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Normale Version: Gewerbe als Minderjähriger - Infos
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Moin Leute,

heute kam Post vom Gericht: ich darf nun offiziell als erster in meinem Bezirk (HH-Wandsbek) als Minderjähriger ein Gewerbe anmelden.

Abgesehen davon, dass ich gerade extrem fröhlich bin möchte ich hier etwaigen "Nachfolgern" Hilfestellung anbieten, damit ihr durch diesen Prozess einfacher und schneller durchkommt als ich.

Wer spezielle Informationen haben will bzw. Fragen hat, kann sie gerne stellen. Nach und nach wird das hier ein Infothread, wo ich alle wichtigen Dinge zusammenfasse. Allerdings wird das per Edit geschehen, da ich im Augenblick nicht genug Zeit habe, alles niederzuschreiben.

Ich bin kein Rechtsanwalt und mein Rat ist in der Tat nur ein Rat aber keine rechtskräftige Beratung. Allerdings kann ich euch mit relevanten Paragraphen versorgen, die euch bei der Rechtsberatung oder beim Gericht weiterhelfen, falls man euch abwimmeln möchte (was durchaus passiert)

Und nun los!
Ich bin auch dabei mein Gewerbe anzumelden! Smile
Hab mich vor 2 Wochen mal informiert.

"Eigentlich" brauch man nur von den Eltern ein "Ja, du darfst Kind" und eben vom Gericht noch eine Zulassung, richtig?

Mit dem Gewerbe ist man dann voll geschäftsfähig und kann wenn man möchte Verträge, ect abschließen, richtig? Biggrin

Liebe Grüße
Also ich habe mich eine Menge damit beschäftigt bevor ich den Schritt gegangen bin und finde es ehrlich gesagt hochgradig unpassend, dass du dich darüber lustig machst.

Die Entscheidung, welche Geschäftsform man nimmt (wobei da einige wegfallen als Minderjähriger) und so weiter bleiben - auch als "Kind".

@FoGraphic: Das ist so richtig, aber der Gerichtskram ist ein wenig komplizierter als einfach nur hinzugehen und zu sagen "Hallo, ich hab die Erlaubnis".
@Dream-Code hätte mal en paar Fragen:

1. Wie lange hat es gedauert bist du das Gewerbe hatest?
2. Was für Pflichten hast du jetzt?
Moin, danke für deine Fragen.

Wenn man die Phase mit rechnet, in der ich mich informiert habe und geplant habe, Businessplan geschrieben habe und alles war es sicher ein halbes Jahr. Nur die Prozess-/Anmeldephase hat ca. 1 Monat gedauert.

Pflichten sind im Prinzip wie bei einem Volljährigen. Ich hafte für mich selbst (zumindest im Bereich des Gewerbes) und muss selbstverständlich Dinge wie Steuererklärung und alles was zu einer Firma dazugehört machen. Bei einem Einzel- bzw. Kleinunternehmen hält sich das aber in Grenzen.

Scharock schrieb:

FoGraphic schrieb:
Ich bin auch dabei mein Gewerbe anzumelden! Smile
Hab mich vor 2 Wochen mal informiert.

"Eigentlich" brauch man nur von den Eltern ein "Ja, du darfst Kind" und eben vom Gericht noch eine Zulassung, richtig?

Mit dem Gewerbe ist man dann voll geschäftsfähig und kann wenn man möchte Verträge, ect abschließen, richtig? Biggrin

Liebe Grüße

Wie gut das ein Gewerbe nur dazu da ist Rechnungen zu schreiben.
Das sind doch eh nur Papiere damit andere einem besser glauben.
Als Kind muss man sich natürlich nicht um die Rechtslage oder die ganzen hoch komplexen Sachen wie z.B. auch Steuer Gedanken machen.
Go easy.
Man haftet ja nur mit dem Privatvermögen in höhe von 50€ Taschengeld haha Biggrin



Lach du ruhig. Ich finde man kann mit 16 schon die Geistige reife ein Gewerbe zu führen! Klar gibt es stellen wo man 2 mal schauen sollte ob alles passt, aber Fehler die du mit 16 machen kannst, kannst du auch mit 36 noch machen. Deswegen finde ich es gut das es die Möglichkeit gibt ein Gewerbe unter 18 anzumelden!

FoGraphic schrieb:
Lach du ruhig. Ich finde man kann mit 16 schon die Geistige reife ein Gewerbe zu führen! Klar gibt es stellen wo man 2 mal schauen sollte ob alles passt, aber Fehler die du mit 16 machen kannst, kannst du auch mit 36 noch machen. Deswegen finde ich es gut das es die Möglichkeit gibt ein Gewerbe unter 18 anzumelden!

Ich habe auch nie behauptet das es schlecht ist.
Wie ich schon sagte, haftet man mit dem Privatvermögen.
Finde ich von daher fair.
Die Chance in jungen Jahren mit einem Gewerbe anzufangen ist durchaus nicht schlecht um so früh wie möglich Erfahrungen zu sammeln.
Außerdem kann das Gewerbe auch wachsen.
So lang man dadurch nicht die Schule vernachlässigt Tongue

Also den letzten Satz nimmt das Gericht auch ziemlich ernst, die stellen dazu auch einige Fragen und wenn sie Zweifel haben (bei mir hatten sie das zum Glück nicht) muss man auch evtl. Zeugnisse und Schreiben von Lehrern vorlegen. Dazu muss man aber echt einen schlechten Eindruck machen. Tongue
Kannst du vielleicht sagen was das für Fragen sind? Tongue
WO muss man sich denn Melden um ein Gewerbe als MInderjähriger zu öffnen?
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