haben, vermerke den Autor der 3 Sätze und gut ist.

Sollte ich mit meiner Aussage falsch liegen bitte ich um entschuldigung und lasse mich gerne korrigieren.

Gruss HB


RE: Was kann er tun? - Hörnchenjäger - 12.01.2012 15:35

Bitte auch per PN die Nachricht !


RE: Was kann er tun? - rexee - 12.01.2012 15:42

Nun eine Forderung per E-Mail ist unzulässig, diese muss schriftlich erfolgen. Und wegen drei Sätze, wird kein Anwalt der Welt (" Es seiden es sind berühmte Sätze "), eine Klage einreichen.

Sicherlich hättest du Fragen müssen, aber an deiner Stelle würde ich den Satz abändern und dem Herrn mal mitteilen, dass eine Forderung aus dem Urheberrecht immer schriftlich zuzusenden ist.


RE: Was kann er tun? - Patrick - 12.01.2012 15:43

Ich schreib das mal offen hin, dass sich das mal alle angucken können und was lernen können.

Der Kopierte Text:
Wer sich als Clanmember beim ***** bewerben möchte, muss als erstes die Clan-Regeln gelesen haben. Die Clan-Regeln findet ihr im Menüpunkt "Clan Menü".
Wir laden dich dann zu einem Bewerbungsgespräch ein und entscheiden dann, ob du für den Clan geeignet bist.


Das ist doch lächerlich. Hierbei handelt es sich um eine Bewerbungsfrase, die als solches von absolut jedem geschrieben werden kann. Ich sehe hier absolut kein Geistiges Eigentum oder sonst was.
Das der einen Geldbetrag verlangt..oder gar vor Gericht ziehen will...naja...Ich wage mal zu behaupten, dass dies keinen Erfolg haben wird...schon gar nicht bei einer Clan Seite.

Ändere doch einen einizigen Satz um..und schreib ihm, dass du es geändert hast. Problem gelöst und du hast dann sicher keine 1:1 Kopie.

Viel Erfolg...


RE: Was kann er tun? - laest - 12.01.2012 15:43

Zitat:
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.


Naja, urheberrechtlich geschützt würde ich einen Foreneintrag nicht nennen. Außerdem bezieht sich §106 auf zB. ein komplettes Buch oder dieses in Variation. Da du 3 Sätze, die keiner für sich beanspruchen kann, verwendet hast, ist das meiner Meinung nach keine Urheberrechtsverletzung. Du kannst ja die oft verwendete einleitung "Hallo und herzlich willkommen auf meiner Seite,.." auch nicht als urheberrechtlich geschutzt betrachten.

Verlass dich da aber nicht auf mich. Ich leiste keinerlei Rechtsbeistand. Ich gebe keine Garantie auf die Richtigkeit meiner Aussage und kann nicht dafür haftbargemacht werden, falls meine Aussage nicht der Richtigkeit entspricht. Vergiss das nicht.

Gruß,
Laest

P.S. zur Not den guten Mann mal anrufen.

Außerdem solltest du dir das mal ansehen: [Link: Registrierung erforderlich]


RE: Was kann er tun? - amaruu - 12.01.2012 15:44

@rexee, es sind keine berühmte Sätze. Es sind 3 Sätze von einer Bewerbungsvorlage.
Hab die Sätze schon gelöscht. Hab dir eine PN geschrieben, kannste ja lesen, was drin steht.
@Hörnchenjäger hast PN


RE: Was kann er tun? - rexee - 12.01.2012 15:45

@ TH was ich noch mitteilen sollte ist, dass hier keine Rechtsberatung stattfindet, diese solltest du dir bei einem Anwalt deiner Wahl einholen.


RE: Was kann er tun? - WebTV - 12.01.2012 15:56

Bezahle es nicht und schreibe dem "unbekannten" eine Email, dass:

- Dieser Satz ein allgemeinm gebräuchlicher Satz ist.
- Diesen Satz GENAUSO in anderen Webseiten gibt.

Du solltest dazu schreiben, dass er gerne vor Gericht gehen kann. Denn am Ende wird die Klage fallengelassen wegen mangelnden Beweißen und Zeitverschwendung des Gerichtes - ich würde sogar sagen das kein Anwalt wegen sowas vor Gericht zieht sondern eher sagt, dass man sich privat einigen sollte.

Bezahle es nicht, sei frech und doch höflich - soll die Macht mit ihm sein Wink


RE: Was kann er tun? - MaXxXaM - 12.01.2012 15:57

er erpresst dich mit Geld damit er nicht zum Anwalt geht?


RE: Was kann er tun? - amaruu - 12.01.2012 15:59

.....................


RE: Was kann er tun? - rexee - 12.01.2012 16:03

Ähm, naja wie gesagt per E-Mail unzulässig. Da er kein Jurist ist, zumal lächerlich.


