Anfahrtskosten Abschleppen, Polizei etc.
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RE: Anfahrtskosten Abschleppen, Polizei etc.
k1ngk0ng, klar soll der, der den Schaden verursacht hat normalerweise zahlen, aber trotzdem muss der geschädigte erst die Polizei holen und die holt dann den Abschleppdienst. Und was dann passiert ist nicht mehr sein Problem.
Nautürlich ist das von mir auch keine Rechtsberatung Nur so kenne ich es halt.
Mit freundlichen Grüßen
Blaze
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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.11.2013 01:39 von Blaze.
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03.11.2013 01:28 |
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RE: Anfahrtskosten Abschleppen, Polizei etc.
k1ngk0ng, klar soll der, der den Schaden verursacht hat normalerweise zahlen, aber trotzdem muss der geschädigte erst die Polizei holen und die holt dann den Abschleppdienst. Und was dann passiert ist nicht mehr sein Problem.
Jain. Jeder Hausbesitzer darf den Abschleppdienst holen sofern der Wagen widerrechtlich (Parken auf Privatbesitz, behindern von ausparkenden Fahrzeugen) geparkt wurde. Die Kosten dafür trägt erstmal der Geschädigte aber kann diese dann dem Verursacher in Rechnung stellen.
Holt man die Polizei geht das Ganze auf Kosten des Staates wenn man den Verursacher nicht mehr greifen kann.
Stell mal vor der Hausbesitzer oder Garagenbesitzer hätte einen Termin, bei dem es um viel Geld geht. Nun konnte er nicht pünktlich erscheinen, weil er nicht aus der Garage ausfahren konnte. Der Deal platzt, auch hier ist der Verursacher schadenersatzpflichtig....
// Keine Rechtsberatung meinerseits, nur Aussagen aufgrund Erfahrungen, da vieles schon gehabt
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.11.2013 01:34 von k1ngk0ng.
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03.11.2013 01:32 |
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RE: Anfahrtskosten Abschleppen, Polizei etc.
Vor Grundstücksausfahrten wird von der Polizei normal nur der Schlepper gerufen, wenn es um das Ausfahren vom Grundstück geht (und es eilt) bzw. wenn man ein paar Stunden nicht einfahren konnte in das Grundstück.
Wenn man den Schlepper selbst bestellt, dann bezahlt man den Schlepper auch selbst. Ob man dann zivilrechtlich einfach an sein Geld kommt weiß ich nicht. Ich vermute aber mal, dass die Kosten für das Verfahren die des Schleppers übersteigen.
BTW: Wenn der Schlepper kommt und nix macht bezahlt man ne Leerfahrt, wenn der das Auto wieder absetzt und leer heim fährt die Teilleerfahrt, die dann aber teurer ist
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03.11.2013 12:36 |
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RE: Anfahrtskosten Abschleppen, Polizei etc.
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03.11.2013 13:25 |
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03.11.2013 13:27 |
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