Copyrightfrage +- Sponsor-Board.de (https://www.sponsor-board.de) +-- Forum: Community (/forumdisplay.php?fid=56) +--- Forum: Plauderecke (/forumdisplay.php?fid=39) +--- Thema: Copyrightfrage (/showthread.php?tid=14368) |
Copyrightfrage - noobzontour - 08.07.2011 18:14 Kann gelöscht werden! RE: Copyrightfrage - Emptyx - 08.07.2011 19:15 Die Frage ist kompliziert gestellt RE: Copyrightfrage - Thomas - 08.07.2011 19:20 Versteh ich auch nicht ganz die Frage. RE: Copyrightfrage - Xtreme LoLabies - 08.07.2011 19:46 noobzontour schrieb: Darf eine Privatperson seinen Anwalt kontaktieren, damit der eine Abmahnung schreibt, wenn man auf seiner Homepage copyright-geschütztes Bildmaterial hat, das aber nicht zu der Person gehört, sondern zu einer anderen Firma?
Oder was könnte sonst noch passieren?
RE: Copyrightfrage - _DEL5863 - 08.07.2011 19:53 - RE: Copyrightfrage - Xtreme LoLabies - 08.07.2011 20:07 TS3-Boby schrieb: kommt drauf an.. wenn zbs DU die erlaubniss hast zbs das ea logo zu benutzen und der jenige es von DEINER HP klaut dann kannst bzw darfst du evtl. ne abmahnung scheiben.. aber es währe immer sinfoller den eigendlichen besitzer dies mit zuteilen damit er die abmahnung schreiben kann..
du kannst allerdings eine Unterlassunsgerklärung schreiben lassen die Verbietet daten von Deiner Homepage zu nehmen.. macht bei fremd logos aber wenig sinn dann holt er sich die woanders. edit: Falls du eine abmahnung bekommst oder eine Unterlassungserklärung.. keine Pahnik.. einfach logo oder was auch immer entfernen und die sache ist vom tisch.. so eine unterlassungserklärung musst du allerdings immer gründlich lesen.. falls eine Unterschrift gefordert wird.. (meistens so) wenn du pech hast ist die so kacke in Juristen-deutsch geschrieben dass du dein Vergehen zugibst und die dich dann mit mehreren 1000 euro belangen können.. (zbs machen die Anwälte von Musik-unternehmen sowas gerne) Aber an sich kannst du Eine Unterlassunsgerklärung in einen Bilderamen packen und dir anne wand hängen.. solange du den grund dafür von deiner HP enfernst.
RE: Copyrightfrage - keving - 08.07.2011 20:11 Ein Screenshot gilt wohl kaum als Beweis. RE: Copyrightfrage - Xtreme LoLabies - 08.07.2011 20:14 keving schrieb: Ein Screenshot gilt wohl kaum als Beweis.
RE: Copyrightfrage - _DEL5863 - 08.07.2011 20:15 - RE: Copyrightfrage - Xtreme LoLabies - 08.07.2011 20:21 TS3-Boby schrieb: Suesserzwerg schrieb: TS3-Boby schrieb: kommt drauf an.. wenn zbs DU die erlaubniss hast zbs das ea logo zu benutzen und der jenige es von DEINER HP klaut dann kannst bzw darfst du evtl. ne abmahnung scheiben.. aber es währe immer sinfoller den eigendlichen besitzer dies mit zuteilen damit er die abmahnung schreiben kann..
du kannst allerdings eine Unterlassunsgerklärung schreiben lassen die Verbietet daten von Deiner Homepage zu nehmen.. macht bei fremd logos aber wenig sinn dann holt er sich die woanders. edit: Falls du eine abmahnung bekommst oder eine Unterlassungserklärung.. keine Pahnik.. einfach logo oder was auch immer entfernen und die sache ist vom tisch.. so eine unterlassungserklärung musst du allerdings immer gründlich lesen.. falls eine Unterschrift gefordert wird.. (meistens so) wenn du pech hast ist die so kacke in Juristen-deutsch geschrieben dass du dein Vergehen zugibst und die dich dann mit mehreren 1000 euro belangen können.. (zbs machen die Anwälte von Musik-unternehmen sowas gerne) Aber an sich kannst du Eine Unterlassunsgerklärung in einen Bilderamen packen und dir anne wand hängen.. solange du den grund dafür von deiner HP enfernst.
RE: Copyrightfrage - _DEL5863 - 08.07.2011 20:22 - RE: Copyrightfrage - keving - 08.07.2011 20:36 Suesserzwerg schrieb: keving schrieb: Ein Screenshot gilt wohl kaum als Beweis.
RE: Copyrightfrage - _DEL5863 - 08.07.2011 20:38 - RE: Copyrightfrage - Storage-Base.de - 08.07.2011 21:54 Meist bekommst du eine Abmahnung welche einen gewissen teil des Streitwerts als Anwaltskosten beziffert, eine Unterlassungserklärung musst du dann bei Zahlung nicht unterzeichnen. Hatte den Fall selbst einmal gehabt, ggf. die Anwaltskosten übernehmen sonst wird es schnell teuer. Aber nur der Copyright Inhaber darf abmahnen, egal ob du die Quelle bist oder der entsprechende Publisher selbst. Du hast ja lediglich Nutzungsrechte an dem Material. RE: Copyrightfrage - _DEL5863 - 08.07.2011 21:56 - |