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Gewerbe als Minderjähriger - Infos

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Gewerbe als Minderjähriger - Infos - Dream-Code - 07.08.2014 19:17

Moin Leute,

heute kam Post vom Gericht: ich darf nun offiziell als erster in meinem Bezirk (HH-Wandsbek) als Minderjähriger ein Gewerbe anmelden.

Abgesehen davon, dass ich gerade extrem fröhlich bin möchte ich hier etwaigen "Nachfolgern" Hilfestellung anbieten, damit ihr durch diesen Prozess einfacher und schneller durchkommt als ich.

Wer spezielle Informationen haben will bzw. Fragen hat, kann sie gerne stellen. Nach und nach wird das hier ein Infothread, wo ich alle wichtigen Dinge zusammenfasse. Allerdings wird das per Edit geschehen, da ich im Augenblick nicht genug Zeit habe, alles niederzuschreiben.

Ich bin kein Rechtsanwalt und mein Rat ist in der Tat nur ein Rat aber keine rechtskräftige Beratung. Allerdings kann ich euch mit relevanten Paragraphen versorgen, die euch bei der Rechtsberatung oder beim Gericht weiterhelfen, falls man euch abwimmeln möchte (was durchaus passiert)

Und nun los!


RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - FoGraphic - 07.08.2014 19:31

Ich bin auch dabei mein Gewerbe anzumelden! Smile
Hab mich vor 2 Wochen mal informiert.

"Eigentlich" brauch man nur von den Eltern ein "Ja, du darfst Kind" und eben vom Gericht noch eine Zulassung, richtig?

Mit dem Gewerbe ist man dann voll geschäftsfähig und kann wenn man möchte Verträge, ect abschließen, richtig? Biggrin

Liebe Grüße


RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - Dream-Code - 07.08.2014 19:40

Also ich habe mich eine Menge damit beschäftigt bevor ich den Schritt gegangen bin und finde es ehrlich gesagt hochgradig unpassend, dass du dich darüber lustig machst.

Die Entscheidung, welche Geschäftsform man nimmt (wobei da einige wegfallen als Minderjähriger) und so weiter bleiben - auch als "Kind".

@FoGraphic: Das ist so richtig, aber der Gerichtskram ist ein wenig komplizierter als einfach nur hinzugehen und zu sagen "Hallo, ich hab die Erlaubnis".


RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - Typ9311 - 07.08.2014 19:46

@Dream-Code hätte mal en paar Fragen:

1. Wie lange hat es gedauert bist du das Gewerbe hatest?
2. Was für Pflichten hast du jetzt?


RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - Dream-Code - 07.08.2014 19:50

Moin, danke für deine Fragen.

Wenn man die Phase mit rechnet, in der ich mich informiert habe und geplant habe, Businessplan geschrieben habe und alles war es sicher ein halbes Jahr. Nur die Prozess-/Anmeldephase hat ca. 1 Monat gedauert.

Pflichten sind im Prinzip wie bei einem Volljährigen. Ich hafte für mich selbst (zumindest im Bereich des Gewerbes) und muss selbstverständlich Dinge wie Steuererklärung und alles was zu einer Firma dazugehört machen. Bei einem Einzel- bzw. Kleinunternehmen hält sich das aber in Grenzen.


RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - FoGraphic - 07.08.2014 19:52

Scharock schrieb:

FoGraphic schrieb:
Ich bin auch dabei mein Gewerbe anzumelden! Smile
Hab mich vor 2 Wochen mal informiert.

"Eigentlich" brauch man nur von den Eltern ein "Ja, du darfst Kind" und eben vom Gericht noch eine Zulassung, richtig?

Mit dem Gewerbe ist man dann voll geschäftsfähig und kann wenn man möchte Verträge, ect abschließen, richtig? Biggrin

Liebe Grüße

Wie gut das ein Gewerbe nur dazu da ist Rechnungen zu schreiben.
Das sind doch eh nur Papiere damit andere einem besser glauben.
Als Kind muss man sich natürlich nicht um die Rechtslage oder die ganzen hoch komplexen Sachen wie z.B. auch Steuer Gedanken machen.
Go easy.
Man haftet ja nur mit dem Privatvermögen in höhe von 50€ Taschengeld haha Biggrin



Lach du ruhig. Ich finde man kann mit 16 schon die Geistige reife ein Gewerbe zu führen! Klar gibt es stellen wo man 2 mal schauen sollte ob alles passt, aber Fehler die du mit 16 machen kannst, kannst du auch mit 36 noch machen. Deswegen finde ich es gut das es die Möglichkeit gibt ein Gewerbe unter 18 anzumelden!


RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - Scharock - 07.08.2014 19:59

FoGraphic schrieb:
Lach du ruhig. Ich finde man kann mit 16 schon die Geistige reife ein Gewerbe zu führen! Klar gibt es stellen wo man 2 mal schauen sollte ob alles passt, aber Fehler die du mit 16 machen kannst, kannst du auch mit 36 noch machen. Deswegen finde ich es gut das es die Möglichkeit gibt ein Gewerbe unter 18 anzumelden!

Ich habe auch nie behauptet das es schlecht ist.
Wie ich schon sagte, haftet man mit dem Privatvermögen.
Finde ich von daher fair.
Die Chance in jungen Jahren mit einem Gewerbe anzufangen ist durchaus nicht schlecht um so früh wie möglich Erfahrungen zu sammeln.
Außerdem kann das Gewerbe auch wachsen.
So lang man dadurch nicht die Schule vernachlässigt Tongue


RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - Dream-Code - 07.08.2014 20:01

Also den letzten Satz nimmt das Gericht auch ziemlich ernst, die stellen dazu auch einige Fragen und wenn sie Zweifel haben (bei mir hatten sie das zum Glück nicht) muss man auch evtl. Zeugnisse und Schreiben von Lehrern vorlegen. Dazu muss man aber echt einen schlechten Eindruck machen. Tongue


RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - FoGraphic - 07.08.2014 20:13

Kannst du vielleicht sagen was das für Fragen sind? Tongue


RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - fritziLP - 07.08.2014 20:52

WO muss man sich denn Melden um ein Gewerbe als MInderjähriger zu öffnen?


RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - FoGraphic - 07.08.2014 21:00

fritziLP schrieb:
WO muss man sich denn Melden um ein Gewerbe als MInderjähriger zu öffnen?


14 ist wirklich ein bisschen zu jung. Ware noch 2 Jahre.


RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - Dream-Code - 08.08.2014 10:36

FoGraphic schrieb:
Kannst du vielleicht sagen was das für Fragen sind? Tongue


Die Fragen die das Gericht stellt um zu prüfen, ob du "psychisch und charakterlich in der Lage" (Zitat ^^) bist, das "Erwerbsgeschäft wie ein Erwachsener zu führen" sind bspw. Fragen zur Haftung (sprich "Wer haftet wenn du Fehler machst?" und dergleichen), ob man sich schon direkt bei der Handelskammer informiert hat (was ich verneinte - man kann das also auch weglassen wenn man sich anderswo informiert) und wie man das Zeitmanagement zwischen Schule und Firma handhaben möchte. Also im Prinzip sichern die Fragen, dass man sich mit dem Gewerbe nicht selbst ins Bein schießt.

@fritziLP: Du musst einen "Antrag auf Genehmigung der Ermächtigung der Vertretungsberechtigten zur Anmeldung eines Gewerbes" nach § 112 BGB stellen. Vorher brauchst du aber die schriftliche Erlaubnis deiner Eltern. Da sollte in etwa sowas draufstehen: "Wir gestatten unserem Sohn X hiermit, ein eigenes Gewerbe im Bereich Y anzumelden, bei dem er folgende Tätigkeiten ausüben wird: ...."
Den Bereich und die Tätigkeiten möglichst genau definieren, damit auch hier schon deutlich wird, dass man sich das überlegt hat. Nachher ist es eh egal, was du mit dem Gewerbeschein machst. Natürlich sind Bereiche wie Handwerk wo es Zusatzberechtigungen braucht außen vor.

Trotzdem möchte ich klarmachen, dass ich FoGraphic komplett rechtgebe. Mit 14 bist du vermutlich NICHT in der Lage, diesen Prozess voll zu durchlaufen. Warte lieber bis 16.


RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - masariC - 08.08.2014 18:19

Ftitzi wenn dann beim ZUSTÄNDIGEN gericht deiner stadt oder im Rathaus


RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - montyyy - 08.08.2014 19:58

In der Regel kannst du dein Gewerbe beim Rathaus anmelden - Fallen Kosten zwischen 20€-40€ an. Ich glaube, dass ich damals 25€ gezahlt habe.

In der Regel musst du lediglich Umsatzsteuer und Steuererklärung machen - So ist es zumindest bei uns in Niedersachsen. Ansonsten hast du keine weiteren Pflichten. In meinem Fall handelt es sich jedoch um ein Kleingewerbe.

