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WBB Verkauf?

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Beitrag: #1
WBB Verkauf?

Hallo,

Ich hab nur eine Frage:

Also: darf ich eine WBB Lizenz weiterverkaufen/kaufen?

Danke im Vorraus


@Mods: Sorry wenn das hier, das falsche Forum ist

29.07.2010 22:23
 
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Beitrag: #2
RE: WBB Verkauf?

Soweit ich weiß, nicht.

29.07.2010 22:48
 
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Beiträge: 1.714
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Beitrag: #3
RE: WBB Verkauf?

Hallo,
ich habe sehr gute Kenntnisse drinnen also werde ich es dir erklären!
In den Lizenzbestimmungen steht eindeutig unter Paragraph "Weitergabe", dass man die Lizenz weiter geben kann jedoch ein paar Punkte befolgen muss.
Und zwar musst du das WBB komplett an den Käufer umschreiben, damit meine ich zB. sämtliche Daten bzw. Adressen.
Diese Daten, mit einen kleinen Text per E-Mail an WoltLab senden, dass die Lizenz hiermit übergeben wird.
Wenn du dies nicht tust machst du dich glaub ich strafbar, weil du sein Geld entnimmst aber trotzdem die Lizenz dir gehört. Darum ist die E-Mail wichtiger als die überschreibung der Daten. Als du dein WBB gekauft hast, gab es ja so eine Rechnung und mit der Rechnung kann man seine Lizenz immerwieder zurück holen ohne widerspruch vom Käufer. Von daher rate ich dir alles zu überschreiben + E-Mail wenn du ein freundlicher Verkäufer sein willst!


Ich zitiere es nochmal für dich wobei es jetzt das mit der E-Mail gar nicht mehr drin steht aber weiß nicht, hehe. Früher stands drin!

Zitat:
§ 3 Weitergabe

* (1) Eine Weiterveräußerung der Software ist nur pro Softwareexemplar als Ganzes zulässig, d.h., unter Aufgabe der eigenen Nutzung des vergüteten „Exemplars“ sind Kunden berechtigt, durch Übermittlung der Software an einen Dritten, diesem das Recht zur Nutzung entsprechend den zwischen WoltLab und dem Kunde bestehenden Vereinbarungen zur Nutzung zu übertragen. Kunden sind verpflichtet, bei einer solchen Weitergabe an einen Dritten, die Software auf den verbleibenden Datenträgern zu löschen. In Folge der Weitergabe erlischt das Recht des Kunden zur Softwarenutzung.
* (2) Kunden dürfen die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde diese Lizenzbestimmungen verletzen, insbesondere unerlaubte Kopien herstellen.

Quelle: [Link: Registrierung erforderlich]


Vielen Dank


Deviantart: [Link: Registrierung erforderlich]

Mit freundlichen Grüßen
nobody

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2010 08:34 von nobody.

30.07.2010 08:31
 
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Beitrag: #4
RE: WBB Verkauf?

Energy schrieb:
Hallo,
ich habe sehr gute Kenntnisse drinnen also werde ich es dir erklären!
In den Lizenzbestimmungen steht eindeutig unter Paragraph "Weitergabe", dass man die Lizenz weiter geben kann jedoch ein paar Punkte befolgen muss.
Und zwar musst du das WBB komplett an den Käufer umschreiben, damit meine ich zB. sämtliche Daten bzw. Adressen.
Diese Daten, mit einen kleinen Text per E-Mail an WoltLab senden, dass die Lizenz hiermit übergeben wird.
Wenn du dies nicht tust machst du dich glaub ich strafbar, weil du sein Geld entnimmst aber trotzdem die Lizenz dir gehört. Darum ist die E-Mail wichtiger als die überschreibung der Daten. Als du dein WBB gekauft hast, gab es ja so eine Rechnung und mit der Rechnung kann man seine Lizenz immerwieder zurück holen ohne widerspruch vom Käufer. Von daher rate ich dir alles zu überschreiben + E-Mail wenn du ein freundlicher Verkäufer sein willst!


Ich zitiere es nochmal für dich wobei es jetzt das mit der E-Mail gar nicht mehr drin steht aber weiß nicht, hehe. Früher stands drin!

Zitat:
§ 3 Weitergabe

* (1) Eine Weiterveräußerung der Software ist nur pro Softwareexemplar als Ganzes zulässig, d.h., unter Aufgabe der eigenen Nutzung des vergüteten „Exemplars“ sind Kunden berechtigt, durch Übermittlung der Software an einen Dritten, diesem das Recht zur Nutzung entsprechend den zwischen WoltLab und dem Kunde bestehenden Vereinbarungen zur Nutzung zu übertragen. Kunden sind verpflichtet, bei einer solchen Weitergabe an einen Dritten, die Software auf den verbleibenden Datenträgern zu löschen. In Folge der Weitergabe erlischt das Recht des Kunden zur Softwarenutzung.
* (2) Kunden dürfen die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde diese Lizenzbestimmungen verletzen, insbesondere unerlaubte Kopien herstellen.

Quelle: [Link: Registrierung erforderlich]


Vielen Dank


So steht es in den AGB, closed.

30.07.2010 12:45
 
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