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GewA - Welche Gemeinde?

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GewA - Welche Gemeinde? - M4RC3L - 23.03.2019 18:28

Hey,
mein Onkel wohnt in einer anderen (angrenzenden) Stadt als ich.
Er würde gerne ein Gewerbe für mich anmelden, damit ich Tätigkeiten ausüben kann, die jetzt hier nicht relevant sind.
Ich wollte mal fragen, ob er nun das Gewerbe in meiner oder in seiner Stadt anmelden muss?

MfG


RE: GewA - Welche Gemeinde? - spela - 23.03.2019 18:35

Ich empfehle hier beim Gewerbeamt direkt nachzufragen.

LG Jakob


RE: GewA - Welche Gemeinde? - DS-Arts - 23.03.2019 20:14

Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke dass du ohnehin das Gewerbe selber anmelden müsstest. Und meiner Meinung nach müsste es dort sein wo du wohnst.

M4RC3L schrieb:
Hey,
mein Onkel wohnt in einer anderen (angrenzenden) Stadt als ich.
Er würde gerne ein Gewerbe für mich anmelden, damit ich Tätigkeiten ausüben kann, die jetzt hier nicht relevant sind.
Ich wollte mal fragen, ob er nun das Gewerbe in meiner oder in seiner Stadt anmelden muss?

MfG




RE: GewA - Welche Gemeinde? - eret12 - 23.03.2019 20:40

Hallo,

eine Rechtsberatung wird hier im Forum nicht gegeben.
Frage bitte direkt beim Amt oder beim Rechtsanwalt deines Vertrauens nach.

LG eret12


RE: GewA - Welche Gemeinde? - M4RC3L - 23.03.2019 20:47

DS-Arts schrieb:
Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke dass du ohnehin das Gewerbe selber anmelden müsstest. Und meiner Meinung nach müsste es dort sein wo du wohnst.

M4RC3L schrieb:
Hey,
mein Onkel wohnt in einer anderen (angrenzenden) Stadt als ich.
Er würde gerne ein Gewerbe für mich anmelden, damit ich Tätigkeiten ausüben kann, die jetzt hier nicht relevant sind.
Ich wollte mal fragen, ob er nun das Gewerbe in meiner oder in seiner Stadt anmelden muss?

MfG


Ich bin leider erst 17 Wink


RE: GewA - Welche Gemeinde? - Schwester Wombat - 24.03.2019 10:42

1. Rechtsberatungen dürfen (vereinfacht) nur Anwälte geben.
2. Allgemeine Anmerkung zur deutschen Rechtslage ohne Bezug auf deinen Einzelfall: Es kann keine dritte Person ein Gewerbe für Person A anmelden - wenn dann kann die dritte Person einen Gewerbebetrieb eröffnen und Person A als Angestellten einstellen. Die Gewerbeanmeldung hat in der Gemeinde zu erfolgen, in dem der Gewerbebetrieb stattfindet. Gerade wenn unter einer Gewerbeanmeldung einfach nur die Anmeldung eines Gewerbe ohne Gründung einer Gesellschaft jedweder Form ist, also ein Einzelunternehmen gegründet wird, haftet die dritte Person mit ihrem gesamten Privatvermögen für das Gewerbe.
3. Allgemeine Anmerkung zur deutschen Rechtslage ohne Bezug auf deinen Einzelfall: §112 BGB ermöglicht es auch Minderjährigen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen - mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und des Familiengerichts.


RE: GewA - Welche Gemeinde? - digniti - 24.03.2019 11:29

Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass die damalige Gründung meines Gewerbe als Minderjähriger durchaus möglich war. In meinem Fall sogar, aufgrund der Unerfahrenheit meiner Gemeinde, ohne Zustimmung des Familiengerichts oder ausdrücklicher, schriftlicher Erlaubnis meiner Erziehungsberechtigten (Ausnahmefall). Das einfachste wäre, dass du beim Ordnungs- bzw. Gewerbeamt deiner Gemeinde anrufst und nachfragst. Das dauert weniger als 5 Minuten. Deine zuständige IHK wird dir ebenfalls bei der eventuellen Aufsetzung eines Businessplans helfen, die oft bei der Gründung durch einen Minderjährigen gefordert wird.

