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Hosting/Spenden ohne Gewerbe

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Beitrag: #11
RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe

Darkburn schrieb:
1. Die ganzen Papiere wie Steuererklärung
2. Ich bin Minderjährig


Eine Steuererklärung musst du machen, sobald du dein erstes Geld verdienst. Ob das jetzt 1-2 Jahre früher oder später ist, ist imho belanglos.

Wenn du Minderjährig bist, dann wird der Server ja nicht mals auf deinen eigenen Namen laufen?


Dieser Post kann Spuren von Sarkasmus und Ironie enthalten.

16.12.2012 10:35
 
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Beitrag: #12
RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe

-

16.12.2012 11:41
 

 
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Beitrag: #13
RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe

-

16.12.2012 11:42
 

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Beitrag: #14
RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe

Clanstore.de schrieb:
Also vor dem gleichen Problem stand ich auch mal und habe mich damals bei der ARGE erkundigt daher ich von denen mein Arbeitslosen Geld bezog. Mir wurde dato gesagt das man kein Gewerbe anmelden muss so lange man nur die kosten rein holt und keine nennenswerte Gewinne erzielt. Sie meinten sowas sei ein Hobby Gewerbe. Ist aber auch schon 6 Jahre her. Zu not erkundige dich einfach mal bei eurem Gewerbe Amt.


Ich würde sagen soetwas zählt eher unter "Freien Beruf" also ist eigentlich keines notwendig


Mit freundlichen Grüßen,
Niklas

16.12.2012 11:44
 
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Beitrag: #15
RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe

Zu Not bezieh die "nötigen" Einnahmen um die Kosten zu decken doch als Spende?


Mit freundlichen Grüßen
albertikus

16.12.2012 12:07
 
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Beitrag: #16
RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe

micha99 schrieb:
Steuer ist zudem auch ein ganz anderes Thema. Aufgrund der Geringfügigkeit der Einnahmen (solltest du keine weiteren Einnahmequellen haben) liegst du unter dem Steuerfreibetrag von 8.004,- €. Bis zu diesem Betrag musst du keine Steuern zahlen!


Seit 2012 ist das Steuervereinfachungsgesetz in Kraft getreten, welcher, soweit mir bekannt diese Grenze, zumindest teilweise aufhebt.

z.B. gibt es Kindergeld bei der ersten Ausbildung ohne Abzüge.


Mit freundlichen Grüßen / Best Regards
Julian Weiler | Geschäftsführender Gesellschafter

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16.12.2012 13:46
 
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Beitrag: #17
RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe

Okey, ich danke euch für eure Antworten. Ich werde es jetzt ohne Gewerbe machen, da es sich hier ja lediglich um kleine Beträge(max. 20-25,-) handelt!

16.12.2012 22:21
 
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Beitrag: #18
RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe

Darkburn schrieb:
Okey, ich danke euch für eure Antworten. Ich werde es jetzt ohne Gewerbe machen, da es sich hier ja lediglich um kleine Beträge(max. 20-25,-) handelt!


Natürlich ist in Deutschland das Rechtssystem so ausgelegt, dass man immer die Trumpfkarte "Im Sponsorboard haben sie aber gesagt, ich muss kein Gewerbe anmelden" ziehen kann und somit (steuer-)rechtlich aus dem Schneider ist. Rolleyes

Gutgemeinter Rat: informier' dich doch einfach bei deinem zuständigen Gewerbeamt, dann hast du eine verbindliche Aussage.

16.12.2012 23:35
 
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Beitrag: #19
RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe

Sobald du eine Gewinnerzielungsabsicht hast, musst Du ein Gewerbe anmelden. Übersteigen die Einnahmen die Ausgaben, so hast du Gewinn erwirtschaftet.


Mit freundlichen Grüßen / Best Regards
Julian Weiler | Geschäftsführender Gesellschafter

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17.12.2012 06:42
 
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Beitrag: #20
RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe

keving schrieb:
Eine Steuererklärung musst du machen, sobald du dein erstes Geld verdienst. Ob das jetzt 1-2 Jahre früher oder später ist, ist imho belanglos.


Das ist nicht richtig! Für Arbeitnehmer gilt in der Regel die Einkommensteuer mit dem Steuerabzug vom Lohn als abgegolten. Sie können aber freiwillig eine Erklärung einreichen, wenn sie eine Erstattung erwarten.

In folgenden Fällen aber müssen Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben (§46 Abs. 2 EStG),

  • wenn das Finanzamt ihnen auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eingetragen hat
  • wenn ihre weiteren Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer abgezogen wurde - etwa Renten, Mieten etc. -, mehr als 410 Euro betragen
  • wenn Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn bezogen haben (Ausnahme Minijob: Er muss nicht bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden)
  • wenn steuerfreie Lohnersatzleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld bezogen haben
  • wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde

17.12.2012 08:48
 
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