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Rechtsfrage!

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Beitrag: #1
Rechtsfrage!

Hi S-Boardler,
In der Plauderecke gab es nicht den richtigen Bereich deswegen poste ich es unter FEEDBACK!

Darf man während der Ausbildung, rein rechtlich einen 2ten Job annehmen Bsp. ein Wochenend-Job, bei einem Fährbetrieb o.ä.?

Um seine Kasse auf zu bessern?
Falls Ihr diese Frage nicht klären könnt!

Wäre ein Verweis auf ein Board, welches Rechtsfragen behandelt auch OK!

PS: Google ist mein Freund! Allerdings habe ich nichts greifbares gefunden! Mad


Viele Grüße
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21.07.2010 19:58
 
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Beitrag: #2
RE: Rechtsfrage!

ja darfst du Wink ... jedoch darf dieser deine arbeitszeiten deiner ausbildung nicht beeinträchtigen... das einzige was du machen müsstest wäre dich nochmal beim arbeitsamt zu informieren und zwar über das gehalt des 2ten jobs ich bin der meinung die vergütung muss auf 400 euro basis sein Wink ...

@ bin auch azubi und habe 400 euro nebenjob

21.07.2010 20:02
 
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Beitrag: #3
RE: Rechtsfrage!

Musst schaun was glaub ich in deinem Vertrag drin steht, nicht jede firma aktzeptiert das..
Ansonnsten dein Cehf fragen und an das was eyes geschrieben hat halten, info einholen usw.
Nur lohnt sich das nicht immer, dank den schönen Abzügen vom staat^^
Wenn du sagen wir dann 1400 Brutto verdiehnen würdest, wäre der 400 € job, wenn du dann drauf kommst, das was an den staat geht^^

MfG


Hat der Beitrag dir gefallen?!? Biggrin
↓↓↓↓↓↓↓↓ Smile Danke

21.07.2010 20:07
 
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Beitrag: #4
RE: Rechtsfrage!

ja so kenne ich das auch, bis 150€ musst du keinen nachweis erbringen (arge) da du dann noch unter deinem Satz bist (bafög).
Alles drüber muss angemeldet sein und über 400 besteht die möglichkeit das bafög wegfällt.


MfG Patrik

http://lasnon.pf-control.de/Unbenannt-4.jpg(!https)

21.07.2010 20:07
 
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Beitrag: #5
RE: Rechtsfrage!

Muss dem allen leider widersprechen, du musst das mit deinem AG abklären, wenn der meint dass du da noch genauso gut weiterarbeitest wird der zustimmen. Somit brauchst du die Zustimmung deines ArbeitGebers Biggrin

lg


21.07.2010 20:10
 
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Beitrag: #6
RE: Rechtsfrage!

Fr4P schrieb:
Muss dem allen leider widersprechen, du musst das mit deinem AG abklären, wenn der meint dass du da noch genauso gut weiterarbeitest wird der zustimmen. Somit brauchst du die Zustimmung deines ArbeitGebers Biggrin

lg


Jup, Chef hat immer das letzte Wort. Wink


Viele Grüße
NevaKee

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21.07.2010 20:13
 
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Beitrag: #7
RE: Rechtsfrage!

NevaKee01 schrieb:

Fr4P schrieb:
Muss dem allen leider widersprechen, du musst das mit deinem AG abklären, wenn der meint dass du da noch genauso gut weiterarbeitest wird der zustimmen. Somit brauchst du die Zustimmung deines ArbeitGebers Biggrin

lg


Jup, Chef hat immer das letzte Wort. Wink


Ich liebe dich, aber pssssssst


21.07.2010 20:14
 
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Beitrag: #8
RE: Rechtsfrage!

Fr4P, klär doch bitte deine privaten Beziehungen zu NevaKee per PN o.ä. Biggrin Tongue

Ich denke, dass gehört nicht in den Thread.


Nach längerer Inaktivität wieder zurück.

21.07.2010 20:20
 
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Beiträge: 662
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Beitrag: #9
RE: Rechtsfrage!

SNAKe schrieb:
Fr4P, klär doch bitte deine privaten Beziehungen zu NevaKee per PN o.ä. Biggrin Tongue

Ich denke, dass gehört nicht in den Thread.


Mann sieht oft den Splitter, indem Auge des anderen, doch den Balken im eigen Auge übersieht man!

-----------------------------------------
Bei mir lohnt sich das denke ich, ich verdiene im ersten Lehrjar nur 300,- und würde bei dem Wochenendjob unter 400 bleiben! Und meine Chefin schätz ich so ein das sie ustimmt!

wenn ich jetzt as Azubi 300 verdiene & bei den N-Job 400
Habe ich 700 Euro muss ich das dann versteuern?

o.O


Viele Grüße
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21.07.2010 20:42
 
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Beitrag: #10
RE: Rechtsfrage!

JOahr wenn du es einfach so machst und das deinen Chef nicht sagst und der bekommt das mit kann er dich sogar kündigen


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21.07.2010 20:42
 
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