RE: Was kann er tun? - Dennis - 12.01.2012 16:04

Schreiben an deinen Anwalt weiterleiten und einen Rechtsstreit auf betrügerische Erpressung hinwirken.

Wenn du wirklich nur eine Zeile kopiert hast, aus diesem, wohlbemerkt, 0815-Schreiben, wird das nicht nachzuweisen sein. Zum anderen, mach ihn bitte drauf aufmerksam, dass er vom verursachten Schaden ausgehen MUSS und nicht vom Wert seiner Seite. Das ist wilkürlich und keine gesetzliche Vorlage auf die er sich begibt. Da durch seine Bewerbungsvorlage keinerlei Schaden ausgeht, ist die gesamte Forderung nach Geld gerichtlich nicht einklagbar, da keine Gesetzesvorlage dafür vorliegt.


RE: Was kann er tun? - Patrick - 12.01.2012 16:04

Zensieren aber original Link sein lassen, damit eh alle nachgucken können wers verbockt hat.

Ich denke Du hast genug Antworten erhalten..oder?
Alle halten es für einen Witz. Also mach was mit der Erkentniss und schliess das Thema ;-)


RE: Was kann er tun? - WebTV - 12.01.2012 16:04

Du könntest kurz eins machen:
Such dir aus dem Telefonbuch einen Anwalt, ruf ihn an und frag schnell nach. Ich glaube nicht das du dafür einen Termin brauchen wirst. Er wird wohl sagen: "Nicht bezahlen" und wahrscheinlich auch "Es wird zu keiner Klage kommen".

Du könntest ggf. auch den Verbraucherschutz anrufen - die sind zwar nicht für sowas Verantwortlich, haben aber Anwälte vor Ort und können Nachfragen


RE: Was kann er tun? - amaruu - 12.01.2012 16:07

Was er bei einen anderen Email geschrieben hat:
Ich werde auf mein Recht bestehen, wenn der „Zahlungseinigung“ nicht nachgegangen wird.
Aus Erfahrung betragen die Anwaltskosten bei einer Abmahnung mind. 1800€. (Da es um einen Onlinecontent geht, ist der Streitwert bereits sehr hoch)

Ich denke das derartige Kosten sehr schädlich für den Schädiger sind (was ich hiermit umgehen möchte) , daher biete ich mein privates Angebot zur Beilegung der Streitigkeit ohne Einen Rechtsanwalt.


RE: Was kann er tun? - Apparel - 12.01.2012 16:08

Ist das nicht Erpressung und illegal ?

Und er hat nicht mal Beweise für den Wert seiner Präsens beigelegt...


RE: Was kann er tun? - IT-SY-MA - 12.01.2012 16:10

-


RE: Was kann er tun? - WebTV - 12.01.2012 16:10

"Aus Erfahrung betragen die Anwaltskosten bei einer Abmahnung mind. 1800€. (Da es um einen Onlinecontent geht, ist der Streitwert bereits sehr hoch)"

Sehr hoch? Eher sehr tief.
Die deutschen Gesetze gelten zwar im Internet - ist jedoch ein großes Gebiet voller Eis für das deutsche Gesetz. Internet ist anonym und dort werden täglich Milliarden von Straftaten ausgeübt. Das ist totaler Mist was er dort schreibt.

Das Internet genießt einiges.


RE: Was kann er tun? - laest - 12.01.2012 16:11

Also Abmahnungen für Musik und co sind billiger,.. mp3 kostet ca. 400 Euro. Ich glaub langsam, dass das ein Kiddy ist, das bisschen Taschengeld will und vermutlich nichtmal der Inhaber der Seite ist,..

Schon fast wieder lustig


RE: Was kann er tun? - Hörnchenjäger - 12.01.2012 16:12

Guten Abend,

die eMail kannste in Spam Verschieben.

Denn sowas muss Schriftlich per Post kommen.

Das andere wäre, das das schreiben ungültig ist, da eine Unterschrift fehlt.

Keine Sorgen machen...


RE: Was kann er tun? - Dennis - 12.01.2012 16:13

es gibt keine festen Grundsätze, nach denen man den "Wert" einer Homepage festlegen könnte.

Schadensersatz wird auf der Grundlage des entstandenen Schadens berechnet und nicht wegen seiner Kiddiepage da. Er selbst ist ja grademal erst 25.

Auch wenn er paar 100 Leute auf der Page hat pro Tag, so entsteht ihm aber kein materieller Schaden, weil seine "Clanbewerbungsvorlage" kopiert wurde. Zumal der TE sich nichteinmal damit bereichert hat. Schreib einfach unter die Vorlage : Von Page so und so und die Sache hat sich damit erledigt. Der kann dir nichts, ausser sich lächerlich machen.


