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Frage!!! - Sabo - 16.09.2010 21:31

Hey liebe Boardler

Ich bin 15 Jahre und möchte eine designing Homepage erstellen
würde die designs auch gerne verkaufen hab ich mit 15 Jahren die pflicht ein Gewerbe anzumelden?? bzw ist es überhaupt möglich?


Gruß Sabo


RE: Frage!!! - CAA - 16.09.2010 21:32

Bis 400€ wirds als Taschengeld angesehn, nicht wahr?


RE: Frage!!! - Sabo - 16.09.2010 21:34

wie meinst du das?!


RE: Frage!!! - CAA - 16.09.2010 21:38

Bis 400€ > Taschengeld
Ab 400€ > Gewerbe anmelden

Glaube ich Mad


RE: Frage!!! - raz3r - 16.09.2010 22:11

Hi Sabo.

Hab auch mal was gefunden: [Link: Registrierung erforderlich]

Vielleicht kannste damit was anfangen.

MfG


RE: Frage!!! - nobody - 17.09.2010 05:25

Soweit ich weiß ist Gewerbe ab 18. Da gibt es keine möglichkeit für minderjährige außer die Erziehungsberechtigten unterschreiben alles..


RE: Frage!!! - Timoo - 17.09.2010 05:38

Du kannst mit 15 "nicht mal ebend" ein Gewerbe anmeldn.
Damit müssten deine Eltern einverstanden und selbst wenn ist das ein verdammt komplizierter und weiter Weg übers Familiengericht usw.
Soweit ich weiß zählt künstlerisches als freiberuflich wofür es keine Steuer und Gewerbepflicht gibt.
Was die Taschengeldsache angeht denke ich dass das totaler Schwachsinn ist, denn idr dürfte er unter 18 garnichts verkaufen, da er nicht geschäftsfähig ist.

Also überleg dir gut was du machst - hin und wieder nen Design per Absprache verkaufen ist kein Ding, aber kommt bloß nicht auf die Idee dir damit nen Shop einzurichten oä.

Lg


RE: Frage!!! - nobody - 17.09.2010 06:02

Timoo schrieb:
Du kannst mit 15 "nicht mal ebend" ein Gewerbe anmeldn.
Damit müssten deine Eltern einverstanden und selbst wenn ist das ein verdammt komplizierter und weiter Weg übers Familiengericht usw.
Soweit ich weiß zählt künstlerisches als freiberuflich wofür es keine Steuer und Gewerbepflicht gibt.
Was die Taschengeldsache angeht denke ich dass das totaler Schwachsinn ist, denn idr dürfte er unter 18 garnichts verkaufen, da er nicht geschäftsfähig ist.

Also überleg dir gut was du machst - hin und wieder nen Design per Absprache verkaufen ist kein Ding, aber kommt bloß nicht auf die Idee dir damit nen Shop einzurichten oä.

Lg

So ist es..


RE: Frage!!! - CAA - 17.09.2010 07:26

Er will ja grade KEIN Gewerbe anmelden Tongue


RE: Frage!!! - Sabo - 17.09.2010 08:24

so wie timoo das meint möchte ich das hin und wieder ein design veticken das ist legal?


RE: Frage!!! - Patrik - 17.09.2010 11:33

laso nur mal so wenn es ne künstlerische tätigkeit ist, fällt dieses unter nen freiberuf und du musst kein gewerbe anmelden.


[Link: Registrierung erforderlich]


Mfg Lasnon

P.s.: als freiberufler darfst du aber nur die designs anbieten, und sie dürfen nicht gecodet sein.


RE: Frage!!! - Sabo - 17.09.2010 11:50

sehr geil aber sie dürfen nach dem erwerb gecoded weerden?


RE: Frage!!! - sacrebleu - 17.09.2010 12:02

deine zuständige ihk kann dir da sicherlich auch auskunft geben


RE: Frage!!! - Sabo - 17.09.2010 12:09

ihk????


RE: Frage!!! - Andre - 17.09.2010 12:15

Ja, Sabo... Man stelle sich vor: In Deutschland gibt es berufliche Strukturen Wink

Frag' bei der Industrie & Handelskammer oder deinem zuständigen Finanzamt nach und gut ist.

MfG, Andre


RE: Frage!!! - Sabo - 17.09.2010 12:18

hmm, hab doch schon die antwort darf zwar verkaufen aber ungecoded und nur bis zu 400euro im monat...und nicht einen shop erichten sondern einfach über icq oder so...


RE: Frage!!! - sacrebleu - 17.09.2010 12:36

das hier ist keine rechtsberatung und hat schon gar nicht bestand.
ich behaupte hier sind viele erst 16 und daraus schließe ich, dass business erfahrungen, sowohl rechtlich als auch gesetzlich weit entfernt sind.

ich würde mich durch eine OFFIZIELLE stelle absichern mit dem entsprechenden gesetzes abschnitt.

eine abmahnung kostet gleich 3000-5000 eur und das ist keine nennenswerter hoher betrag.


RE: Frage!!! - Sabo - 17.09.2010 12:49

okay vielen dank


RE: Frage!!! - Patrik - 17.09.2010 13:26

sacrebleu schrieb:
das hier ist keine rechtsberatung und hat schon gar nicht bestand.
ich behaupte hier sind viele erst 16 und daraus schließe ich, dass business erfahrungen, sowohl rechtlich als auch gesetzlich weit entfernt sind.

ich würde mich durch eine OFFIZIELLE stelle absichern mit dem entsprechenden gesetzes abschnitt.

eine abmahnung kostet gleich 3000-5000 eur und das ist keine nennenswerter hoher betrag.


Naja ein wenig kenne ich mich schon aus.
Habe selber ein gewerbe angemeldet und bin auch schon etwas älter als 16 Smile
und das mit den künstlerichen tätigkeiten fällt under den freiberuf, aber frag trotzdem mal wegen den steuern nach.

@Sabo.
Was nach dem verkauf der designs geschieht ist nicht mehr in deinem rahmen.
also dürfen sie nach erwerb des kunden gecodet oder wegeschmissen werden.

Mfg LAsnon


RE: Frage!!! - Tobias - 17.09.2010 17:07

würde einfach mal beim finanzamt nachfragen, aber mit 15 biste nicht geschäftsfähig, also denke ich würd das nichts,


RE: Frage!!! - Patrik - 17.09.2010 17:08

Achso wenn du erst fünfzehn bist musst du deine eltern um das einverständniss bitten, und auf (ich glaub) familien gericht ne erlaubniss bekommen.

Mfg Lasnon