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Frage zu Gewerbeanmeldung

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Beitrag: #1
Frage zu Gewerbeanmeldung

Wenn man Server vermieten will und die Preise und Anzahl so festsetzt, dass man weder Gewinn, noch Verlust macht, muss man dann ein Gewerbe anmelden?

Nur mal so ne grundsätzliche Frage, weil das nach meiner Meinung nicht gewerblich ist.

09.09.2012 10:16
 
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Beitrag: #2
RE: Frage zu Gewerbeanmeldung

Ja, musst du. Selbst wenn du durchgehenden Verlust machst.


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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.09.2012 10:20 von noez.

09.09.2012 10:19
 
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Beitrag: #3
RE: Frage zu Gewerbeanmeldung

Das ist ja sinnlos, aber trotzdem danke für die schnelle Antwort.
Und wie ist das, wenn man etwas gratis anbietet?

09.09.2012 10:22
 
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Beitrag: #4
RE: Frage zu Gewerbeanmeldung

winterbacher schrieb:
Das ist ja sinnlos, aber trotzdem danke für die schnelle Antwort.
Und wie ist das, wenn man etwas gratis anbietet?


Wenn du was gratis anbietest, handelst du ja nicht Gewerblich. Von daher brauchst du in diesem Fall kein Gewerbe.

Ich weiß aber auch nicht, was du daran Sinnlos findest. Du handelst bei einem Verkauf nunmal gewerblich und der Kunde zahlt dir z.B einen Betrag von 12,99 monatlich. Damit handelst du gewerblich! Ob du jetzt im Endeffekt noch Kosten hast, wie z.B nen Root-Server für 29,99 und der Kunde ist dein einziger Kunde, spielt keine Rolle.

Du machst zwar dann im Monat immer noch knapp 17 Euro Verlust, aber trotzdem hast du ja einen zahlenden Kunden, der ja nichts von deinem Verlust weiß/wissen muss.

Das ganze spielt dann im Steuerrecht aber wieder eine wesentliche Rolle, aber das geht hier zu weit.

Unterm Strich: Investier die 25 Minuten und 20 (evt. auch mehr, bei uns sinds 20) Euro auf dem Amt und geh dir so'n Wisch holen.


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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.09.2012 10:27 von noez.

09.09.2012 10:26
 
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Beitrag: #5
RE: Frage zu Gewerbeanmeldung

Selbst wenn du Verlust machst kann es sein, dass es dir später angerechnet wird.

Sogar zu deinem Vorteil

09.09.2012 10:37
 
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Beitrag: #6
RE: Frage zu Gewerbeanmeldung

Danke für die ausführliche Erklärung.
Jetzt ist alles geklärt.

09.09.2012 10:40
 
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Beitrag: #7
RE: Frage zu Gewerbeanmeldung

Hallo,

Ist es nicht so wenn die Monatlichen Einnahmen nicht 50€ übersteigen das man dann nicht anmelden muss?

Also einfach zum Amt und Geschäfts erlaubnis holen oder wie meinstets du das?
Bzw wie heisst das Dokument, welches mich dazu berechtigt einnahmen zu haben.
Wenn ich nur unter 17500€ im Jahr mache muss ich doch nichts zahlen oder?

09.09.2012 12:49
 
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Beitrag: #8
RE: Frage zu Gewerbeanmeldung

IceDragon_2099 schrieb:
Hallo,

Ist es nicht so wenn die Monatlichen Einnahmen nicht 50€ übersteigen das man dann nicht anmelden muss?


Nein, es ist egal wie viel du einnimmst, sobald nur die Absicht besteht musst du ein Gewerbe anmelden. Dabei ist es egal ob du am Ende 1€ oder 500€ Gewinn oder 1000€ Verlust hast.

IceDragon_2099 schrieb:
Also einfach zum Amt und Geschäfts erlaubnis holen oder wie meinstets du das?

Einfach zum Amt und Gewerbe anmelden, das ist keine Große Sache.

IceDragon_2099 schrieb:
Bzw wie heisst das Dokument, welches mich dazu berechtigt einnahmen zu haben.

Gewerbe Wink

IceDragon_2099 schrieb:
Wenn ich nur unter 17500€ im Jahr mache muss ich doch nichts zahlen oder?

Da vermischst du etwas. Die 17500€ ist die Grenze dafür ob du Umsatzsteuer ausweisen musst oder nichts.

Sofern du nicht über die Lohnsteuergrenze kommst musst du eigentlich nichts bezahlen außer die Anmeldegebühr, und die paar Euro kann man ruhig investieren.


Dieser Post kann Spuren von Sarkasmus und Ironie enthalten.

09.09.2012 13:05
 
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Beitrag: #9
RE: Frage zu Gewerbeanmeldung

Die 17500 Grenze hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Es kommt zum einen drauf an, was für ein Gewerbe du anmeldest. zb. Kleinunternehmer und wie sie alle heißen.

Wenn man Rechnungen stellt, wo auch Umsatzsteuer verrechnet wird, muss man sie selbstverständlich ans Finanzamt abführen.
Ich würde die Variante mit Umsatzsteuern anmelden. Grund: hast du monatliche Kosten wie Geschäftshandy, Firmentelefon und Internet, Spritkosten, Büro in der eigenen Wohnung kann steuerlich geltend gemacht werden und und und. In dieser Branche kannst du dir sogar ein Geschäftspc für zu Hause holen oder Laptop und sparst die Mehrwertsteuer.
Diese Sachen kann man jedoch logischerweise nur absetzen, wenn man auch Umsatzsteuer ans Finanzamt abgibt. Du hast zb 500€ Umsatzsteuer zu zahlen. Alles was du an Kosten hattest (jeweils die 19% mwst) wird damit gegenverrechnet. So hat man dann vielleicht sogar manchmal +- 0 oder zahlt nur geringe Steuern.

Die 17500 € Grenze besagt eigentlich nur, das wenn du darüber kommst, Gewerbesteuern zahlen musst. Alles was dadrunter ist ist Gewerbesteuerfrei.

Was zusätzlich noch kommt sind Einkommenssteuern, die am Ende jeden Jahres fällig werden. Wenn du das erste Jahr gut verdienst kann es sein, das im nächsten Jahr das Finanzamt Vorzahlungen sehen möchte, sprich Monat für Monat.

Hoffe konnte etwas helfen.

Gruß
LoRdi

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.09.2012 15:54 von LoRdi.

09.09.2012 15:48
 
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Beitrag: #10
RE: Frage zu Gewerbeanmeldung

Die 17.500€ sind die Grenze für die Kleinunternehmerregel. Falls man diese in Anspruch nimmt muss man keine Umsatzsteuer ausweisen.

Ich persönlich würde keine Umsatzsteuer ausweisen, man spart sich dadurch eine Menge bürokratischen Aufwand.


Dieser Post kann Spuren von Sarkasmus und Ironie enthalten.

09.09.2012 16:06
 
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