Ich weiß nicht mehr genau wie es ist: Ab 9.000€ oder 11.000€ Gewinn im Jahr musst du Steuern zahlen, ansonsten musst du laut § 19 (1) UStG keine Steuern zahlen. Wichtig: Nur weil du keine Steuern zahlen musst, heißt es nicht, dass du keine Steuererklärung abgeben musst.


RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - m0rrisde - 08.08.2014 20:53

@DreamCode (An die Admins, ist vielleicht Offtopic, aber muss mich äußern)

Wie kommst du darauf das man mit 14 zu jung für ein Unternehmen ist bzw. das man mit 16 alt genug dafür ist? Man haftet mit seinem Privatvermögen bzw. ich geh einmal davon aus das du nicht Millionär bist, dann mit dem Privatvermögen deiner Eltern. Wenn sie das für Richtig halten alles schön und gut, trotzdem finde ich es nicht notwendig als Minderjähriger ein Unternehmen zu führen. Warum sollte man, wenn man mit 16 bereits "reif" genug ist, es nicht 14 nicht auch schon sein?


Warum müsst ihr alle schon frühreif einen auf "ichhablangeweilemachmichselbständig" machen? Ihr habt euer ganzes Leben noch vor euch, genießt doch eure Jugend und verplempert eure Zeit nicht mit Steuererklärungen oder sonstigem. Wenn ihr unbedingt arbeiten wollt und euch mit eurem Können etwas dazu verdienen wollt, gibt es sicher bereits bestehende Unternehmen, welche euch Geringfügig o.ä. anstellen.

Keine persönliche Kritik gegen euch, aber ich verstehe den Sinn dahinter nicht, bereits mit 14,15 oder 16 5/8 ein Unternehmen zu führen.

lg


RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - DjDodo1996 - 08.08.2014 22:37

@montyyy Habe dir mal von der existenzgruender Seite die Kleinunternehmens Regelung rausgesucht.

im vorangegangenen Kalenderjahr darf der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern nicht höher als 17.500 Euro gewesen sein und
im laufenden Kalenderjahr darf der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein

Ich habe mir den ganzen Stoff heute auch noch mal durchgelesen da ich auch am überlegen war ein Kleingewerbe zu melden. Aber bin zum Entschluss gekommen das ich noch ein paar Jahre warte.


RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - FoGraphic - 09.08.2014 11:06

m0rrisde schrieb:
@DreamCode (An die Admins, ist vielleicht Offtopic, aber muss mich äußern)

Wie kommst du darauf das man mit 14 zu jung für ein Unternehmen ist bzw. das man mit 16 alt genug dafür ist? Man haftet mit seinem Privatvermögen bzw. ich geh einmal davon aus das du nicht Millionär bist, dann mit dem Privatvermögen deiner Eltern. Wenn sie das für Richtig halten alles schön und gut, trotzdem finde ich es nicht notwendig als Minderjähriger ein Unternehmen zu führen. Warum sollte man, wenn man mit 16 bereits "reif" genug ist, es nicht 14 nicht auch schon sein?


Warum müsst ihr alle schon frühreif einen auf "ichhablangeweilemachmichselbständig" machen? Ihr habt euer ganzes Leben noch vor euch, genießt doch eure Jugend und verplempert eure Zeit nicht mit Steuererklärungen oder sonstigem. Wenn ihr unbedingt arbeiten wollt und euch mit eurem Können etwas dazu verdienen wollt, gibt es sicher bereits bestehende Unternehmen, welche euch Geringfügig o.ä. anstellen.

Keine persönliche Kritik gegen euch, aber ich verstehe den Sinn dahinter nicht, bereits mit 14,15 oder 16 5/8 ein Unternehmen zu führen.

lg


Ich muss ehrlich sagen das ich dir teils recht gebe. Aber, wenn man eine Idee hat und die auch vermarkten will kann man es ja versuchen.
Das man mit 14 noch zu Jung ist ist doch völlig klar oder?
Die meistens haben mit 14 natürlich nichts besseres zutun als ein Unternehmen zu gründen. *Achtung Ironie* Biggrin
Als ich 14 war, habe ich noch gezockt, gezockt und gezockt. Kann ja sein das manche von euch anders waren. Aber ich hab nicht ansatzweise ans Geld verdienen gedacht.
Mit 16 ist das natürlich auch nicht viel anders, ich bin jetzt einer der gelegentlich mal zockt, aber sonst nur vor Photoshop sitzt.
Es gibt aber auch viele in meinem Alter die nur am saufen und kiffen sind. Ich persönlich habe das Gefühl das wenn ich früh was anfange zu lernen das ich später einen schnelleren Erfolg haben werde, schließlich macht es mir ja Spaß!

