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Anfahrtskosten Abschleppen, Polizei etc.

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Beitrag: #1
Anfahrtskosten Abschleppen, Polizei etc.

Hey,

war heute in einen Nebenort von Düsseldorf gefahren, die Freundin besuchen. Tongue

Hatte dann keinen Parkplatz dort gefunden und hab mich einfach neben einen noch freien Platz gestellt, der auch wie eine Parkbucht in diesem Vorort aussah. Allerdings war genau dahinter ein Garagentor, was ich gar nicht realisiert habe in dem Moment.

So, als ich wieder zurück zum Auto bin, nach ca. 45 Minuten, kam sofort der Mann von dem Haus rausgerannt und fragte wem das Auto gehört, wollte meinen Perso haben (Den hab ich ihm dann, dummerweise in der Eile, auch schnell gegeben weil ich keinen Stress wollte) und sagte, die Polizei und der Abschleppdienst seien ja unterwegs. Er schrieb sich anscheinend kurz mein Zeug drinnen auf, kam raus und fragte wen ich denn besucht habe. Nachdem er wusste das meine Freundin das war wurde er etwas lockerer, sagte allerdings immer noch "Ja, allerdings sind die trotzdem unterwegs, da kann ich nichts machen das musst du bezahlen".

Was kostet nun der Spaß wenn der wirklich die Leute gerufen hat? Ich war ja danach nicht mehr da. Der Abschleppdienst hat also, wenn er überhaupt wirklich gerufen wurde, kein Auto zum abschleppen gehabt.

Das macht mir gerade n ganz schönen Kopf, hab ja mein Schein auch erst ca. ein Jahr nun. Eek

mfg

03.11.2013 00:03
 
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Beitrag: #2
RE: Anfahrtskosten Abschleppen, Polizei etc.

naja der abschlepper wird da nicht gleich gekommen sein, wenn der Hausbesitzer den Abschlepper selber bestellt, muss dieser die Kosten tragen.

Die kosten für den Abschlepper kommen erst dann auf deinen Kopf wenn die polizei den Vorfall aufnimmt.

Da du nun aber weg warst bevor die da waren, Bist du eigendlich aus dem schneider.


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03.11.2013 00:13
 
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Beitrag: #3
RE: Anfahrtskosten Abschleppen, Polizei etc.

Mh okay, hört sich schonmal gut an.

Boa, so eine Sache verdirbt einem richtig den Tag, das macht mir so n Kopf. Biggrin

03.11.2013 00:16
 
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Beitrag: #4
RE: Anfahrtskosten Abschleppen, Polizei etc.

OT: Was zum Teufel machst Du den "nur 45min" bei deiner Freundin? Wink

Auf dich sollte im Normalfall nichts zukommen.
Hatte so eine ähnliche Situation (ohne Freundin) auch schon mal. Bei mir war das Auto dann allerdings abgeschleppt.


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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.11.2013 00:24 von Sandro.

03.11.2013 00:23
 
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Beitrag: #5
RE: Anfahrtskosten Abschleppen, Polizei etc.

Wie oben schon geschrieben musst du nichts zahlen wenn nicht die Polizei den Abschleppdienst gerufen hat. Und wenn es doch so gewesen wäre, dass die Polizei das gemacht hat und der Abschleppdienst nicht da war als du weggefahren bist, hättest du trotzdem nur die Anfahrtskosten zahlen müssen und nicht mehr.(nicht 100% sicher, kenne es nur so)


Mit freundlichen Grüßen

Blaze
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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.11.2013 01:40 von Blaze.

03.11.2013 00:30
 
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Beitrag: #6
RE: Anfahrtskosten Abschleppen, Polizei etc.

storage-plan.org schrieb:
OT: Was zum Teufel machst Du den "nur 45min" bei deiner Freundin? Wink

Auf dich sollte im Normalfall nichts zukommen.
Hatte so eine ähnliche Situation (ohne Freundin) auch schon mal. Bei mir war das Auto dann allerdings abgeschleppt.


