Frage!!!
|
Verfasser |
Nachricht |
|
Beiträge: 896
Bewertung: 1
Registriert seit: May 2010
Status:
offline
|
Frage!!!
Hey liebe Boardler
Ich bin 15 Jahre und möchte eine designing Homepage erstellen
würde die designs auch gerne verkaufen hab ich mit 15 Jahren die pflicht ein Gewerbe anzumelden?? bzw ist es überhaupt möglich?
Gruß Sabo
[Link: Registrierung erforderlich]
[Link: Registrierung erforderlich]
Gruß!
|
|
16.09.2010 21:31 |
|
|
Beiträge: 508
Bewertung: 6
Registriert seit: Apr 2010
Status:
offline
|
|
16.09.2010 21:32 |
|
|
Beiträge: 896
Bewertung: 1
Registriert seit: May 2010
Status:
offline
|
|
16.09.2010 21:34 |
|
|
Beiträge: 508
Bewertung: 6
Registriert seit: Apr 2010
Status:
offline
|
|
16.09.2010 21:38 |
|
|
Beiträge: 312
Bewertung: 4
Registriert seit: May 2010
Status:
offline
|
|
16.09.2010 22:11 |
|
|
Beiträge: 1.714
Bewertung: 33
Registriert seit: Jun 2010
Status:
offline
|
RE: Frage!!!
Soweit ich weiß ist Gewerbe ab 18. Da gibt es keine möglichkeit für minderjährige außer die Erziehungsberechtigten unterschreiben alles..
Deviantart: [Link: Registrierung erforderlich]
Mit freundlichen Grüßen
nobody
|
|
17.09.2010 05:25 |
|
|
Beiträge: 758
Bewertung: 9
Registriert seit: Feb 2010
Status:
offline
|
RE: Frage!!!
Du kannst mit 15 "nicht mal ebend" ein Gewerbe anmeldn.
Damit müssten deine Eltern einverstanden und selbst wenn ist das ein verdammt komplizierter und weiter Weg übers Familiengericht usw.
Soweit ich weiß zählt künstlerisches als freiberuflich wofür es keine Steuer und Gewerbepflicht gibt.
Was die Taschengeldsache angeht denke ich dass das totaler Schwachsinn ist, denn idr dürfte er unter 18 garnichts verkaufen, da er nicht geschäftsfähig ist.
Also überleg dir gut was du machst - hin und wieder nen Design per Absprache verkaufen ist kein Ding, aber kommt bloß nicht auf die Idee dir damit nen Shop einzurichten oä.
Lg
|
|
17.09.2010 05:38 |
|
|
Beiträge: 1.714
Bewertung: 33
Registriert seit: Jun 2010
Status:
offline
|
RE: Frage!!!
Du kannst mit 15 "nicht mal ebend" ein Gewerbe anmeldn.
Damit müssten deine Eltern einverstanden und selbst wenn ist das ein verdammt komplizierter und weiter Weg übers Familiengericht usw.
Soweit ich weiß zählt künstlerisches als freiberuflich wofür es keine Steuer und Gewerbepflicht gibt.
Was die Taschengeldsache angeht denke ich dass das totaler Schwachsinn ist, denn idr dürfte er unter 18 garnichts verkaufen, da er nicht geschäftsfähig ist.
Also überleg dir gut was du machst - hin und wieder nen Design per Absprache verkaufen ist kein Ding, aber kommt bloß nicht auf die Idee dir damit nen Shop einzurichten oä.
Lg
So ist es..
Deviantart: [Link: Registrierung erforderlich]
Mit freundlichen Grüßen
nobody
|
|
17.09.2010 06:02 |
|
|
Beiträge: 508
Bewertung: 6
Registriert seit: Apr 2010
Status:
offline
|
|
17.09.2010 07:26 |
|
|
Beiträge: 896
Bewertung: 1
Registriert seit: May 2010
Status:
offline
|
|
17.09.2010 08:24 |
|
|