Auch wenn ich hier vielleicht nicht wirklich getroffen habe was ich sagen wollte hoffe ich das du mich verstanden hast. Smile


Liebe Grüße,


RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - sic_ - 09.08.2014 13:30

montyyy schrieb:
In der Regel kannst du dein Gewerbe beim Rathaus anmelden - Fallen Kosten zwischen 20€-40€ an. Ich glaube, dass ich damals 25€ gezahlt habe.

In der Regel musst du lediglich Umsatzsteuer und Steuererklärung machen - So ist es zumindest bei uns in Niedersachsen. Ansonsten hast du keine weiteren Pflichten. In meinem Fall handelt es sich jedoch um ein Kleingewerbe.

Ich weiß nicht mehr genau wie es ist: Ab 9.000€ oder 11.000€ Gewinn im Jahr musst du Steuern zahlen, ansonsten musst du laut § 19 (1) UStG keine Steuern zahlen. Wichtig: Nur weil du keine Steuern zahlen musst, heißt es nicht, dass du keine Steuererklärung abgeben musst.

Was ganz allgemein gerne unter den Tisch fällt ist das Thema Krankenversicherung. So lange man durch die Familie mitversichert ist ist das kein Thema, aber wenn man selber dafür aufkommen muss, dann doch.


RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - montyyy - 10.08.2014 21:16

Zitat:
Was ganz allgemein gerne unter den Tisch fällt ist das Thema Krankenversicherung. So lange man durch die Familie mitversichert ist ist das kein Thema, aber wenn man selber dafür aufkommen muss, dann doch.



Jup - Ist bei mir jetzt durchgeflossen, weil ich Student bin. Hast aber selbstverständlich recht!


RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - austriatut - 13.08.2014 14:43

Hey mich würde es mal interessieren was du jetzt als selbstständiger machst?
mfg


RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - Dream-Code - 13.08.2014 15:03

Ich mache Softwareentwicklung und Beratung (Consulting) mit Spezialisierung auf den Bereich Internetsicherheit - aber auch außer Sicherheit natürlich.


RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - Scharock - 13.08.2014 15:11

Dream-Code schrieb:

FoGraphic schrieb:
Kannst du vielleicht sagen was das für Fragen sind? Tongue


Die Fragen die das Gericht stellt um zu prüfen, ob du "psychisch und charakterlich in der Lage" (Zitat ^^) bist, das "Erwerbsgeschäft wie ein Erwachsener zu führen" sind bspw. Fragen zur Haftung (sprich "Wer haftet wenn du Fehler machst?" und dergleichen), ob man sich schon direkt bei der Handelskammer informiert hat (was ich verneinte - man kann das also auch weglassen wenn man sich anderswo informiert) und wie man das Zeitmanagement zwischen Schule und Firma handhaben möchte. Also im Prinzip sichern die Fragen, dass man sich mit dem Gewerbe nicht selbst ins Bein schießt.

Was mich da interessiert, ist der Taschengeldparagraph.
Wie haftest du privat?
Für eine größere Geschäftsform wie eine GmbH mit 50.000€ Startkapital fehlt einfach das Kapital.
Also ein Kleinunternehmen ohne Beschäftigte, denke ich mal?

1. Kann man andere Beschäftigen?
Das ist ja ein etwas komplexerer Prozess (Versicherung usw.)
2. Man muss denke ich auch keine Steuern zahlen.
Der Steuerfreibetrag in Deutschland lag glaub bei ca. 6.800€ im Jahr.
Ich bezweifel, dass man diesen Betrag überschreitet und wenn man sonst nirgendwo einen Nebenjob macht, sollte man so steuerfrei sein.

Trotzdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass egal wie reif ein unter 16 jähriger ist, er so einer Sache in gewissem Umfang nicht gewachsen ist.
Ausnahmen bestätigen wie immer die Regeln.
Aus Erfahrung kenne ich auch kaum <18jährige die wissen was Sie tun.
Es gibt halt Gründe warum viele Sachen (Alkohol,Führerschein, Voll geschäftsfähig) erst ab 18 sind.
Auch wenn es auf den ersten und zweiten Blick nicht so erscheint.
Wenn es ernst wird, ist das wiederum eine völlig andere Situation.
Außerdem ist die Fehleinschätzung und Überschätzung durch mangelnde Erfahrung oder einfach nicht einschätzbare Gegebenheiten sehr hoch.
Siehe Spielsüchtige (da spielt das Alter keine Rolle).

