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Normale Version: Online-Shop was braucht man dafür?
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Hallo,
Ein Freund und ich möchten vllt. ein Online-Shop eröffnen
(Die richtige Software haben wir gefunden, haben Webspace, kaufen noch Domain).
Und nun stellen wir uns die Frage:
Was brauchen wir um den zu eröffnen (muss man den E-Shop anmelden? Braucht man ein Gewerbeschein? (soll ein kleiner GFX-Shop werden) und was braucht man sonst so (ich hab gehört man braucht erst ab einer bestimmten Summe ein Gewerbeschein, ist das richtig? und ab welcher Summe?)

Danke in Voraus
also ich habe letztens hier gehört das künstleriche tätigkeitne freiberufliche sind.
und keinen gewerbe schein benötigen.
Jedoch wenn du waren anbietest die du nicht selbst erstellt hast, dann benötigst du einen gewerbe schein, aber da du wahrscheinlich eh unter die kleinunternehmer regelung fällst. (wie ich)
dann musst du dir auch keine steuer gedanken machen denn du kannst bis 17.500 verdienen und im 2 jahr sogar 50.000 falls das erste kein Rumpfjahr war.

Mfg Lasnon
Und braucht man irgendeine Anmeldung?
nö du gesht zur gemeinde, brauchst halt nen gültigen perso die nimmt den tippt n bissi, dann bekommste den gewerbe schein, mirt dem gehste auf das FA.
Und da musste nen Grünen bogen ausfüllen.
dann eine woche später bekommste deine steuer nummer.
aber ich würde auf der gemeinde immer ne woche später dein gewerbe anmelden denn wie gesagt StNr. 1 woche.
Und Voila du bist ein Deutscher Klein unternehmer.

Aber geh lieber bevor du das machst, zu FA und lass dich beraten, oder les dir das mal durch.

[Link: Registrierung erforderlich]

Das hat mir auch sehr gehlfen^^
Erst musst du mind. 18 Jahre alt sein und das hat leider nicht den anschein bei dir Smile
Ist nicht bös gemeint aber man muss 18 sein Smile
mööp falsch
[Link: Registrierung erforderlich]
Man darf schon ab 15 jähriger ein unternehmen mit erlaubniss der erziehungsberechtigten gründen.
Wasn Glück das ich älter bin.

@energy wie is des wetter bei euch? bestimmt nit viel anders als bei mir XDDD
Ich sehe nirgendwo das es ab 15 möglich ist.^^

Zitat:
Die Genehmigung durch das Familiengericht wird dem Minderjährigen jedoch nur dann erteilt, wenn er die zur Unternehmensführung erforderliche Reife besitzt und über die Kenntnisse verfügt, die zur gewerblichen oder freiberuflichen Ausübung der Tätigkeit befähigen. Dies dient insbesondere zum Schutz des Minderjährigen vor finanziellen Schäden.

Wieso fragst du lasnon? xDDD Es sind Wolken da aber regnet nicht, hehe.
Naja es ist den minderjährigen gestattet aber wenn der Käufer schon ins Impressum sieht das die Erziehungsberechtigten eingetragen sind wird das wohl nichts mit dem verkaufen Smile
naja soll aber egal sein man kan auch als minderjährige gut geld machen da fällt mir dieser knirps ein der n paar million gemacht hat im internet.
habe jetzt nich alles gelesen aber nen gewerbeschein wird benötigt sofern ich mich nich irre
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