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Frage bezüglich Kaufvertrag

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Frage bezüglich Kaufvertrag - StyyyLe - 12.06.2011 21:17

Hallo SB,


Habe da mal eine Frage...
Es handelt sich um ein Kaufvertrag im Internet.
Habe mir bei einen Kleinunternehmen (Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. §19 UStG) etwas gekauft, und möchte es nun nicht mehr kaufen.
Hat man da das sogenannte "Wiederrufsrecht" (14 Tage)?


Gruß


RE: Frage bezüglich Kaufvertrag - Freiwild - 12.06.2011 21:22

ja dieses rückgabe recht besteht immer auser bei leichtverderblkichen sachen


RE: Frage bezüglich Kaufvertrag - StyyyLe - 12.06.2011 21:36

Kein Server etc.
Das Kaufvertrag entsteht aus einem LiveChat sprich LiveZilla.
Also habe ich trotz klein Unternehmen 14 Tage Widerrufsrecht?


RE: Frage bezüglich Kaufvertrag - StyyyLe - 12.06.2011 21:39

Reicht per E-Mail?


RE: Frage bezüglich Kaufvertrag - Patrik - 12.06.2011 22:02

ist fraglich es kann in den AGB verankert werden das Dienstleistungen mit dem annehmen der AGB sofort ausgeführt werden 8und somit von dem ganz normalen fernabsatz gesetz befreit sind.
Also wenn in den AGB steht das.
Z.b. mit annehmen der AGB beauftrage ich den ISP (kurz:firmenname) meine bestellung unverzüglich durchzuführen.
Hiermit entfällt das Wiederrufsrecht.

Wenn das drinne steht hast du schlechte karten denn es ist gerechtfertigt.

Ich spreche aus erfahrung, bin nämlich auch nen kleinunternehmer.

MfG Patrik

Edit: Das ist keine Rechtsbelehrung


RE: Frage bezüglich Kaufvertrag - StyyyLe - 12.06.2011 22:36

Jop die netten Leuten von Noez haben wir geholfen Wink

pls closed


RE: Frage bezüglich Kaufvertrag - Storage-Base.de - 12.06.2011 23:23

Ein 14 Tägiges Widerrufsrecht hast du allerdings nur bei Internet Käufen, im Laden höchstens auf Kulanz.


RE: Frage bezüglich Kaufvertrag - .pioneers - 12.06.2011 23:30

Bei Produkten, wie z.b. Domains, bei denen eine Rückgabe unmöglich ist, gibt es, sofern in den AGB's festgelegt, aber kein Widerrufsrecht.

Prinzipiell ist das gesetzlich festgelegt, aber bei solchen Ausnahmen nicht.