Von daher würde ich mich nicht zu sehr auf Ausnahmen (das es überhaupt unter 18 möglich ist) stürzen (ich Rauche weil es coool ist).
Das ist für mich wieder ein Zeichen dafür, dass dann wieder unbedingt jeder will.
Warum?
Einfach nur weil man es ja eig. nicht könnte, ist es um so interessanter es zu tun.
Dabei verliert man alle Sachen um sich herum aus den Augen.

Und zur Haftung.
Ich kenne mich da nicht aus, denke aber wie es allgemein mit <18 üblich ist, haften die Eltern immer mit.
Immerhin müssen die ja auch Ihre Unterschrift für die Gewerbegründung geben.


RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - Aaron - 13.08.2014 15:23

Zitat:
[...]
Der Steuerfreibetrag in Deutschland lag glaub bei ca. 6.800€ im Jahr.
Ich bezweifel, dass man diesen Betrag überschreitet und wenn man sonst nirgendwo einen Nebenjob macht, sollte man so steuerfrei sein.
[...]


Freibetrag, bei dem keine Steuerabgaben anfallen, liegt immernoch bei 17.500€ im ersten Jahr.


RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - Schwester Wombat - 13.08.2014 15:45

Für die Umsatzsteuer und auch nur, wenn von Art. 19 UStG Gebrauch gemacht wird. Wink


RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - Dream-Code - 13.08.2014 16:47

Scharock schrieb:
Was mich da interessiert, ist der Taschengeldparagraph.
Wie haftest du privat?
Für eine größere Geschäftsform wie eine GmbH mit 50.000€ Startkapital fehlt einfach das Kapital.
Also ein Kleinunternehmen ohne Beschäftigte, denke ich mal?
Eine GmbH wäre selbst wenn das Geld vorhanden wäre als Minderjähriger nicht möglich, da die Sondererlaubnis dafür nicht gilt. Für eine GmbH muss man in jedem Fall volljährig sein. Eine GbR wäre zwar möglich gewesen, jedoch habe ich das Einzelunternehmen gewählt.

1. Kann man andere Beschäftigen?
Das ist ja ein etwas komplexerer Prozess (Versicherung usw.)
Ja, auch als Einzelunternehmen (und auch wenn das von einem Minderjährigen angemeldet wurde) kann man Mitarbeiter anstellen. Da muss man aber wie du es richtig gesagt hast einiges beachte, beispielweise eine Betriebsnummer beantragen, ab bestimmter Lohnhöhe Sozialabgaben und dergleichen für die Mitarbeiter entrichten und so weiter.

2. Man muss denke ich auch keine Steuern zahlen.
Der Steuerfreibetrag in Deutschland lag glaub bei ca. 6.800€ im Jahr.
"Steuern" ist von dir sehr allgemein gehalten. Es gibt Gewerbesteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer und gefühlte 2 Mio. andere Arten von Steuern. Gewerbesteuer fällt bei einem Unternehmen wie meinem (also einem Unternehmen mit unter 24.500 Euro Umsatz im Jahr) weg. Da ich persönlich § 19 UStG in Anspruch genommen habe (Kleinunternehmerregelung) fällt bei mir ebenfalls die Umsatzsteuer weg solange ich unter 17.500 Euro Umsatz im Jahr bleibe. Den persönlichen Lohnsteuerfreibetrag hast du ja selbst genannt.


Ich hoffe, ich konnte wieder ein paar Fragen klären. Vielen Dank für das rege Interesse! Smile

EDIT:

Scharock schrieb:
Und zur Haftung.
Ich kenne mich da nicht aus, denke aber wie es allgemein mit <18 üblich ist, haften die Eltern immer mit.
Immerhin müssen die ja auch Ihre Unterschrift für die Gewerbegründung geben.


Hier gilt, dass man durch die fam.ger. Erlaubnis vollständig Geschäftsfähig wird (im Bereich des Gewerbes) und damit ist man dann auch selbst Haftungsträger. Das war auch eine Frage beim Familiengericht ob ich weiß was "mit mir passiert" wenn ein Kunde von mir durch mich Probleme bekommt weil zB. ein Bug in meiner Software ist oder dergleichen.