Sponsor-Board.de

Normale Version: INF.Gaming sucht Hilfe bei Einrichtung von CSS Gungameserver
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Hallo,

wie der Titel schon sagt, suchen wir ein bischen Unterstützung bei der Einrichtung von einem Counter Strike Source Gungame Deathmatch Servers. Unser Techniker scheitert momentan daran und bräuchte einen Denkanstoß in die richtige Richtung.

Als GGL können wir Werbung auf TS, HP und Server anbieten. Über weiteres lässt sich auch gerne reden.

Ich hoffe es findet sich jemand!

Hier die Kontaktdaten:

Skype: e-x-periment
TS: ts3.infg.eu
[Link: Registrierung erforderlich]

Vielen Dank schon mal im voraus!

lg

Damian
Wichtig wäre evtl. noch die Info, woran er denn genau scheitert. Denn sonst bekommst du evtl. viele Anfragen und nur wenige können dir helfen.
OK! klingt logisch ^^

also er bindet das Script ein, aber kriegt es nicht zum laufen bzw. kann es auch nicht richtig einstellen... Dahingehend würde er Hilfe brauchen!
würde mich auch mal interessieren wie das geht hab auch schon mehrfach versucht einen turbo gungame aufzusetzen aber klappt nie egal welches addon ich nehme
Wie jetzt Ihr wieder da??
Ja aber anders... Community mit Server usw. nicht mehr nur Clan mit einem Game. Zudem haben sich die Strukturen usw. geändert.
Euch sollte noch keiner helfen, öffentlich auf eurer website so was von dummes zeugs über mich zu schreiben!

[Link: Registrierung erforderlich]

Ihr habt euer eigentor geschossen
Joker das ist Fakt, kein dummes Zeug. Ich hab das hier aus den Nachrichten kopiert und kann das beweisen. Ich hab weder was hinzugedichtet noch verfälscht. Ich würde sagen, dass ist dein Problem, wenn du dich so aufführst wie du es getan hast.

So back to Topic please.
Hallo Ihr Zwei,

ich möchte hier an der Stelle als "Nicht Moderator" ungern einschreiten.

@ Krach-Bumm:
So ein Privates Gespräch egal wie lustig es ist, oder war sollte auch bei
einem Internen Gespräch zwischen den Beteiligten sein und "nicht" Public
gemacht werden. Hierzu kann eine Rechtsbelehrung hinzu gezogen werden.

@ Evil Joker:
Egal was vorher geschehen ist. Egal ob Fakt oder nicht, solltest Du
im Anbetracht der damaligen Situation. Den Administrator/Autor des
gehosteten Projektes direkt anschreiben und hier deine Rechte geltend machen.

Denn siehe hier:


Üble Nachrede:

Üble Nachrede ist ein Spezialfall der Beleidigung (§ 185 StGB). Sie besteht dann, wenn jemand über einen anderen Menschen nachweislich unwahre Tatsachen behauptet, die diesen verächtlich machen und in der öffentlichen Meinung herabwürdigen. Wer wegen übler Nachrede verurteilt wird, muss nach § 186 StGB mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen.


Verleumdung

Noch höher sind die Strafen bei Verleumdung (§ 187 StGB: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren). Denn wer jemandem verleumdet, behauptet nicht nur gegenüber Dritten die Unwahrheit. Er weiß auch, dass er lügt!
Verdeutlichen wir das am Beispiel mit dem bereits zitierten Herrn A. Bei einer Verleumdung, bezichtigt der Kunde Herrn A. nur deshalb der „absoluten Unfähigkeit“, weil er Herrn A. privat kennt und nicht leiden kann. Von seinen beruflichen Fähigkeiten hat er gar keine Ahnung.
In der Praxis ist die Unterscheidung allerdings oft gar nicht so einfach und insbesondere bei Verleumdung steht man vor dem Problem, dass Sie vor Gericht nicht nur darlegen müssen, dass die Vorwürfe unwahr sind, sondern auch, dass sie mit Vorsatz geäußert wurden.
Üble Nachrede oder Verleumdung bestehen übrigens nicht nur dann, wenn jemand selbst strafbare Dinge behauptet (sich also damit identifiziert). Auch das Verbreiten und Zitieren solcher Behauptungen ist strafbar. Darunter fällt also auch virtueller Klatsch und Tratsch.


So, ich hoffe Ihr bekommt das ganze auch ohne Rechtliche Wege zum laufen.

**EDIT**

Das ist aus dem Register gezogen und nicht auf die Punkte die hier
nahegelegt wurden bezogen. Sondern im allgemeinen geahndet.
Du hast einen Privaten Chat öffentlich kund gegeben, ich kann dir natürlich die ganze Palette ausschreiben.

Ich sage es nochmal kurz:
*"Private Gespräche, dürfen nur im Einverständnis des anderen
Veröffentlicht werden"*

Falls Du dies nicht raus lesen konntest!
Naja da nun keiner beleidigt wurde kann er machen was er will. Es wäre nun nett wenn wir wieder zum eigentlichen Thema zurückkehren könnten.

und btw: Ich erfülle mit meinem Verhalten weder das eine noch das andere. Daher sollte man solche Tips nur wirklich geben wenn man sich mit der Materie auskennt. Wenn er wirklich rechtliche Schritte einleiten will, wird ihn wahrscheinlich kein ordentlicher Anwalt vertreten wollen, da ich ihn weder beleidigt noch verleumdnet habe. Ich habe weder gelogen noch ihn vor Dritten durch unwahre Behauptungen schlecht gemacht ^^ Also sind diese beiden Tatbestände hier nicht wirksam. Und lustige Unterhaltungen findet man nicht nur hier. Dazu kann man schon das populärste aller Beispiele heranziehen: Facebook! Wollen wir nun alle gegen Fb vor Gericht ziehen? Ich glaube nicht. Also mal locker durch die Hose atmen und Kritik verstehen.
Seiten: 1 2
Referenz-URLs