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Normale Version: Wie man durch Bildung durchs Sozialsystem fällt
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Nunja, für junge Leute ist das alles eh ziemlich schwer zu verstehen und da durchzublicken.

Habe letztens Wohngeld beantragt, mit den ~470€ im Monat von meiner Ausbildung kann man auch schlecht die Bude für 215€, Strom für 37,50€, Fahrkarte für 130€, Internet + Telefon für 49,95€ etc. zahlen. Nachdem ich den Antrag eingereicht hatte wollte das Wohngeld Amt auch erst mal sehen das ich die Werbungskosten beim FA geltend gemacht habe, woher soll ich bitte wissen das ich vorher ne Steuererklärung machen muss!? oO

Wobei ich da ja noch Glück habe das ich meinen Vater kenne und er mir auch bei dem Wohlgeldantrag sowie Steuererklärung geholfen hat und zudem mir noch 50€ Unterhalt zukommen lässt.

Das Kindergeld was ich damals von meiner Mutter übernahm wurde mir auch nicht gezahlt da mein Vater mir 50€ Unterhalt zahlt, somit muss er dann den Antrag ausfüllen, so habe ich dann 2x diesen Übernahme scheiß für das Kindergeld da ausfüllen müssen. Nun hat man Vater erst nochmal einen Fragebogen bekommen den er ausfüllen muss... Das ganze geht seit ca. April so, sind bisher zwar nur 3 Monate, aber auch einiges an Geld. Hätte ich damals bei meiner Mutter miete Zahlen müssen hätte ich nicht soviel Reserven ansparen können das ich nun über die runden komme.

Von daher Andre, kann ich dir nur sagen, ganz alleine bist du mit solchen Problematiken mit den ganzen "Hilfsangeboten" nicht. Ich drücke dir die Daumen, du schaffst das schon Wink
Chubidoo,

es wäre zu viel des Guten, hier sämtliche Stellen aufzuzählen, bei denen in den letzten zwei Wochen entweder telefonisch oder per Fax angefragt wurde.

Sämtliche Stellen quittieren Unzuständigkeit mit Hinweis auf eine fehlende Regelung. Meine letzte Hoffnung beruht tatsächlich in dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Sozialgericht LG.

Auch wenn dieses Forum nicht ganz das richtige Medium ist, ging es mir weder um Mitleid oder fachkundige Beratung, sondern vorrangig um die Verbreitung dieses Misstandes. In etwa einer Woche folgt ziemlich sicher ein Zeitungsartikel, den ich hier gerne als Bild anhängen werden, sobald verfügbar.

Ich danke Dir für Deine Nachfragen und Deine erkennbare Bemühung. Für Tipps bin ich natürlich offen, nur bezweifele ich, dass es einen solchen gibt, wenn schon sämtliche Stellen der Stadt Lüneburg und der Landeshauptstadt Hannover auf fehlende Regelung hinweisen.

LG, Andre
ich will die ja nicht belehren oder sowas, aber bei solchen dingen bringt es nicht wenn du zu diesen kleinen stadtämtern gehst.

du musst zu oberster stelle schreiben. ich hab damit erfahrung das kannste mir glauben.

es bringt halt einfach nichts mim hänschen zu sprechen man muss sich an den hans wenden.


nur als zusatz: hat da irgendjemand was gesagt, dass du eine schulische Ausbildung (einschließlich Praktika) im Inland machen solltest, auf nem wirtschaftsgym macht man ja normal keine praktika. das ist nur rein interesse halber hab mir nämlcih grade mal das gesetz ein bissel durchgelesen
Killingzone,

entschuldige, aber dann weißt Du nicht, was "krass" ist. Hoffentlich musst Du es nie erfahren.

Die eigene Situation wiegt erfahrungsgemäß immer am schwersten, weshalb ich Einzelheiten aus meinem Leben, die wohl deutlich "krasser" waren als Dein geschilderter Fall, auslasse. Es gibt immer schlimmeres Wink

Aber darum soll es nun auch nicht gehen.

Storage-Base.de,

da hast Du wohl recht. Leider gibt es nicht für jede erdenkliche Situation eine Regelung und oftmals werden wichtige Informationen gar nicht oder verspätet mitgeteilt.


LG, Andre
hab vll was gefunden wie lange warst du erwärbstätig und haste schon ne ausbildung gemacht!?
Zeig' mal her den Paragraphen Smile
BAföG - Gesetz und Verwaltungsvorschrift
§ 11 Umfang der Ausbildungsförderung

(2a) Einkommen der Eltern bleibt außer Betracht, wenn ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten.

(3) Einkommen der Eltern bleibt ferner außer Betracht, wenn der Auszubildende

1. ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht,

2. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet hat,

3. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätigr war oder

4. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluß einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig war.

Satz 1 Nr. 3 und 4 gilt nur, wenn der Auszubildende in den Jahren seiner Erwerbstätigkeit in der Lage war, sich aus deren Ertrag selbst zu unterhalten.
das war die Kurzfassung, wie schon erwähnt das meiste gehört nicht hierher und man brauch auch nicht darüber streiten oder reden was krasser ist. fakt ist jedoch da du 26 bist deine eltern nicht auffindbar/bekannt sind du kein einkommen besitzt UND keine Bafög Zahlung momentan erhälst, ist das Amt dazu Verpflichtet dir gewisse Leistungen zu Zahlen (ALG2) zumal du ein Anspruch auf ALG 1 hast (sofern du 1jahr am stück gearbeitet hast) und wie Chubidoo schon sagte, es bringt nix mit den sesselnpupsern zu reden die am tag hunderte leute abfertigen, sondern dich direkt an höhere instanz zu wenden, das hilft um einiges mehr zumal du die presse im rücken hast, mit der du gemeinsam einfach nochmal hingehen solltest. es ist nähmlich eine traurige wahrheit in deutschland das es gewisse instanzen für solche fälle gibt, diese aber jedoch gern den schwarzen peter woanders hinschieben um ihre persönliche statistik nicht zu verhunzen und oder sich dafür nicht verantwortlich sehen
Fällt leider flach. Ich habe das entsprechende Gesetz als Buch vorliegen. Ich habe eine lange Zeit aufstockendes Arbeitslosengeld erhalten.

Was 2a angeht, gilt hier eine Frist von sechs Monaten. Bin grad zu faul zum Raussuchen Wink

LG, Andre
Darf man erfahren was du beruflich getan hast ?
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