RE: Was kann er tun? - IT-SY-MA - 12.01.2012 16:14

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RE: Was kann er tun? - rexee - 12.01.2012 16:16

wie wäre es mit denic ? Selbst wenn, solang nichts von einem Anwalt kommt ist es nach wie vor unzulässig


RE: Was kann er tun? - IT-SY-MA - 12.01.2012 16:18

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RE: Was kann er tun? - Hörnchenjäger - 12.01.2012 16:18

Ich mein wie lächerlich ist das denn wegen einem Kindersatz Anzeige zuerstellen omfg.


RE: Was kann er tun? - amaruu - 12.01.2012 16:18

@Logistical da ist doch meine Adresse.


RE: Was kann er tun? - rexee - 12.01.2012 16:21

Ömg, Denic hast eh seine Adresse und das hab sogar ich gelernt im ersten Semester Jura. Fakt ist per E-mail kann er abmahnen per Signatur Zertifikat, jedoch nicht ohne Signatur.

Anderer Fakt ist:

Er ist 15 und der Typ der das da Schreibt kommt mit einer solchen E-Mail so oder so nicht weit. In diesem Fall ist da eh nichts zu befürchten.

@ Edit: Alle Daten die bei Denic hinterlegt sind, dienen auch der Juristischen zurodnung, also wer haftet für was und so weiter.


RE: Was kann er tun? - IT-SY-MA - 12.01.2012 16:25

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RE: Was kann er tun? - rexee - 12.01.2012 16:28

@Logi:

Der Inhaber der Domain, somit (1) Domaininhaber und im nachfolgenden (2) Administrativer Ansprechpartner, haftet sozusagen, also kann man davon ausgehen das dieser der Eigentliche Betreiber der Webseite ist.

Also erstes Semester schön aufgepasst Smile


RE: Was kann er tun? - IT-SY-MA - 12.01.2012 16:33

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RE: Was kann er tun? - rexee - 12.01.2012 16:40

Najo muss man ja Wissen, ich gehe ja so oder so in Richtung IT Recht


RE: Was kann er tun? - laest - 12.01.2012 17:01

Und meiner ist 27cm,.. Leute ist doch schön, dass ihr ihm alle helfen wollt, aber ihr braucht euch wegen sowas doch nicht streiten.

Ein gültiges Impressum ist Pflicht, stimmt. Aber der Weg über denic zu gehen ist der korrekte, ins Impressum kannst du alles schreiben Wink

Fakt ist, per Mail ist kein rechtskräftiges Angebot übermittelt worden. Somit ist das das selbe als hätte er die Mail nicht geschickt! Wenn er keine andere Kontaktmöglichkeit hat muss er zum Anwalt und der besorgt sich die Daten und fügt seinen Forderungen einen Teil des nicht ordnungsgemäßen Impressums bei.

Gruß,
Laest@iPhone


RE: Was kann er tun? - alcazar - 12.01.2012 18:11

laest schrieb:
Und meiner ist 27cm,.. Leute ist doch schön

So? Dann is Deiner aber kurz laest, s. hier -> [Link: Registrierung erforderlich] Rolleyes


RE: Was kann er tun? - laest - 12.01.2012 18:53

alcazar schrieb:

laest schrieb:
Und meiner ist 27cm,.. Leute ist doch schön

So? Dann is Deiner aber kurz laest, s. hier -> [Link: Registrierung erforderlich] Rolleyes


Verdamt, ich dachte ich bin im Reallife,.. kann das nicht mehr unterscheiden,.. zu lange vorm PC gehockt BiggrinD


RE: Was kann er tun? - GitHburn - 12.01.2012 20:28

Lösche den Text, sind doch nur 3 Zeilen von deiner Seite und die Sache ist gegessen.


RE: Was kann er tun? - amaruu - 12.01.2012 20:31

Hab den schon gelöscht, aber er möchte einen Geldbeitrag oder er meint er geht Gerichtlich vor.


RE: Was kann er tun? - GitHburn - 12.01.2012 20:37

reLizZe schrieb:
Hab den schon gelöscht, aber er möchte einen Geldbeitrag oder er meint er geht Gerichtlich vor.


Ist das nicht Erpressung in einer etwas entfernteren Form?
Kannst dein Anliegen ja mal bei e-Recht24.de posten. Wäre mal interessant zu sehen was die so dazu sagen.


RE: Was kann er tun? - Chako - 12.01.2012 20:43

Puhh denke mal ich schicke Dir auch ne Mail wo ich bissl Geld von Dir nehme.........Scheind bei Dir ja ziemlich einfach zu sein Smile)-


Immer locker bleiben.....der kann Dir gar nichts,wo seht Ihr da alle eine Urheberrechtsverletzung?Da hat er wohl kein Hirnschmalz gebraucht für diesen Satz.

Ich gehe mal davon aus das hier 2x 13 Jährige streiten wer den coolsten Clan hat? Smile)-