Ohne bösartig zu klingen, wenn du nicht einmal in der Lage warst in Erfahrung zu bringen, dass die Gewerbegründung durch einen Minderjährigen durchaus möglich ist, solltest du dir überlegen ob du dir wirklich zutraust ein Gewerbe zu führen wo du dich mit der Steuerthematik, Krankenversicherung und ggf. sogar Rentenversicherung bei einer arbeitnehmerähnlichen Selbstständigkeit auseinander setzen musst.

Insofern du dich für fähig genug einschätzt, solltest du dich entweder an das Gewerbeamt oder die für deine Region zuständige IHK wenden und definitiv nicht an ein Forum.


RE: GewA - Welche Gemeinde? - M4RC3L - 24.03.2019 14:09

digniti schrieb:
Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass die damalige Gründung meines Gewerbe als Minderjähriger durchaus möglich war. In meinem Fall sogar, aufgrund der Unerfahrenheit meiner Gemeinde, ohne Zustimmung des Familiengerichts oder ausdrücklicher, schriftlicher Erlaubnis meiner Erziehungsberechtigten (Ausnahmefall). Das einfachste wäre, dass du beim Ordnungs- bzw. Gewerbeamt deiner Gemeinde anrufst und nachfragst. Das dauert weniger als 5 Minuten. Deine zuständige IHK wird dir ebenfalls bei der eventuellen Aufsetzung eines Businessplans helfen, die oft bei der Gründung durch einen Minderjährigen gefordert wird.

Ohne bösartig zu klingen, wenn du nicht einmal in der Lage warst in Erfahrung zu bringen, dass die Gewerbegründung durch einen Minderjährigen durchaus möglich ist, solltest du dir überlegen ob du dir wirklich zutraust ein Gewerbe zu führen wo du dich mit der Steuerthematik, Krankenversicherung und ggf. sogar Rentenversicherung bei einer arbeitnehmerähnlichen Selbstständigkeit auseinander setzen musst.

Insofern du dich für fähig genug einschätzt, solltest du dich entweder an das Gewerbeamt oder die für deine Region zuständige IHK wenden und definitiv nicht an ein Forum.


Hallo,
mir ist durchaus bewusst, dass man auch unter 18 ein Gewerbe anmelden kann.
Ich habe jedoch gelesen, dass die Bearbeitung sehr lange dauert und sich das Verfahren nicht lohnt wenn man sowieso nur noch ein bisschen Zeit zu seinem 18. Geburtstag hat.


RE: GewA - Welche Gemeinde? - webcraft - 24.03.2019 14:57

M4RC3L schrieb:

digniti schrieb:
Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass die damalige Gründung meines Gewerbe als Minderjähriger durchaus möglich war. In meinem Fall sogar, aufgrund der Unerfahrenheit meiner Gemeinde, ohne Zustimmung des Familiengerichts oder ausdrücklicher, schriftlicher Erlaubnis meiner Erziehungsberechtigten (Ausnahmefall). Das einfachste wäre, dass du beim Ordnungs- bzw. Gewerbeamt deiner Gemeinde anrufst und nachfragst. Das dauert weniger als 5 Minuten. Deine zuständige IHK wird dir ebenfalls bei der eventuellen Aufsetzung eines Businessplans helfen, die oft bei der Gründung durch einen Minderjährigen gefordert wird.

Ohne bösartig zu klingen, wenn du nicht einmal in der Lage warst in Erfahrung zu bringen, dass die Gewerbegründung durch einen Minderjährigen durchaus möglich ist, solltest du dir überlegen ob du dir wirklich zutraust ein Gewerbe zu führen wo du dich mit der Steuerthematik, Krankenversicherung und ggf. sogar Rentenversicherung bei einer arbeitnehmerähnlichen Selbstständigkeit auseinander setzen musst.

Insofern du dich für fähig genug einschätzt, solltest du dich entweder an das Gewerbeamt oder die für deine Region zuständige IHK wenden und definitiv nicht an ein Forum.


Hallo,
mir ist durchaus bewusst, dass man auch unter 18 ein Gewerbe anmelden kann.
Ich habe jedoch gelesen, dass die Bearbeitung sehr lange dauert und sich das Verfahren nicht lohnt wenn man sowieso nur noch ein bisschen Zeit zu seinem 18. Geburtstag hat.


Warte einfach bis du 18. bist und geh zum Gewerbeamt vor Ort. Das ist im Endeffekt am einfachsten und schnellsten (hängt aber teilweise auch am Sachbearbeiter).