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Rechtsfrage!

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Rechtsfrage! - PRETELARTS - 21.07.2010 19:58

Hi S-Boardler,
In der Plauderecke gab es nicht den richtigen Bereich deswegen poste ich es unter FEEDBACK!

Darf man während der Ausbildung, rein rechtlich einen 2ten Job annehmen Bsp. ein Wochenend-Job, bei einem Fährbetrieb o.ä.?

Um seine Kasse auf zu bessern?
Falls Ihr diese Frage nicht klären könnt!

Wäre ein Verweis auf ein Board, welches Rechtsfragen behandelt auch OK!

PS: Google ist mein Freund! Allerdings habe ich nichts greifbares gefunden! Mad


RE: Rechtsfrage! - No-eYes - 21.07.2010 20:02

ja darfst du Wink ... jedoch darf dieser deine arbeitszeiten deiner ausbildung nicht beeinträchtigen... das einzige was du machen müsstest wäre dich nochmal beim arbeitsamt zu informieren und zwar über das gehalt des 2ten jobs ich bin der meinung die vergütung muss auf 400 euro basis sein Wink ...

@ bin auch azubi und habe 400 euro nebenjob


RE: Rechtsfrage! - BounTyOnline - 21.07.2010 20:07

Musst schaun was glaub ich in deinem Vertrag drin steht, nicht jede firma aktzeptiert das..
Ansonnsten dein Cehf fragen und an das was eyes geschrieben hat halten, info einholen usw.
Nur lohnt sich das nicht immer, dank den schönen Abzügen vom staat^^
Wenn du sagen wir dann 1400 Brutto verdiehnen würdest, wäre der 400 € job, wenn du dann drauf kommst, das was an den staat geht^^

MfG


RE: Rechtsfrage! - Patrik - 21.07.2010 20:07

ja so kenne ich das auch, bis 150€ musst du keinen nachweis erbringen (arge) da du dann noch unter deinem Satz bist (bafög).
Alles drüber muss angemeldet sein und über 400 besteht die möglichkeit das bafög wegfällt.


RE: Rechtsfrage! - Fr4P - 21.07.2010 20:10

Muss dem allen leider widersprechen, du musst das mit deinem AG abklären, wenn der meint dass du da noch genauso gut weiterarbeitest wird der zustimmen. Somit brauchst du die Zustimmung deines ArbeitGebers Biggrin

lg


RE: Rechtsfrage! - NevaKee - 21.07.2010 20:13

Fr4P schrieb:
Muss dem allen leider widersprechen, du musst das mit deinem AG abklären, wenn der meint dass du da noch genauso gut weiterarbeitest wird der zustimmen. Somit brauchst du die Zustimmung deines ArbeitGebers Biggrin

lg


Jup, Chef hat immer das letzte Wort. Wink


RE: Rechtsfrage! - Fr4P - 21.07.2010 20:14

NevaKee01 schrieb:

Fr4P schrieb:
Muss dem allen leider widersprechen, du musst das mit deinem AG abklären, wenn der meint dass du da noch genauso gut weiterarbeitest wird der zustimmen. Somit brauchst du die Zustimmung deines ArbeitGebers Biggrin

lg


Jup, Chef hat immer das letzte Wort. Wink


Ich liebe dich, aber pssssssst


RE: Rechtsfrage! - Robert - 21.07.2010 20:20

Fr4P, klär doch bitte deine privaten Beziehungen zu NevaKee per PN o.ä. Biggrin Tongue

Ich denke, dass gehört nicht in den Thread.


RE: Rechtsfrage! - PRETELARTS - 21.07.2010 20:42

SNAKe schrieb:
Fr4P, klär doch bitte deine privaten Beziehungen zu NevaKee per PN o.ä. Biggrin Tongue

Ich denke, dass gehört nicht in den Thread.


Mann sieht oft den Splitter, indem Auge des anderen, doch den Balken im eigen Auge übersieht man!

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Bei mir lohnt sich das denke ich, ich verdiene im ersten Lehrjar nur 300,- und würde bei dem Wochenendjob unter 400 bleiben! Und meine Chefin schätz ich so ein das sie ustimmt!

wenn ich jetzt as Azubi 300 verdiene & bei den N-Job 400
Habe ich 700 Euro muss ich das dann versteuern?

o.O


RE: Rechtsfrage! - tobi4711 - 21.07.2010 20:42

JOahr wenn du es einfach so machst und das deinen Chef nicht sagst und der bekommt das mit kann er dich sogar kündigen


RE: Rechtsfrage! - Patrik - 21.07.2010 20:43

stand das nicht in der Biebel?