Davor waren wir ja durch die Stadt zusammen. Biggrin Haben schon ausgemacht dass sie das nächste mal eher zu mir kommt, da darf man kreuz und quer parken, interessiert hier aufm Land niemanden. Tongue

03.11.2013 00:32
 
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Beitrag: #7
RE: Anfahrtskosten Abschleppen, Polizei etc.

Will dir kein Unmut machen, aber wenn er den Abschleppdienst gerufen hat und dieser ihm Kosten in Rechnung dafür stellt, kann er vermutlich (sofern er dir diese Parksünde nachweisen kann) auch Schadenersatz verlangen. Schließlich hast du ihm ja die Personalien hinterlassen.

Denke nicht, dass man da einfach so aus dem Schneider ist wenn man jemanden anderen Kosten verursacht hat kann dieser natürlich probieren die Kosten auf dich abzuwälzen, wieso sollte er denn auf dem Schaden sitzen bleiben müssen...

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.11.2013 01:02 von k1ngk0ng.

03.11.2013 01:01
 
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Beitrag: #8
RE: Anfahrtskosten Abschleppen, Polizei etc.

k1ngk0ng schrieb:
[...]wieso sollte er denn auf dem Schaden sitzen bleiben müssen...

Wieso er auf dem Schaden sitzen bleiben sollte? Ganz Einfach:
Er(und nicht die Polizei) hat den abschlepper gerufen, deswegen muss er das auch bezahlen.


Mit freundlichen Grüßen

Blaze
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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.11.2013 01:08 von Blaze.

03.11.2013 01:07
 
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Beitrag: #9
RE: Anfahrtskosten Abschleppen, Polizei etc.

Blaze schrieb:

k1ngk0ng schrieb:
[...]wieso sollte er denn auf dem Schaden sitzen bleiben müssen...

Wieso er auf dem Schaden sitzen bleiben sollte? Ganz Einfach:
Er(und nicht die Polizei) hat den abschlepper gerufen, deswegen muss er das auch bezahlen.


Was ist das denn für eine Einstellung, Andere sollen auf ihrem Schaden sitzen bleiben, weil Sie sich bemühen den Schaden abzustellen und der Verursacher hat nichts zu befürchten? Dann dürfte deiner Theorie nach jeder machen was er will!

Sicher muss der Geschädigte das erstmal bezahlen, aber er hat den Schaden ja nicht verursacht, insofern wäre der Verursacher schadenersatzpflichtig, dazu gibt es genügend Rechtsurteile und mit der Herausgabe der Personalien und ggf. einem Zeugen ist doch auch nachweisbar, wer den Schaden verursacht hat.

Wenn man z.B. mit einer Spraydose an eine fremde Wand sprüht und der Hausbesitzer es teuer entfernen lässt zahlt er auch erstmal, aber trotzdem muss der Verursacher dem Geschädigten die Kosten erstatten (wenn man denjenigen dafür heranziehen kann).

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.11.2013 01:18 von k1ngk0ng.

03.11.2013 01:17
 
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Beitrag: #10
RE: Anfahrtskosten Abschleppen, Polizei etc.

Soweit ich weiß (keine genau Rechtslage Biggrin), müsstest du ja auch nur zahlen wenn dein Wagen abgeschleppt worden wäre.

Du warst aber samt deinem Wagen nicht mehr da, d.h. er müsste die Anfahrt/Rückfahrt bezahlen, ES SEI DEN, er hat neben deinen Daten wie Namen usw. auch deine Kennzeichennummer + Bild das du da i.wo falsch geparkt hast.

Da er das aber bestimmt nicht hat und es somit nicht nachweisen kann, da du ja auch was anderes behaupten kannst das du da nicht warst usw Biggrin, kann er dir nicht.

MFG


MFG FDGOD

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03.11.2013 01:21
 
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