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Anspruch auf Ersatz ?

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Beitrag: #1
Anspruch auf Ersatz ?

Hallo,

da ich zur Zeit Probleme mit Photoshop habe, war ich am überlegen mein Laptop aufzurüsten. Da ich dann beim Arbeitspeicher nicht mehr genau wusste wieviel da rein passen hatte ich mir das Programm HWINFO32 runtergeladen und wollte mal nach schauen.

Nach einer weile durch suchen der Daten, kamm ich bei der Grafikkarte an und jetzt kommt ist mir aufgefallen das ich eine ganz andere Grafikkarte drinne habe als wie es auf der Rechnung zusehen ist.

Ich habe immer gedacht das ich die Grafikkarte AMD Radeon 7670 mit 1 GB speicher hatte. Doch ist mir nie aufgefallen bei der Treiberupdate das ich eine ganz andere Grafikkarte drinne habe.

Beweis des Porgramms: [Link: Registrierung erforderlich]


Beweiss von der Rechnung: [Link: Registrierung erforderlich]



Jetzt meine Frage habe ich Anspruch auf diese Grafikkarte weil die ja anscheid mir dann den Falschen Laptop verkauft haben oder nicht ? Kann ich jetzt nach Euronics fahren und verlangen das ich diese Grafikkarte bekomme? oder ist das die Schuld von Hp ? Da ich vor 2 Monaten ihn eingeschickt habe das die den Lüfter sauber machen sollten. Aber wie kann das sein das so ein Fehler auftaucht ? Den Laptop habe ich am 17.11.20 gekauft.


10.09.2013 14:55
 
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Beitrag: #2
RE: Anspruch auf Ersatz ?

Bitte wende Dich hierzu an einen Anwalt und erfrage dort Deine Rechte. Wir dürfen dir hier laut Deutschem Gesetz leider keine Auskunft geben, außer es ist ein Anwalt unter uns Wink


Mit freundlichen Grüßen,
Niklas

10.09.2013 15:00
 
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Beitrag: #3
RE: Anspruch auf Ersatz ?

solche Programme lesen ja teilweise "nur" die Hardwarekennung aus, und schauen dann nach welches Bauteil das ist.

Falls es wirklich das Falsche sein sollte, würde ich das Notebook zurückbringen, wobei sich die Frage ergibt ob man dir einen Differenzbetrag ausbezahlt oder ein neues Notebook (eher unwahrscheinlich) mitgibt


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10.09.2013 15:01
 
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Beitrag: #4
RE: Anspruch auf Ersatz ?

Naja Niklas ich verlange ja keine Anwalt dafür um eure Meinung darüber zu erfahren.
Es ging hauptsächlich drum ob jemand damit Erfharung gemacht hat und mir evtl. auch dabei helfen kann. ;-) Aber trotzdem danke für deine Antwort und ebenfalls danke ich italian-power auch für seine Antwort.


10.09.2013 15:10
 
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Beitrag: #5
RE: Anspruch auf Ersatz ?

Hi,

ja du hast Anspruch auf ein ersatzgerät/Nachrüstung/Geld-Ausgleich!

Da du nicht die Ware erhalten hast die auf dem Kaufbeleg steht.
In dem Fall solltest du dich in erster Linie an den Verkäufer wenden, da du einen Kaufvertrag mit ihm eingegangen bist.

Dieser wird dich dann über alles Weitere aufklären können.


Lg eret12

10.09.2013 15:22
 
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Beitrag: #6
RE: Anspruch auf Ersatz ?

Sieht ganz danach aus als ob du die "dual grafiks" hast
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sieht man ja auch auf deinem Treiberinfos, dass da 2 Grakas genannt sind, eine 7600M(serie = 7670) und eben die 7660G(die auf dem AMD Prozessor sitzt)
Demnach hast du 2 Grafikkarten, die du eigentlich in deinem amd Controlcenter anpassen kannst.
Also du kanns auswählen für welche programme welche graka benutzt werden soll, das spart einiges an strom !

MfG

niklas schrieb:
Bitte wende Dich hierzu an einen Anwalt und erfrage dort Deine Rechte. Wir dürfen dir hier laut Deutschem Gesetz leider keine Auskunft geben, außer es ist ein Anwalt unter uns Wink

So auch nicht ganz richtig, selbst ein Anwalt muss sich daran halten (RVG).
Aber sonst hast du recht.


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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.09.2013 16:05 von italian-power.

10.09.2013 15:47
 
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Beitrag: #7
RE: Anspruch auf Ersatz ?

Hier habe ich mal ein Vergleich gefunden, also ich finde da einen großen Unterschied zwischen den 2 Grafikkarten

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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.09.2013 16:58 von fanboij.

10.09.2013 16:57
 
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Beitrag: #8
RE: Anspruch auf Ersatz ?

Um zuverlässig Informationen zu erlangen würde ich mir eine Analysesoftware wie Sanda Lite holen ([Link: Registrierung erforderlich])
Es gibt sicher noch andere Software, die dies ebenfalls kann.

Dann lässt du dir mal anzeigen, was für Grafikkarten du drin hast und wieviel Speicher du hast. Wenn hierbei irgendetwas Unterschiede zu deinem Kauf aufweisen sollte, nimmst du den Laptop mit und gehst zum Händler, sofern es ein Internetkauf war, schreibst du den Händler an und beschreibst ihm die Situation, wie es ist, was anders ist, was sein sollte.

Wenn eine andere Grafikkarte versprochen war und die jetzige nicht angeboten wurde im Kaufvertrag, hast du laut Gesetz einen Anspruch auf Reparatur/Ersatz. Vorallem ist es jedoch Pflicht, dass der Verkäufer dir einen Ersatz anbietet kann. Sprich du darfst nicht sagen du willst dein Geld zurück, weil die Grafikkarte falsch ist. Der Verkäufer hat hier die möglichkeit, die Komponenten auszutauschen, um den im Vertrag dargestellten Gegenstand zu liefern.

Fazit für dich:
- Händler anschreiben / Zum Händler gehen
- Sachverhalt klären

10.09.2013 17:06
 
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