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Normale Version: Kündigung aus wichtigem Grund?
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Hallo liebe Leute,

habe mal eine generelle Frage. Zunächst einmal weiß ich dass das hier kein Rechtsforum ist, dennoch erhoffe ich mir etwas Hilfe.

Hypothetischer Fall:

Kunde A zahlt bei mir Rechnungen nur nach X Anzahl an Mahnungen wiederwillig die Rechnungen. Nun ist es soweit, dass es mir schlichtweg zu viel Aufwand ist, den Kinderbeträgen hinterher zu rennen. Zudem ist es mir auch noch zu viel Aufwand.

Habe ich, rein rechtlich gesehen, die Möglichkeit, das Kundenverhältnis meinerseits aufzuheben / aufzulösen? (Aus wichtigem Grund - weil ich meinem Geld jedesmal bishin zum Inkasso hinterher laufen muss)

Danke an alle im Voraus.
Nein, ein Vertrag ist ein Vertrag. Dabei ist Vertragsgegenstand, dass er Rechnungen bezahlt, wenn er das erst nach einer Mahnung macht, hält er sich dennoch an den Vertragsgegenstand. Für den hohen Verwaltungsaufwand kannst du natürlich Mahngebühren und Zinsen verlangen, die für solche Fälle vorgesehen sind.

Wenn du ihm kündigen willst, musst du die außerordentliche Kündigung androhen in den Mahnungen, dass durch nicht-Zahlung ausstehender Beträge das Vertragsverhältnis mit einer gesetzten Frist gekündigt wird. Erst dann wäre solch eine wirksam.

Zahlt der Kunde jedoch dann wieder fristgerecht, bleibt das Vertragsverhältnis bestehen.

Es ist dir schließlich zumutbar, dass du die Säumnis hinnehmen kannst, dafür aber kannst du ja auch den Aufwand in Rechnung stellen. Außerdem musst du ja sowas in Kauf nehmen können wenn du Verträge machst, also braucht du dich nicht wundern wenn deine AGB nicht dementsprechend für solche Fälle ausgelegt sind Wink

Zumal es ganz üblich ist, dass man Rechnungen bzw. Zahlungserinnerungen bis zum Letzten ausnutzt!

Soll keine Rechtsberatung meinerseits darstellen und keine Haftung auf Richtigkeit, da ich kein Anwalt bin. Im Zweifelsfall würde ich raten immer einen Anwalt befragen.
Im Fall das du einen Vertrag abgeschlossen hast mit ihm (egal ob nun in online oder blatt form)

Wenn er eine gesetzte Frist schon hat verstreichen lassen, ist er in Verzug und du kannst dann Rücktritt vom Vertrag erklären.

§323 BGB oder §314 II BGB wäre die Rechtsgrundlage so wie mir das bekannt ist, je nachdem, ob ein Dauerschuldverhältnis vorliegt oder nicht. Da musst du dann schauen.

Prinzipiell binde ich eine Klausel ein, das wenn ein Kunde mindestens auf 3 Mahnungen nicht eingeht, eine Schulden Bearbeitungsgebühr von 50% der Schulden rauf gerechnet werden. Wenn bei mir dann Kunden nicht reagieren verkaufe ich meine Schulden an Inkasso Unterehmen.
@k1ngk0ng - Okay das ist soweit plausibel - ich wollte mir zunächst, wie gesagt, eine Meinung einholen.

@Pablo Media - Okay - stimmt. Theoretisch ist es aber kein Dauerschhuldverhältnis, denn der jeweilige Kunde, ist rein hypothetisch, immer wieder in den schwarzen Zahlen im Konto.

Nunja - ich werde mich da einmal vom Rechtsverdreher meines Vertrauens beraten lassen.

Danke an euch beide.
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