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Hosting/Spenden ohne Gewerbe

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Hosting/Spenden ohne Gewerbe - Darkburn - 15.12.2012 19:41

Guten Abend,

also ein paar Freunde und ich würden gerne einen Free-Hosting-Server eröffnen. Allerdings wollen wir auch Webspace mit Cronjobs anbieten und für jeden Cronjob z.B. 1,- als "Gebühr" nehmen. Aber man kann auch kostenlosen Webspace nehmen, aber dann halt ohne Cronjob.

Jetzt sage ich, dass dies nicht erlaubt ist, weil wir ja Geld einnehmen. Allerdings sagt mein Freund, dass es erlaubt sei, weil wir lediglich die Serverkosten decken wollen. Was stimmt nun?

Und ist es erlaubt einen Spenden-Button von PayPal auf seine Seite einzufügen ohne Gewerbe? Es ist kein "Zwingen" und auch keine Gegenleistungen sind vorhanden. Also ja oder ist das auch falsch?

Vielen dank für eure Antworten.

Grüße,
Marc

//EDIT: Damit sollen nur die Serverkosten gedeckt werden und kein Gewinn erwirtschaftet werden. Nachdem wir die Serverkosten drinnen hätten, würden wir dieses Angebot entweder stoppen oder kostenlos anbieten!

//EDIT 2: Ist Werbung denn ohne Gewerbe erlaubt?


RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe - keving - 15.12.2012 19:49

Es ist egal ob am Ende Gewinn erzielt wird oder nicht, ein Gewerbe ist zwangsweise erforderlich.
Aber wo liegt das Problem ein Gewerbe anzumelden? Das sind einmalig 20€+- und ein Gang zum Amt.


RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe - Darkburn - 15.12.2012 19:55

1. Die ganzen Papiere wie Steuererklärung
2. Ich bin Minderjährig


RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe - Schwester Wombat - 15.12.2012 19:57

Zu 2. Geh zum Vormundsschaftsgericht etc. oder lass es über deine Eltern laufen!


RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe - Darkburn - 15.12.2012 20:00

Also die Serverkosten belaufen sich ja auf gerade mal 20,-/mtl. und da möchte ich ungerne das alles machen!


RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe - Niklas - 15.12.2012 20:59

Das wird leider nötig seien,
Ich eröffne aber bald ein Hosting Unternehmen evt. kann man da ja was machen Wink


RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe - Darkburn - 15.12.2012 21:04

Mhm, schade. Aber ein Spenden-Button ist erlaubt oder? Und wie siehts mit Werbung aus?


RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe - Niklas - 15.12.2012 21:06

Ja das sollte alles erlaubt seien.
Wenn du dennoch Premium Produkte verkaufen willst könntest du es evt. über mein Hosting durchführen Wink


RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe - Darkburn - 15.12.2012 21:20

Ich kontaktiere Sie mal! Haben Sie evtl. Skype?


RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe - Niklas - 15.12.2012 21:28

Nein, hier im Forum oder über unser Pilot Projekt "Young Support"


RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe - keving - 16.12.2012 10:35

Darkburn schrieb:
1. Die ganzen Papiere wie Steuererklärung
2. Ich bin Minderjährig


Eine Steuererklärung musst du machen, sobald du dein erstes Geld verdienst. Ob das jetzt 1-2 Jahre früher oder später ist, ist imho belanglos.

Wenn du Minderjährig bist, dann wird der Server ja nicht mals auf deinen eigenen Namen laufen?


RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe - micha99 - 16.12.2012 11:41

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RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe - Clanstore.de - 16.12.2012 11:42

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RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe - Niklas - 16.12.2012 11:44

Clanstore.de schrieb:
Also vor dem gleichen Problem stand ich auch mal und habe mich damals bei der ARGE erkundigt daher ich von denen mein Arbeitslosen Geld bezog. Mir wurde dato gesagt das man kein Gewerbe anmelden muss so lange man nur die kosten rein holt und keine nennenswerte Gewinne erzielt. Sie meinten sowas sei ein Hobby Gewerbe. Ist aber auch schon 6 Jahre her. Zu not erkundige dich einfach mal bei eurem Gewerbe Amt.


Ich würde sagen soetwas zählt eher unter "Freien Beruf" also ist eigentlich keines notwendig


RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe - albertikus90 - 16.12.2012 12:07

Zu Not bezieh die "nötigen" Einnahmen um die Kosten zu decken doch als Spende?


RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe - Storage-Base.de - 16.12.2012 13:46

micha99 schrieb:
Steuer ist zudem auch ein ganz anderes Thema. Aufgrund der Geringfügigkeit der Einnahmen (solltest du keine weiteren Einnahmequellen haben) liegst du unter dem Steuerfreibetrag von 8.004,- €. Bis zu diesem Betrag musst du keine Steuern zahlen!


Seit 2012 ist das Steuervereinfachungsgesetz in Kraft getreten, welcher, soweit mir bekannt diese Grenze, zumindest teilweise aufhebt.

z.B. gibt es Kindergeld bei der ersten Ausbildung ohne Abzüge.


RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe - Darkburn - 16.12.2012 22:21

Okey, ich danke euch für eure Antworten. Ich werde es jetzt ohne Gewerbe machen, da es sich hier ja lediglich um kleine Beträge(max. 20-25,-) handelt!


RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe - Petesahad - 16.12.2012 23:35

Darkburn schrieb:
Okey, ich danke euch für eure Antworten. Ich werde es jetzt ohne Gewerbe machen, da es sich hier ja lediglich um kleine Beträge(max. 20-25,-) handelt!


Natürlich ist in Deutschland das Rechtssystem so ausgelegt, dass man immer die Trumpfkarte "Im Sponsorboard haben sie aber gesagt, ich muss kein Gewerbe anmelden" ziehen kann und somit (steuer-)rechtlich aus dem Schneider ist. Rolleyes

Gutgemeinter Rat: informier' dich doch einfach bei deinem zuständigen Gewerbeamt, dann hast du eine verbindliche Aussage.


RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe - Storage-Base.de - 17.12.2012 06:42

Sobald du eine Gewinnerzielungsabsicht hast, musst Du ein Gewerbe anmelden. Übersteigen die Einnahmen die Ausgaben, so hast du Gewinn erwirtschaftet.


RE: Hosting/Spenden ohne Gewerbe - Comander - 17.12.2012 08:48

keving schrieb:
Eine Steuererklärung musst du machen, sobald du dein erstes Geld verdienst. Ob das jetzt 1-2 Jahre früher oder später ist, ist imho belanglos.


Das ist nicht richtig! Für Arbeitnehmer gilt in der Regel die Einkommensteuer mit dem Steuerabzug vom Lohn als abgegolten. Sie können aber freiwillig eine Erklärung einreichen, wenn sie eine Erstattung erwarten.

In folgenden Fällen aber müssen Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben (§46 Abs. 2 EStG),

  • wenn das Finanzamt ihnen auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eingetragen hat
  • wenn ihre weiteren Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer abgezogen wurde - etwa Renten, Mieten etc. -, mehr als 410 Euro betragen
  • wenn Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn bezogen haben (Ausnahme Minijob: Er muss nicht bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden)
  • wenn steuerfreie Lohnersatzleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld bezogen haben
  • wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde