Mahnung nun Rechtlich ok?
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Mahnung nun Rechtlich ok?
Guten Tag Forums Gemeinde,
ich habe vor kurzen hier über das Forum einen Server Techniker gefunden, für nur 4 aufgaben, die er machten sollte. Danach hat er mir wie ich wollte eine Rechnung zugesandt, als ich getestet habe ob alles Funktioniert. Habe ich auch nun 3 mal Versucht diese zu bezahlen.
Jedes mal kommt das Geld zurück, weil es dieses Angegeben Konto nicht gibt.
Nun wird mir mit einer Mahnung gedroht, wenn ich nicht bezahle.
Was sollte ich am besten machen? Den es ist ja nicht meine schuld, wenn er mir Falsche Konto Daten gibt und bei nach frage nicht reagiert.
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22.08.2012 11:17 |
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22.08.2012 11:20 |
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RE: Mahnung nun Rechtlich ok?
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22.08.2012 11:39 |
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RE: Mahnung nun Rechtlich ok?
Bist du unter 18 oder besser unter 16 und wusste das der Techniker, dann musst du garnix bezahlen.
Ein solcher Vertrag ist nichtig.
Und was soll eine "Drohung einer Mahnung " sein?
Das ist doch an sich schon eine vollwertige Mahnung ... halt ohne diese ganzen "Mahngebühren" ...
Wenn was mit den Kontodaten nicht stimmt dann aber dalli, du bist dafür verantwortlich, dass das geld ankommt ... wenns ein Prob gibt musst du es ihm auch sagen.
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22.08.2012 12:26 |
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RE: Mahnung nun Rechtlich ok?
wenns ein Prob gibt musst du es ihm auch sagen.
Hat er =)
Was sollte ich am besten machen? Den es ist ja nicht meine schuld, wenn er mir Falsche Konto Daten gibt und bei nach frage nicht reagiert.
Auf jeden Fall kontakt aufnehmen - wenn er wirklich das Geld haben will wird er sich bemühen =) am besten auch einen Beweiß angeben, das die Überweisung wirklich zurückgewiesen worden ist.
Lg
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Rosen sind rot, gelb ist die Biene. Ich kann nicht dichten, Waschmaschine.
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22.08.2012 12:52 |
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RE: Mahnung nun Rechtlich ok?
Wenn er auf E-mail nicht reagiert, somit hat der Anbieter ( Techniker ) doch eigendlich selber schuld, wieso muss ich als kunde noch ein Brief schreiben, wenn eine -mail doch auch gut klappt.
Wenn er gedroht hat warum hast du ihm da nicht schon gesagt das es nicht klappt. oder kam dies auch per Brief ?
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22.08.2012 13:35 |
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RE: Mahnung nun Rechtlich ok?
E-Mail sind glaub nicht nicht rechtlich so verbindlich. Wie die vorredner schon gesagt haben. Sowas mit der Post klären, oder direkt anrufen, und dir die konto daten schicken lassen. Sollte die Falsch sein, mit dem konto auszug oder wo es halt niedergeschrieben ist das die zahlung dort nicht hin kann. per Post (einschreiben) hin schicken.
Ich denke er wird nciht wissen woran der fehler liegt. Er sieht das kein Geld da ist, und schickt eine Mahnung. Ist doch klar.
Mit freundlichen Grüßen
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22.08.2012 13:39 |
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RE: Mahnung nun Rechtlich ok?
Bis heute wurde sich nicht darauf zurück gemeldet, das die Konto Daten Falsch sind.
Ich sehe aber auch, das sein Account hier im Forum auf Einmal nicht Mehr Exekutiert.
kein gutes Zeichen
Ich warte nun auf die Mahnung oder das Inkasso, mit dem er damals gedroht hat bei einer nicht Zahlung. Da ich ja die Überweisungsscheine und Konto Auszüge habe, kann ich ja Beweisen. Das die Überweisung nicht wegen mir gescheitert ist, sondern wegen Fehlern seiner Seite.
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26.08.2012 22:59 |
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RE: Mahnung nun Rechtlich ok?
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.08.2012 00:09 von _DEL5807.
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26.08.2012 23:59 |
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RE: Mahnung nun Rechtlich ok?
Noch ein letzter Hinweis: Wenn erst mal das Inkasso-Büro eingeschaltet ist, bezahlst du DEFINITIV! Egal ob du Recht hast oder nicht, ob du was beweisen kannst oder nicht.
Ein Inkassobüro fordert das Geld, samt Zinsen und Mahngebüren ein - und zwar ohne Wenn und Aber!
Nah, dass würde ich so nicht sagen.
Ich habe eine unberechtigte Mahnung von einem Inkassobüro erhalten. Was muss ich nun tun?
Wichtig ist, dass Sie in einem ersten Schritt genau nachprüfen, ob die in der Mahnung geltend gemachte Forderung wirklich zu Unrecht besteht. Ist das der Fall, so müssen Sie der Forderung schriftlich widersprechen.
Schicken Sie Ihren Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein an das Inkassobüro. Teilen Sie deutlich mit, dass Sie den geforderten Betrag nicht bezahlen werden und benennen Sie hierfür Ihre Gründe so ausführlich wie möglich. Aus Ihrer Begründung muss deutlich hervorgehen, warum die Forderung bzw. Mahnung unberechtigt ist. Setzen Sie im selben Schreiben eine Frist von drei Wochen ab Zugang, innerhalb der man Ihnen die Bestätigung erbringen soll, dass die Forderung tatsächlich unberechtigt war. Kündigen Sie an, dass Sie nach Ablauf der Frist Ihren Rechtsanwalt hinzuziehen werden. Diese Ankündigung führt dazu, dass das Inkassounternehmen Ihnen die Kosten des Rechtsanwaltes erstatten muss.
Zum Thema Inkasso würde ich hier mal ein wenig lesen: [Link: Registrierung erforderlich]
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27.08.2012 01:16 |
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