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Gewerbe als Minderjähriger - Infos

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Beitrag: #21
RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos

Ich mache Softwareentwicklung und Beratung (Consulting) mit Spezialisierung auf den Bereich Internetsicherheit - aber auch außer Sicherheit natürlich.

13.08.2014 15:03
 
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Beitrag: #22
RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos

Dream-Code schrieb:

FoGraphic schrieb:
Kannst du vielleicht sagen was das für Fragen sind? Tongue


Die Fragen die das Gericht stellt um zu prüfen, ob du "psychisch und charakterlich in der Lage" (Zitat ^^) bist, das "Erwerbsgeschäft wie ein Erwachsener zu führen" sind bspw. Fragen zur Haftung (sprich "Wer haftet wenn du Fehler machst?" und dergleichen), ob man sich schon direkt bei der Handelskammer informiert hat (was ich verneinte - man kann das also auch weglassen wenn man sich anderswo informiert) und wie man das Zeitmanagement zwischen Schule und Firma handhaben möchte. Also im Prinzip sichern die Fragen, dass man sich mit dem Gewerbe nicht selbst ins Bein schießt.

Was mich da interessiert, ist der Taschengeldparagraph.
Wie haftest du privat?
Für eine größere Geschäftsform wie eine GmbH mit 50.000€ Startkapital fehlt einfach das Kapital.
Also ein Kleinunternehmen ohne Beschäftigte, denke ich mal?

1. Kann man andere Beschäftigen?
Das ist ja ein etwas komplexerer Prozess (Versicherung usw.)
2. Man muss denke ich auch keine Steuern zahlen.
Der Steuerfreibetrag in Deutschland lag glaub bei ca. 6.800€ im Jahr.
Ich bezweifel, dass man diesen Betrag überschreitet und wenn man sonst nirgendwo einen Nebenjob macht, sollte man so steuerfrei sein.

Trotzdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass egal wie reif ein unter 16 jähriger ist, er so einer Sache in gewissem Umfang nicht gewachsen ist.
Ausnahmen bestätigen wie immer die Regeln.
Aus Erfahrung kenne ich auch kaum <18jährige die wissen was Sie tun.
Es gibt halt Gründe warum viele Sachen (Alkohol,Führerschein, Voll geschäftsfähig) erst ab 18 sind.
Auch wenn es auf den ersten und zweiten Blick nicht so erscheint.
Wenn es ernst wird, ist das wiederum eine völlig andere Situation.
Außerdem ist die Fehleinschätzung und Überschätzung durch mangelnde Erfahrung oder einfach nicht einschätzbare Gegebenheiten sehr hoch.
Siehe Spielsüchtige (da spielt das Alter keine Rolle).

Von daher würde ich mich nicht zu sehr auf Ausnahmen (das es überhaupt unter 18 möglich ist) stürzen (ich Rauche weil es coool ist).
Das ist für mich wieder ein Zeichen dafür, dass dann wieder unbedingt jeder will.
Warum?
Einfach nur weil man es ja eig. nicht könnte, ist es um so interessanter es zu tun.
Dabei verliert man alle Sachen um sich herum aus den Augen.

Und zur Haftung.
Ich kenne mich da nicht aus, denke aber wie es allgemein mit <18 üblich ist, haften die Eltern immer mit.
Immerhin müssen die ja auch Ihre Unterschrift für die Gewerbegründung geben.


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GEIZ - Geil Ein Idiot Zahlt

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.08.2014 15:13 von Scharock.

13.08.2014 15:11
 
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Beitrag: #23
RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos

Zitat:
[...]
Der Steuerfreibetrag in Deutschland lag glaub bei ca. 6.800€ im Jahr.
Ich bezweifel, dass man diesen Betrag überschreitet und wenn man sonst nirgendwo einen Nebenjob macht, sollte man so steuerfrei sein.
[...]


Freibetrag, bei dem keine Steuerabgaben anfallen, liegt immernoch bei 17.500€ im ersten Jahr.


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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.08.2014 15:24 von Aaron.

13.08.2014 15:23
 
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Beitrag: #24
RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos

Für die Umsatzsteuer und auch nur, wenn von Art. 19 UStG Gebrauch gemacht wird. Wink

13.08.2014 15:45
 
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Beitrag: #25
RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos

Scharock schrieb:
Was mich da interessiert, ist der Taschengeldparagraph.
Wie haftest du privat?
Für eine größere Geschäftsform wie eine GmbH mit 50.000€ Startkapital fehlt einfach das Kapital.
Also ein Kleinunternehmen ohne Beschäftigte, denke ich mal?
Eine GmbH wäre selbst wenn das Geld vorhanden wäre als Minderjähriger nicht möglich, da die Sondererlaubnis dafür nicht gilt. Für eine GmbH muss man in jedem Fall volljährig sein. Eine GbR wäre zwar möglich gewesen, jedoch habe ich das Einzelunternehmen gewählt.

1. Kann man andere Beschäftigen?
Das ist ja ein etwas komplexerer Prozess (Versicherung usw.)
Ja, auch als Einzelunternehmen (und auch wenn das von einem Minderjährigen angemeldet wurde) kann man Mitarbeiter anstellen. Da muss man aber wie du es richtig gesagt hast einiges beachte, beispielweise eine Betriebsnummer beantragen, ab bestimmter Lohnhöhe Sozialabgaben und dergleichen für die Mitarbeiter entrichten und so weiter.

2. Man muss denke ich auch keine Steuern zahlen.
Der Steuerfreibetrag in Deutschland lag glaub bei ca. 6.800€ im Jahr.
"Steuern" ist von dir sehr allgemein gehalten. Es gibt Gewerbesteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer und gefühlte 2 Mio. andere Arten von Steuern. Gewerbesteuer fällt bei einem Unternehmen wie meinem (also einem Unternehmen mit unter 24.500 Euro Umsatz im Jahr) weg. Da ich persönlich § 19 UStG in Anspruch genommen habe (Kleinunternehmerregelung) fällt bei mir ebenfalls die Umsatzsteuer weg solange ich unter 17.500 Euro Umsatz im Jahr bleibe. Den persönlichen Lohnsteuerfreibetrag hast du ja selbst genannt.


Ich hoffe, ich konnte wieder ein paar Fragen klären. Vielen Dank für das rege Interesse! Smile

EDIT:

Scharock schrieb:
Und zur Haftung.
Ich kenne mich da nicht aus, denke aber wie es allgemein mit <18 üblich ist, haften die Eltern immer mit.
Immerhin müssen die ja auch Ihre Unterschrift für die Gewerbegründung geben.


Hier gilt, dass man durch die fam.ger. Erlaubnis vollständig Geschäftsfähig wird (im Bereich des Gewerbes) und damit ist man dann auch selbst Haftungsträger. Das war auch eine Frage beim Familiengericht ob ich weiß was "mit mir passiert" wenn ein Kunde von mir durch mich Probleme bekommt weil zB. ein Bug in meiner Software ist oder dergleichen.

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.08.2014 16:54 von Dream-Code.

13.08.2014 16:47
 
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