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Normale Version: DSGVO Check
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass sowohl statische als auch dynamische IP-Adressen in Sachen Datenschutz als personenbezogene Daten gelten. Das bedeutet, dass sie besonders geschützt werden müssen. Websitebetreiber dürfen die IP-Adresse eines Nutzers nur dann speichern, wenn dies zur Nutzung ihres Angebotes notwendig ist oder dessen Funktionsfähigkeit gewährleistet. Die Speicherung der IP-Adresse eines Seitenbesuchers ist jedoch nach wie vor dann möglich, wenn ein „berechtigtes Interesse“ seitens des Websitebetreibers vorliegt.

Wie man damit selbst umgeht muss jeder selbst entscheiden, das einfachste ist einfach jegdliche IP-Adressen zu anonymisieren.
Ja das war auch mein entschluss gestern die Ip´s zu Hashen!
Vielen Dank nochmals.
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