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[Internetrecht] Sponsoring-Anbieter mit Werbung

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Beitrag: #1
[Internetrecht] Sponsoring-Anbieter mit Werbung

Hey Leute,

wir stehen kurz vor einem Start eines Sponsoring-Abieters für Minecraft-GameServer.

Bekannt ist ja, das Sponsoring bedeutet, das wir keinerlei Gebühren oder ähnliches für unseren Service nehmen.

Um aber wenigstens ein bisschen Geld reinzubekommen und die Serverkosten nicht gänzlich alleine tragen zu müssen, würde wir gerne Werbung via Google einblenden lassen um das Projekt ein wenig zu finanzieren.

Wie sieht es hier vom Gesetzgeber aus ?
Müssen die Einnahmen versteuert werden, obwohl die Webseite einen kostenlosen Service anbietet und die Einnahmen nur zur fianzierung des Projektes genutzt werden ?

//EDIT:
Wir würden gerne auch einen Spenden-Button von PayPal integrieren. Wie wird das gehandhabt ?

Vielleicht kann hier einer der Sponsoren uns ein paar Tipps geben, wie das ganze zu Handhaben ist?

Grüße

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.09.2011 08:01 von Zyler.

29.09.2011 07:45
 
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Beitrag: #2
RE: [Internetrecht] Sponsoring-Anbieter mit Werbung

Hallo Zyler,
vorweg: Ich kann dir keinerlei Rechtsberatung geben, sondern nur eigene Erfahrungen beschreiben!
Google AdSense muss unter einem bestimmten Betrag (glaube 400€/ Monat) nicht versteuert werden.
Der PayPal Spendenbutton ist im Normalfall bereits versteuert.

Grüße Maik

29.09.2011 11:16
 
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Beitrag: #3
RE: [Internetrecht] Sponsoring-Anbieter mit Werbung

Du musst jegliches Einkommen versteuern, dabei ist es egal woher es stammt. Dazu meldest du am besten ein (Klein-)Gewerbe an.


Dieser Post kann Spuren von Sarkasmus und Ironie enthalten.

29.09.2011 11:39
 
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Beitrag: #4
RE: [Internetrecht] Sponsoring-Anbieter mit Werbung

Danke für die Antworten!

Wie müssen die Steuern beim Kleingewerbe abgeführt werden ?
Wenn man ein Kleingewerbe hat, dann könnte man ja auch die MwST-Steuer bei Servermieten abführen oder nicht ?

29.09.2011 12:26
 
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Beitrag: #5
RE: [Internetrecht] Sponsoring-Anbieter mit Werbung

Nein, wenn du die Kleinunternehmerregel in Anspruch nimmst, kannst du selbst keine Umsatzsteuer ausweisen und so bist du auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Steuern müsstest du soweit ich weiß sonst keine abführen, bis auf die Einkommenssteuer, falls du mehr als rund 8000€ pro Jahr verdienst.


Dieser Post kann Spuren von Sarkasmus und Ironie enthalten.

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.09.2011 12:32 von keving.

29.09.2011 12:31
 
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Beitrag: #6
RE: [Internetrecht] Sponsoring-Anbieter mit Werbung

Bis 17,500 Euro UMSATZ ( Einnahmen und Ausgaben ) im Jahr muss man keine Steuern Bezahlen.

29.09.2011 14:20
 
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Beitrag: #7
RE: [Internetrecht] Sponsoring-Anbieter mit Werbung

Innohost.de schrieb:
Bis 17,500 Euro UMSATZ ( Einnahmen und Ausgaben ) im Jahr muss man keine Steuern Bezahlen.


Falsch, man muss nur keine Umsatzsteuer ausweisen.
Einkommenssteuer, etc. musst du aber trotzdem zahlen. Die Einkommenssteuergrenze ist derzeit bei etwa 8000€/Jahr.
Außerdem darf man Krankenkasse auch nicht vergessen Wink


Dieser Post kann Spuren von Sarkasmus und Ironie enthalten.

29.09.2011 15:27
 
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Beitrag: #8
RE: [Internetrecht] Sponsoring-Anbieter mit Werbung

Stimmt, aber das mit der Krankenkasse Stimmt Defenitiv nicht Smile

Wenn man noch einen Hauptberuf Ausübt.

29.09.2011 15:36
 
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Beitrag: #9
RE: [Internetrecht] Sponsoring-Anbieter mit Werbung

Ich habe geschrieben, dass man diese nicht außer Acht lassen sollte. Wie das im Einzelfall ist, sollte man mal am besten mal bei der Krankenkasse nachfragen. Krankenkassen haben auch ihre Freigrenzen.

Wenn man außerdem noch etwas hauptberuflich ausübt, brauch man auch noch die Zustimmung des Arbeitgebers, sonst kann das ein Grund zur Kündigung sein.


Dieser Post kann Spuren von Sarkasmus und Ironie enthalten.

29.09.2011 15:44
 
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