" Der Schutz der künstlerischen Leistungen von
Urhebern und ausübenden Künstlern, wie z.B. Musiker oder Sänger, wird
im Urheberrechtsgesetz geregelt. Danach müssen Urheber und Künstler
eine Vergütung für die Nutzung ihrer Rechte erhalten. Diese Aufgabe
übernehmen [Link:
Registrierung erforderlich] und
GVL: Die GEMA verwaltet u.a. die Rechte von Komponisten und
Textdichtern (Urhebern), die GVL vertritt ausübende Künstler (Sänger,
Musiker etc.) und Tonträgerhersteller. Daher ist eine Lizenzierung
sowohl durch die GEMA als auch durch die GVL in jedem Falle
erforderlich. Die GVL lizenziert die in einem Webradio-Angebot
verwendeten Musikaufnahmen, die auf Tonträgern (z.B. CDs) oder in
On-Demand-Angeboten (z.B. Musicload oder iTunes) erschienen sind. Die
GVL-Lizenzierungspflicht gilt unabhängig davon, ob die gesetzliche
Schutzfrist für die Urheberrechte der Komponisten und Textdichter noch
besteht oder bereits abgelaufen ist.
"
Da wir nicht alles selber finanzieren können, sind wir auf der Suche nach einem Mitinhaber der sich um die GVL kümmert.
Um was sich der Mitinhaber kümmern muss: