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Gewerbeschein für ein Spenden Button

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Beitrag: #11
RE: Gewerbeschein für ein Spenden Button

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09.02.2012 18:30
 
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Beitrag: #12
RE: Gewerbeschein für ein Spenden Button

kreadivo schrieb:

AaronKl schrieb:
Bin ich Rechtsanwalt?? Biggrin


warum postest du dann wenn du keine ahnung hast? es hilft ihm sicher nicht weiter flasche infos von unwissenden zu bekommen oder meinst du nicht!?


dann frag deinen anwalt oder im finanzamt und nicht uns Wink

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.02.2012 18:34 von Sysix.

09.02.2012 18:33
 
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Beitrag: #13
RE: Gewerbeschein für ein Spenden Button

-

09.02.2012 18:38
 
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Beitrag: #14
RE: Gewerbeschein für ein Spenden Button

Dann war ich falsch infomiert...

09.02.2012 18:40
 
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Beitrag: #15
RE: Gewerbeschein für ein Spenden Button

-

09.02.2012 18:44
 
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Beitrag: #16
RE: Gewerbeschein für ein Spenden Button

Google - genaue seiten weiß ich nicht mehr. Biggrin

09.02.2012 19:11
 
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Beitrag: #17
RE: Gewerbeschein für ein Spenden Button

wollte ich auch schon ma machen. das problem ist nur das spenden, organisationen oder vereine erhalten. das wort spende kannst du nur verwenden wenn du auch eine/einer bist/besitzt. und da das unter regelmäßige einamen fällt musst du steuern abführen. d.h. du musst ein gewerbe anmelden. die sache ist so dämlich gestaltet in deutschland das du es gleich wieder vergessen kannst. ich hatte ein stunden langes gespräch mit meinem steuerberater da ich eine lücke gesucht habe bei der ich kein gewerbe anmelden muss... das problem ist das es so einfach nicht rechtmäßig machbar ist. wenn dir das finanzamt auf die schliche kommt, bekommst du eine anzeige wegen steuerhinterziehung und das ist scheise und wird teuer. du kannst auch mal googlen, solltest du genug über das thema spenden finden. Wink du bist nämlich nicht der einzige der sich diese frage stellt =) wenn du keine gesellschaft gründen möchtest gibt es 2 möglichkeiten. entweder du sagst scheis drauf und machst es einfach und hoffst das sie dich nicht erwischen oder du gründest eine gesellschaft, was sich wiederum eigentlich nicht lohnt, da der aufwand viel zu groß für nur einen spendenbutton ist. es gibt aber auch noch eine andere form, wie sich die nennt weis ich grad leider nicht; wenn das auf dich zutrifft könntest du versuchen privat über diese form die steuern abzuführen, (sollte aber vorher mit dem finanzamt abgesprochen werden) tut mir leid das ich grad nicht weis wie der begriff heist. auf jedenfall ist es so nicht rechtmäsig erlaubt das kann ich dir gleich totsicher sagen und das kann jeder hier drehen wie er will. vorallem nicht wenn du es spende nennst, damit kannst du richtige probleme bekommen! wer etwas anderes hier behauptet lügt oder hat keine ahnung. ich hab das thema wochenlang durchgekaut um etwas zu finden wie ich privat die steuern abführen kann (denn du musst steuern abführen, da wenn der button eingebunden ist, es möglich ist, regelmäßig dadurch geld zu erhalten)

unteranderem könnte es noch eine kleine chance geben; kommt aber auf dein projekt drauf an aber du hast leider nichts von deinem projekt erzählt..

grüße
hancks

09.02.2012 19:16
 
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Beitrag: #18
RE: Gewerbeschein für ein Spenden Button

-

09.02.2012 20:18
 
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Beitrag: #19
RE: Gewerbeschein für ein Spenden Button

Ein bisschen Google hätte auch gereicht..

Einmal Spenden werden nicht mehr als Spenden sondern als Schenkungen benannt: [Link: Registrierung erforderlich]

Dies ist ein Rechner, muss sonstige Personen angeben da siehst du was du versteuern muss...

"Spende" ist kein gesetzlich geregelter Begriff. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei einer Spende um eine Art der "Zuwendung" und zwar speziell um eine "Schenkung".
Dazu aus § 516 BGB:

Zitat:
§ 516 Begriff der Schenkung
(1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.



Für Schenkungen an steuerbegünstigte Körperschaften bzw. Vereine hat sich der Begriff "Spende" eingebürgert. Solche Körperschaften bzw. Verein dürfen den Erhalt der Schenkung unter gewissen Voraussetzungen durch eine formale Bescheinigung bestätigen, die früher "Spendenquittung" hieß, seit einigen Jahren aber korrekterweise "Zuwendungsbestätigung" genannt wird. Mit dieser Bestätigung kann der Geber seine Zuwendung ("Spende") steuermindernd von seinem steuerpflichtigen Einkommen absetzen.

gitta. hat geschrieben:
Ist es richtig, dass nur gemeinnützige Vereine Spenden annehmen dürfen und Privatpersonen nicht ?


Nein, grundsätzlich darf jedermann eine Schenkung annehmen.

gitta. hat geschrieben:
Wenn jemand als Privatperson Spenden ( oder wie auch immer man die zweckgebundene, finanzielle Unterstützung nennen mag ) annimmt, können diese Gelder von dem Finanzamt als Einkünfte angesehen werden ?


Wer eine Schenkung annimmt, unterliegt grundsätzlich der Schenkungssteuerpflicht.

Dazu gibts hier auch noch was:
[Link: Registrierung erforderlich]

Naja im Internet findet man viel.. Ein Gewerbe kostet doch net viel, anmelden und fertig..

MfG

P.s. Keine Rechtsberatung!


[Link: Registrierung erforderlich]

10.02.2012 00:54
 
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Beitrag: #20
RE: Gewerbeschein für ein Spenden Button

Naja ich würde wirklich sagen wenn du damit richtig gut Gewinn erzielst zählt das schon als Einkommen.
Außerdem brauchst du theoretisch kein Gewerbe da du diese ja ggf. in deiner Einkommensteuererklärung regelgerecht eintragen kannst oder auch musst falls es Gewinnerzielend sein sollte!

Von mir auch keine Rechtsberatung Wink


Deviantart: [Link: Registrierung erforderlich]

Mit freundlichen Grüßen
nobody

10.02.2012 08:11
 
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