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Normale Version: Wann macht sich ein Hoster strafbar?
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Zitat:
Das Kammergericht hat mit Beschluss vom 25.8.2014 (Az.: 4 Ws 71/14) klargestellt, dass die Haftungsprivilegien der §§ 8 – 10 TMG auch für die Frage einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Hostproviders für von ihm gehostete Inhalte gelten.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte einen Hostprovider, der dem rechten Spektrum zugeordnet wurde, wegen Beihilfe zu verschiedenen Straftaten angeklagt. Die Staatsanwaltschaft ist davon ausgegangen, dass der Hoster billigend in Kauf genommen habe, dass seine Kunden strafbare Inhalte auf den vom Angeschuldigten betriebenen Server einstellen. Eine konkrete Kenntnis war dem Hoster aber nicht nachweisbar.

Hierzu hat das Kammergericht entschieden, dass ein bedingter Vorsatz (dolus eventualis), für den es ausreichend ist, dass etwas ernsthaft für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen wird, für eine Strafbarkeit eines Host-Providers nicht genügt. Wegen der Wertung des § 10 TMG müsse dem Hoster vielmehr positive Kenntnis der konkreten strafbaren Inhalte nachgewiesen werden, also direkter Vorsatz (dolus directus 2. Grades). Nur in diesem Fall entfällt das Haftungsprivileg des § 10 TMG. Das Gericht erläutert zudem ausführlich, dass und weshalb die Privilegierungstatbestände des TMG auch für das Strafrecht uneingeschränkt gelten.


Quelle: [Link: Registrierung erforderlich]

Laxad

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Es kommt aber auch darauf an, aus welchem Land diese Person kommt. NSDAP bedeutet vielleicht in dem ein oder anderen Land wieder was anderes oder jemand hat eine unglückliche Abkürzung gefunden. Ich verweise mal auf "ISIS" es gibt Firmen die so abgekürzt heißen, aber das hat ja nicht gleich wieder irgendeinen bestimmten Hintergrund.

Im übrigen gibt es auch .kz-Domains, unglückliche Abkürzung, zumindest für die Deutschen - aber es ist nunmal die Domain für Kasachstan.

Es ist in meinen Augen auch nichts neues, dass der Hoster für Inhalte, welche Ihm nicht bekannt waren, nicht haftet. Hingegen bei einer Abuse Meldung dem aber nachgegangen werden sollte - daher ist das Urteil in meinen Augen nichts neues und bekräftigt einfach nur die Tatsache, dass ein Shared Webhoster da erst mal außen vor ist.

Laxad

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