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Gewerbe als Minderjähriger - Infos - Dream-Code - 07.08.2014 19:17 Moin Leute, heute kam Post vom Gericht: ich darf nun offiziell als erster in meinem Bezirk (HH-Wandsbek) als Minderjähriger ein Gewerbe anmelden. Abgesehen davon, dass ich gerade extrem fröhlich bin möchte ich hier etwaigen "Nachfolgern" Hilfestellung anbieten, damit ihr durch diesen Prozess einfacher und schneller durchkommt als ich. Wer spezielle Informationen haben will bzw. Fragen hat, kann sie gerne stellen. Nach und nach wird das hier ein Infothread, wo ich alle wichtigen Dinge zusammenfasse. Allerdings wird das per Edit geschehen, da ich im Augenblick nicht genug Zeit habe, alles niederzuschreiben. Ich bin kein Rechtsanwalt und mein Rat ist in der Tat nur ein Rat aber keine rechtskräftige Beratung. Allerdings kann ich euch mit relevanten Paragraphen versorgen, die euch bei der Rechtsberatung oder beim Gericht weiterhelfen, falls man euch abwimmeln möchte (was durchaus passiert) Und nun los! RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - FoGraphic - 07.08.2014 19:31 Ich bin auch dabei mein Gewerbe anzumelden! Hab mich vor 2 Wochen mal informiert. "Eigentlich" brauch man nur von den Eltern ein "Ja, du darfst Kind" und eben vom Gericht noch eine Zulassung, richtig? Mit dem Gewerbe ist man dann voll geschäftsfähig und kann wenn man möchte Verträge, ect abschließen, richtig? Liebe Grüße RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - Dream-Code - 07.08.2014 19:40 Also ich habe mich eine Menge damit beschäftigt bevor ich den Schritt gegangen bin und finde es ehrlich gesagt hochgradig unpassend, dass du dich darüber lustig machst. Die Entscheidung, welche Geschäftsform man nimmt (wobei da einige wegfallen als Minderjähriger) und so weiter bleiben - auch als "Kind". @FoGraphic: Das ist so richtig, aber der Gerichtskram ist ein wenig komplizierter als einfach nur hinzugehen und zu sagen "Hallo, ich hab die Erlaubnis". RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - Typ9311 - 07.08.2014 19:46 @Dream-Code hätte mal en paar Fragen: 1. Wie lange hat es gedauert bist du das Gewerbe hatest? 2. Was für Pflichten hast du jetzt? RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - Dream-Code - 07.08.2014 19:50 Moin, danke für deine Fragen. Wenn man die Phase mit rechnet, in der ich mich informiert habe und geplant habe, Businessplan geschrieben habe und alles war es sicher ein halbes Jahr. Nur die Prozess-/Anmeldephase hat ca. 1 Monat gedauert. Pflichten sind im Prinzip wie bei einem Volljährigen. Ich hafte für mich selbst (zumindest im Bereich des Gewerbes) und muss selbstverständlich Dinge wie Steuererklärung und alles was zu einer Firma dazugehört machen. Bei einem Einzel- bzw. Kleinunternehmen hält sich das aber in Grenzen. RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - FoGraphic - 07.08.2014 19:52 Scharock schrieb: FoGraphic schrieb: Ich bin auch dabei mein Gewerbe anzumelden!
Hab mich vor 2 Wochen mal informiert. "Eigentlich" brauch man nur von den Eltern ein "Ja, du darfst Kind" und eben vom Gericht noch eine Zulassung, richtig? Mit dem Gewerbe ist man dann voll geschäftsfähig und kann wenn man möchte Verträge, ect abschließen, richtig? Liebe Grüße
Wie gut das ein Gewerbe nur dazu da ist Rechnungen zu schreiben.
RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - Scharock - 07.08.2014 19:59 FoGraphic schrieb: Lach du ruhig. Ich finde man kann mit 16 schon die Geistige reife ein Gewerbe zu führen! Klar gibt es stellen wo man 2 mal schauen sollte ob alles passt, aber Fehler die du mit 16 machen kannst, kannst du auch mit 36 noch machen. Deswegen finde ich es gut das es die Möglichkeit gibt ein Gewerbe unter 18 anzumelden!
Ich habe auch nie behauptet das es schlecht ist. RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - Dream-Code - 07.08.2014 20:01 Also den letzten Satz nimmt das Gericht auch ziemlich ernst, die stellen dazu auch einige Fragen und wenn sie Zweifel haben (bei mir hatten sie das zum Glück nicht) muss man auch evtl. Zeugnisse und Schreiben von Lehrern vorlegen. Dazu muss man aber echt einen schlechten Eindruck machen. RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - FoGraphic - 07.08.2014 20:13 Kannst du vielleicht sagen was das für Fragen sind? RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - fritziLP - 07.08.2014 20:52 WO muss man sich denn Melden um ein Gewerbe als MInderjähriger zu öffnen? RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - FoGraphic - 07.08.2014 21:00 fritziLP schrieb: WO muss man sich denn Melden um ein Gewerbe als MInderjähriger zu öffnen?
RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - Dream-Code - 08.08.2014 10:36 FoGraphic schrieb: Kannst du vielleicht sagen was das für Fragen sind?
RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - masariC - 08.08.2014 18:19 Ftitzi wenn dann beim ZUSTÄNDIGEN gericht deiner stadt oder im Rathaus RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - montyyy - 08.08.2014 19:58 In der Regel kannst du dein Gewerbe beim Rathaus anmelden - Fallen Kosten zwischen 20€-40€ an. Ich glaube, dass ich damals 25€ gezahlt habe. In der Regel musst du lediglich Umsatzsteuer und Steuererklärung machen - So ist es zumindest bei uns in Niedersachsen. Ansonsten hast du keine weiteren Pflichten. In meinem Fall handelt es sich jedoch um ein Kleingewerbe. Ich weiß nicht mehr genau wie es ist: Ab 9.000€ oder 11.000€ Gewinn im Jahr musst du Steuern zahlen, ansonsten musst du laut § 19 (1) UStG keine Steuern zahlen. Wichtig: Nur weil du keine Steuern zahlen musst, heißt es nicht, dass du keine Steuererklärung abgeben musst. RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - m0rrisde - 08.08.2014 20:53 @DreamCode (An die Admins, ist vielleicht Offtopic, aber muss mich äußern) Wie kommst du darauf das man mit 14 zu jung für ein Unternehmen ist bzw. das man mit 16 alt genug dafür ist? Man haftet mit seinem Privatvermögen bzw. ich geh einmal davon aus das du nicht Millionär bist, dann mit dem Privatvermögen deiner Eltern. Wenn sie das für Richtig halten alles schön und gut, trotzdem finde ich es nicht notwendig als Minderjähriger ein Unternehmen zu führen. Warum sollte man, wenn man mit 16 bereits "reif" genug ist, es nicht 14 nicht auch schon sein? Warum müsst ihr alle schon frühreif einen auf "ichhablangeweilemachmichselbständig" machen? Ihr habt euer ganzes Leben noch vor euch, genießt doch eure Jugend und verplempert eure Zeit nicht mit Steuererklärungen oder sonstigem. Wenn ihr unbedingt arbeiten wollt und euch mit eurem Können etwas dazu verdienen wollt, gibt es sicher bereits bestehende Unternehmen, welche euch Geringfügig o.ä. anstellen. Keine persönliche Kritik gegen euch, aber ich verstehe den Sinn dahinter nicht, bereits mit 14,15 oder 16 5/8 ein Unternehmen zu führen. lg RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - DjDodo1996 - 08.08.2014 22:37 @montyyy Habe dir mal von der existenzgruender Seite die Kleinunternehmens Regelung rausgesucht. im vorangegangenen Kalenderjahr darf der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern nicht höher als 17.500 Euro gewesen sein und im laufenden Kalenderjahr darf der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein Ich habe mir den ganzen Stoff heute auch noch mal durchgelesen da ich auch am überlegen war ein Kleingewerbe zu melden. Aber bin zum Entschluss gekommen das ich noch ein paar Jahre warte. RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - FoGraphic - 09.08.2014 11:06 m0rrisde schrieb: @DreamCode (An die Admins, ist vielleicht Offtopic, aber muss mich äußern)
Wie kommst du darauf das man mit 14 zu jung für ein Unternehmen ist bzw. das man mit 16 alt genug dafür ist? Man haftet mit seinem Privatvermögen bzw. ich geh einmal davon aus das du nicht Millionär bist, dann mit dem Privatvermögen deiner Eltern. Wenn sie das für Richtig halten alles schön und gut, trotzdem finde ich es nicht notwendig als Minderjähriger ein Unternehmen zu führen. Warum sollte man, wenn man mit 16 bereits "reif" genug ist, es nicht 14 nicht auch schon sein? Warum müsst ihr alle schon frühreif einen auf "ichhablangeweilemachmichselbständig" machen? Ihr habt euer ganzes Leben noch vor euch, genießt doch eure Jugend und verplempert eure Zeit nicht mit Steuererklärungen oder sonstigem. Wenn ihr unbedingt arbeiten wollt und euch mit eurem Können etwas dazu verdienen wollt, gibt es sicher bereits bestehende Unternehmen, welche euch Geringfügig o.ä. anstellen. Keine persönliche Kritik gegen euch, aber ich verstehe den Sinn dahinter nicht, bereits mit 14,15 oder 16 5/8 ein Unternehmen zu führen. lg
RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - sic_ - 09.08.2014 13:30 montyyy schrieb: In der Regel kannst du dein Gewerbe beim Rathaus anmelden - Fallen Kosten zwischen 20€-40€ an. Ich glaube, dass ich damals 25€ gezahlt habe.
In der Regel musst du lediglich Umsatzsteuer und Steuererklärung machen - So ist es zumindest bei uns in Niedersachsen. Ansonsten hast du keine weiteren Pflichten. In meinem Fall handelt es sich jedoch um ein Kleingewerbe. Ich weiß nicht mehr genau wie es ist: Ab 9.000€ oder 11.000€ Gewinn im Jahr musst du Steuern zahlen, ansonsten musst du laut § 19 (1) UStG keine Steuern zahlen. Wichtig: Nur weil du keine Steuern zahlen musst, heißt es nicht, dass du keine Steuererklärung abgeben musst.
Was ganz allgemein gerne unter den Tisch fällt ist das Thema Krankenversicherung. So lange man durch die Familie mitversichert ist ist das kein Thema, aber wenn man selber dafür aufkommen muss, dann doch.
RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - montyyy - 10.08.2014 21:16 Zitat: Was ganz allgemein gerne unter den Tisch fällt ist das Thema Krankenversicherung. So lange man durch die Familie mitversichert ist ist das kein Thema, aber wenn man selber dafür aufkommen muss, dann doch.
RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - austriatut - 13.08.2014 14:43 Hey mich würde es mal interessieren was du jetzt als selbstständiger machst? mfg RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - Dream-Code - 13.08.2014 15:03 Ich mache Softwareentwicklung und Beratung (Consulting) mit Spezialisierung auf den Bereich Internetsicherheit - aber auch außer Sicherheit natürlich. RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - Scharock - 13.08.2014 15:11 Dream-Code schrieb: FoGraphic schrieb: Kannst du vielleicht sagen was das für Fragen sind?
Was mich da interessiert, ist der Taschengeldparagraph. RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - Aaron - 13.08.2014 15:23 Zitat: [...]
Der Steuerfreibetrag in Deutschland lag glaub bei ca. 6.800€ im Jahr. Ich bezweifel, dass man diesen Betrag überschreitet und wenn man sonst nirgendwo einen Nebenjob macht, sollte man so steuerfrei sein. [...]
RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - Schwester Wombat - 13.08.2014 15:45 Für die Umsatzsteuer und auch nur, wenn von Art. 19 UStG Gebrauch gemacht wird. RE: Gewerbe als Minderjähriger - Infos - Dream-Code - 13.08.2014 16:47 Scharock schrieb: Was mich da interessiert, ist der Taschengeldparagraph.
Wie haftest du privat? Für eine größere Geschäftsform wie eine GmbH mit 50.000€ Startkapital fehlt einfach das Kapital. Also ein Kleinunternehmen ohne Beschäftigte, denke ich mal? Eine GmbH wäre selbst wenn das Geld vorhanden wäre als Minderjähriger nicht möglich, da die Sondererlaubnis dafür nicht gilt. Für eine GmbH muss man in jedem Fall volljährig sein. Eine GbR wäre zwar möglich gewesen, jedoch habe ich das Einzelunternehmen gewählt. 1. Kann man andere Beschäftigen? Das ist ja ein etwas komplexerer Prozess (Versicherung usw.) Ja, auch als Einzelunternehmen (und auch wenn das von einem Minderjährigen angemeldet wurde) kann man Mitarbeiter anstellen. Da muss man aber wie du es richtig gesagt hast einiges beachte, beispielweise eine Betriebsnummer beantragen, ab bestimmter Lohnhöhe Sozialabgaben und dergleichen für die Mitarbeiter entrichten und so weiter. 2. Man muss denke ich auch keine Steuern zahlen. Der Steuerfreibetrag in Deutschland lag glaub bei ca. 6.800€ im Jahr. "Steuern" ist von dir sehr allgemein gehalten. Es gibt Gewerbesteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer und gefühlte 2 Mio. andere Arten von Steuern. Gewerbesteuer fällt bei einem Unternehmen wie meinem (also einem Unternehmen mit unter 24.500 Euro Umsatz im Jahr) weg. Da ich persönlich § 19 UStG in Anspruch genommen habe (Kleinunternehmerregelung) fällt bei mir ebenfalls die Umsatzsteuer weg solange ich unter 17.500 Euro Umsatz im Jahr bleibe. Den persönlichen Lohnsteuerfreibetrag hast du ja selbst genannt.
Scharock schrieb: Und zur Haftung.
Ich kenne mich da nicht aus, denke aber wie es allgemein mit <18 üblich ist, haften die Eltern immer mit. Immerhin müssen die ja auch Ihre Unterschrift für die Gewerbegründung geben.
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