RE: Rechtsfrage! - tobi4711 - 21.07.2010 20:44

ka^^ sowas lese ich nicht Biggrin


RE: Rechtsfrage! - PRETELARTS - 21.07.2010 20:46

Ehy bitte meine lezte Frage nicht weg spammen! :*


RE: Rechtsfrage! - BounTyOnline - 21.07.2010 20:48

Philipp schrieb:
Bei mir lohnt sich das denke ich, ich verdiene im ersten Lehrjar nur 300,- und würde bei dem Wochenendjob unter 400 bleiben! Und meine Chefin schätz ich so ein das sie ustimmt!

wenn ich jetzt as Azubi 300 verdiene & bei den N-Job 400
Habe ich 700 Euro muss ich das dann versteuern?

o.O


Hab in meiner ausbildung ungefähr, glaube bisschen mehr, auch Steuern Zahlen müssen^^
Steht das nicht auf deiner Gehaltsabrechnung drauf?

MfG


RE: Rechtsfrage! - PRETELARTS - 21.07.2010 20:52

Ich arbeite est am 1.8 Und ich muss mit 300,- keine steuern zahlen allerdings stelle ih mir die frage ob das probe gibtwen ich 2 job habe & da zusamen übr 400 komme!

Das wird ja getrennt abgerechnet, und bei beiden jobs keine steuern! :S komisch!


RE: Rechtsfrage! - Fr4P - 21.07.2010 20:56

Du hast einen Steuerfreibetrag von 8004 Euro / Jahr.

Jetz weiß ich ned ob das für Azubis oder für AN gilt. Ich jedoch komme weit über die 8004 Euro drüber (Brutto) und mir wird trotzdem viel abgezogen... deswegen denke ich du musst auch die 300 Euro versteuern.

Du musst ja deinem Nebenjob Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte geben, von daher WIRD es versteuert ... Biggrin


RE: Rechtsfrage! - BounTyOnline - 21.07.2010 20:57

Philipp schrieb:
Ich arbeite est am 1.8 Und ich muss mit 300,- keine steuern zahlen allerdings stelle ih mir die frage ob das probe gibtwen ich 2 job habe & da zusamen übr 400 komme!

Das wird ja getrennt abgerechnet, und bei beiden jobs keine steuern! :S komisch!


300 Brutto oder Netto? oO
Du fängst ja jetzt schon, eigentlich an, die Sozialversicherung und in die renten kasse einzuzahlen usw. bin ich zumindest der meinung^^
Kann mich natürlich auch irren, kann mich aber dran erinnern das ich Steuern Zahlen musste als Azubi.
Kann natürlich auch sein, das wenn du unter einem bestimmten satz bist, keine zu zahlen, aber das wäre mir persönlich neu^^

MfG

EDIT:

Zitat:
Wenn es in der Ausbildung zum Thema Steuern kommt, stellt sich für den Auszubildenden die Frage: Werde ich als Azubi genauso eingestuft wie ein ‚normaler‘ Arbeitnehmer? Die Steuerklasse ist schließlich entscheidend für die Steuerhöhe. In der Regel werden Auszubildende in die Steuerklasse I eingestuft, die Steuerklasse für ledige Arbeitnehmer ohne Kinder. Ledige Auszubildende mit Kind/ern werden nach Steuerklasse II und verheiratete Auszubildende/Arbeitnehmer nach Steuerklasse III besteuert.

Quelle: [Link: Registrierung erforderlich]


RE: Rechtsfrage! - Jannis - 22.07.2010 00:38

Frag mal in irgendeinem Jura-Forum oder so nach, da findest du sicher jemanden, der dir eine 100%ig korrekte Antwort geben kann Wink


RE: Rechtsfrage! - Xspace24 - 22.07.2010 00:40

Red doch einfach mit deinem Cheff dadrüber der kann dir das am besten von uns allesn sagen und die sache ist gegessen oder hast angst vor dem? Tongue

In meiner Ausbildung habe ich noch nebenbei "Zeitungausgetragen" da habe ich 200€
im monat mehr gehabt und da worde auch nix vom staat abgezogen.


RE: Rechtsfrage! - MaXxXaM - 22.07.2010 01:24

Geh Schwarzarbeiten.. dann hast du die ganzen Probleme nicht! ;D


RE: Rechtsfrage! - Jannis - 22.07.2010 01:26

MaXxXaM schrieb:
Geh Schwarzarbeiten.. dann hast du die ganzen Probleme nicht! ;D


Dafür aber ganz andere Tongue


RE: Rechtsfrage! - MaXxXaM - 22.07.2010 01:34

Jannis schrieb:

MaXxXaM schrieb:
Geh Schwarzarbeiten.. dann hast du die ganzen Probleme nicht! ;D


Dafür aber ganz andere Tongue


Davon war ja nicht die Rede! Tongue


RE: Rechtsfrage! - PRETELARTS - 22.07.2010 08:37

Oke, danke @ ALL! CLOSE!