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stand das nicht in der Biebel?
ka^^ sowas lese ich nicht Biggrin
Ehy bitte meine lezte Frage nicht weg spammen! :*

Philipp schrieb:
Bei mir lohnt sich das denke ich, ich verdiene im ersten Lehrjar nur 300,- und würde bei dem Wochenendjob unter 400 bleiben! Und meine Chefin schätz ich so ein das sie ustimmt!

wenn ich jetzt as Azubi 300 verdiene & bei den N-Job 400
Habe ich 700 Euro muss ich das dann versteuern?

o.O


Hab in meiner ausbildung ungefähr, glaube bisschen mehr, auch Steuern Zahlen müssen^^
Steht das nicht auf deiner Gehaltsabrechnung drauf?

MfG

Ich arbeite est am 1.8 Und ich muss mit 300,- keine steuern zahlen allerdings stelle ih mir die frage ob das probe gibtwen ich 2 job habe & da zusamen übr 400 komme!

Das wird ja getrennt abgerechnet, und bei beiden jobs keine steuern! :S komisch!
Du hast einen Steuerfreibetrag von 8004 Euro / Jahr.

Jetz weiß ich ned ob das für Azubis oder für AN gilt. Ich jedoch komme weit über die 8004 Euro drüber (Brutto) und mir wird trotzdem viel abgezogen... deswegen denke ich du musst auch die 300 Euro versteuern.

Du musst ja deinem Nebenjob Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte geben, von daher WIRD es versteuert ... Biggrin

Philipp schrieb:
Ich arbeite est am 1.8 Und ich muss mit 300,- keine steuern zahlen allerdings stelle ih mir die frage ob das probe gibtwen ich 2 job habe & da zusamen übr 400 komme!

Das wird ja getrennt abgerechnet, und bei beiden jobs keine steuern! :S komisch!


300 Brutto oder Netto? oO
Du fängst ja jetzt schon, eigentlich an, die Sozialversicherung und in die renten kasse einzuzahlen usw. bin ich zumindest der meinung^^
Kann mich natürlich auch irren, kann mich aber dran erinnern das ich Steuern Zahlen musste als Azubi.
Kann natürlich auch sein, das wenn du unter einem bestimmten satz bist, keine zu zahlen, aber das wäre mir persönlich neu^^

MfG

EDIT:

Zitat:
Wenn es in der Ausbildung zum Thema Steuern kommt, stellt sich für den Auszubildenden die Frage: Werde ich als Azubi genauso eingestuft wie ein ‚normaler‘ Arbeitnehmer? Die Steuerklasse ist schließlich entscheidend für die Steuerhöhe. In der Regel werden Auszubildende in die Steuerklasse I eingestuft, die Steuerklasse für ledige Arbeitnehmer ohne Kinder. Ledige Auszubildende mit Kind/ern werden nach Steuerklasse II und verheiratete Auszubildende/Arbeitnehmer nach Steuerklasse III besteuert.

Quelle: [Link: Registrierung erforderlich]

Jannis

Frag mal in irgendeinem Jura-Forum oder so nach, da findest du sicher jemanden, der dir eine 100%ig korrekte Antwort geben kann Wink
Red doch einfach mit deinem Cheff dadrüber der kann dir das am besten von uns allesn sagen und die sache ist gegessen oder hast angst vor dem? Tongue

In meiner Ausbildung habe ich noch nebenbei "Zeitungausgetragen" da habe ich 200€
im monat mehr gehabt und da worde auch nix vom staat abgezogen.
Geh Schwarzarbeiten.. dann hast du die ganzen Probleme nicht! ;D
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