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Normale Version: shop eröffen ohne Gewerbe schein erlaubt ?
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wie die Über schrift sagt ^^

es geht darum das unser clan ein "shop" aufmachen will um sponsoren eine Werbefläsche zu geben !

Aber wir haben kein Gewerbe Schein. Wir wollen euch oder der sich auskennt besser gesagt frage ob es erlaubt ist das shop zu eröffen und die sachen von Firmen da rein zu stellen? ( wir verdienen nichts aus was sie uns sponsor , was bestellt wird wird dan dirkt an die Firmen weiter gegebn das sie es weiter bearbeiten können ! )

wir würden in das impresseum die danzen daten der einzelen Firmen rein machen ( name ,adrese,mail,nummer,steuer nummer,gerichts ort,...)

IST ES ERLAUBT ?
Um welchen Clan geht es denn ?
Ein shop aufzumachen ist immer erlaubt SOLANGE du KEIN geld verlangst

das heist du kannst dein shop auch per punkte betreiben wo leute sich punkte verdienen müssen und dannwas kaufen können z.b. PHP SCRIPTE Designs aber keine Kleidung oder Elektronischen Sachen.

Aber im Großen und ganzen ist es ohne gewerbe erlaubt Biggrin

EDIT:

DAS WAS DU MACHEN WILST IST RESELLERING DAZU MUST DU RESELLER IN EINER FIRMA ANGEMELDET SEIN!

DAZU BRAUCHT MAN AUCH KEIN GEWERBE ABER ALS RESELLER VERDIENST DU AUCH CA. 20% VOM GEWINN.

DA DU KEIN RESELLER BIST DARFS DU ES NICHT MACHEN!

UND UM EIN RESELLER ZU SEIN MUST DU 18 JAHRE ALT SEIN!!!

Unbreakable schrieb:
Um welchen Clan geht es denn ?


ist es wichtig ?

wir bekommen sponsor de pc,enery drinks,... erstellen ( verkaufen ) wir persönlich verkauffen nichts die sachen dei leute bestelle wierd driget weiter geben also wir machen da eingtlich nichts ^^

das darf man ja nicht...

das darf man auch nur mit gewerbe.
Es läuft doch alles über die Firma oder?

Also benötigt man doch kein Gewerbe?
Nein die bestellen ja bei ihn und er gibt es ja weiter dazu braucht man ein gewerbe ohne ist es net erlaubt oder er ist reseller aber das kann man nur mit 18 sein
Wenn es aber über das Konto der Firma direkt gehen würde, dann bräuchte er Kein Gewerbe? Tongue
Um die teils recht unqualifizierte Diskussion zu beenden... ^^

Sinngemäß: Ein Gewerbe ist anzumelden, wenn mit diesem Gewerbe Gewinn angestrebt und/oder erwirtschaftet wird.

Heißt: Geht das Geld an einen "Zwischenhändler", hat dieser jedoch nicht einen Pfennig davon nach Vermittlung übrig und beabsichtigt nicht durch seine Tätigkeit Gewinn zu erwirtschaften, so ist eine Anmeldung nicht erforderlich.

Betreibt jemand einen Laden und erwirtschaftet keinen Gewinn, strebt diesen jedoch an, so ist eine Anmeldung erforderlich.

Wird der elektronische Laden eines Betreibers (evtl. auch Sponsor) auf eine Internetseite eingebunden (evtl. Nutznießer des Sponsors) und wird der Inhaber dieser Seite nicht und soll niemals an Gewinnen beteiligt werden, so ist eine Anmeldung nicht erforderlich.

Es ist also schlicht entscheidend, ob Gewinn (Einnahmen - Ausgaben) angestrebt werden soll.

so far,

mfG, Andre

//edit:

Zitat:
Ein Gewerbe übt aus, wer eine auf Gewinnerzielung gerichtete, auf Dauer angelegte, nicht generell verbotene, selbständige Tätigkeit ausübt. Ein Gewerbe kann haupt- oder nebenberuflich ausgeübt werden. Für die Ausübung einer Gewerbetätigkeit gelten die Bestimmungen der Gewerbeordnung (GewO) und weiterer angrenzender Vorschriften.

genau :-)

aber das was er machen will ist resellering ^^..

da er keinen reseller vertrag von einer firma hat..
muss er für seine tätigkeit ein gewerbe haben da man es ja bei IHM bestellt.
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