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Normale Version: Redakteur für PS4 Forum
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Hallo Freunde,

Ich suche einen Redakteur für mein PS4 Forum.

Link: [Link: Registrierung erforderlich]

Ich könnte da ab und zu mal ne iTunes Karte oder XBox Live Membercard oder so was in der Art springen lassen.

Bitte meldet euch direkt im Thread oder per PN.

Vielen Dank.

Gruss
Salamibrot
Hi Salamibrot,
um Strafen vorzubeugen, möchte ich erwähnen, dass noch kein Impressum vorhanden ist. Ich würde das schnellstmöglich ändern!
Trotzdem viel Erfolg!
MFG,
Moser Mario
Das hat mit der Domain nichts zu tun! Lies dir am besten mal den Beitrag in [Link: Registrierung erforderlich] durch!

Da wurde der Beitrag gelöscht :/ Meins bitte auch löschen!
Hmm, ich bin Schweizer, ich bin mir ziemlich sicher, dass ich kein Impressum angeben muss. Erstens habe ich keine DE Domain und auch die Seite befindet sich auch nicht auf einem deutschen Server. Ich kann auch falsch liegen, ich frage zur Sicherheit mal auf einem Domainer Forum nach.
"In der Schweiz besteht nach Art. 322 Strafgesetzbuch eine Impressumspflicht für Zeitungen und Zeitschriften. Diese müssen "in einem Impressum den Sitz des Medienunternehmens, namhafte Beteiligungen an anderen Unternehmungen sowie den verantwortlichen Redaktor angeben."

Ab 1. April 2012 wurde die Impressumspflicht auf bestimmte Webseiten ausgedehnt. In Anlehnung an die europäische E-Commerce-Richtlinie schreibt Art. 3 Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ab diesem Datum vor, dass "wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet", dabei "klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post" machen muss.[8]"

- [Link: Registrierung erforderlich]
@Salamibrot

Dies ist egal ob du Schweizer bist oder nicht. Es geht sich um die Domain. Sollte dies eine Schweizerische Domain sein, dein würdest du diese nicht brauchen. Da es aber eine International Domain ist, musst du ein Impressum angeben

Zebrahead schrieb:
Ab 1. April 2012 wurde die Impressumspflicht auf bestimmte Webseiten ausgedehnt. In Anlehnung an die europäische E-Commerce-Richtlinie schreibt Art. 3 Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ab diesem Datum vor, dass "wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet", dabei "klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post" machen muss.[8]"

- [Link: Registrierung erforderlich]


Per 1. April 2012 tritt das revidierte Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Es fordert unter anderem eine Impressumspflicht für alle geschäftlichen Websites.

Da ich nichts anbiete, brauche ich somit nach schweizerischem Recht kein Impressum auf meiner Seite.

Sogar bei einer .bz Domain mit Servern irgendwo in Malaysien oder sonstwo wird ein Impressum immer angegeben weil es Pflicht ist.

Mindestens muss eine Anschrift an den Hoster der Domain angegeben werden damit der in Fall von Fragen sich wiederrum an dich wenden kann.

Früher oder später wird es sowieso gemeldet.
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