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Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Natürlich darfst du ein Projekt ProXX nennen aber z.B. nicht (soweit es geschützt ist) ProMarkt XX.

Ansonsten wird das Intel sehr interessieren, denn schließlich sind die im eSport Bereich sehr aktiv (ESL). Da wollen die natürlich nicht, dass ein Clan so tut als ob er von ihnen gesponsert wird. Kannst dich ja mal testweise in der ESL mit dem Name Intel XX registrieren und warten wie lange das so zugelassen wird.

Mit den ähnlichen Produkten hast du teilweise recht. Das gilt aber nur für namesteile (Falls Bethesda und Mojang (Scrolls)) die man sich auch schützen lassen kann.

Also wenn du schon sagst, dass er sich lieber an einen Anwalt wenden soll behaupte selbst anschließend nicht so einen Mist.

Natürlich ist mein Beitrag keine Rechtsberatung.
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Webcraft schrieb:

Zitat:
Also wenn du schon sagst, dass er sich lieber an einen Anwalt wenden soll behaupte selbst anschließend nicht so einen Mist.


Habe ich nicht gesagt dass er das tun soll, schon wieder eine absolut falsche Behauptung.


Nein, du sagst zwar er solle einen Anwalt aufsuchen, dann aber das alles was vorher gesagt wurde falsch ist. Folglich behauptest du, dass du recht hast und es ein Anwalt nur noch bestätigen müsste.


Webcraft schrieb:

Zitat:
Ansonsten wird das Intel sehr interessieren, denn schließlich sind die im eSport Bereich sehr aktiv (ESL). Da wollen die natürlich nicht, dass ein Clan so tut als ob er von ihnen gesponsert wird. Kannst dich ja mal testweise in der ESL mit dem Name Intel XX registrieren und warten wie lange das so zugelassen wird.


Und nochmal: Nein, wird es sie nicht. Ein Clansponsoring wird von gänzlich anderen Dingen erkannt als vom Namen. Oder glaubst du alle Clans die von Intel gesponsort würden, hätten "Intel" im Namen?


Wenn du da so sicher bist bitte mit Gesetzestexten oder Referenzfällen nachweisen.
Ansonsten hier mal eine News zu diesem Thema: [Link: Registrierung erforderlich]
Entsprechend gelten diese Richtlinien schon lange.


Mit deinem Obstladen Beispiel hast du theoretisch recht (bei Microsoft sähe es schlechter, bei Apple besser aus). Doch entscheidet in einem solchen Fall der Richter. Sieht er, seiner Meinung nach, einen Verstoß wird es richtig teuer. Deshalb würde ich es erst gar nicht drauf ankommen lassen.

PS: Ist hierfür aber ehh irrelevant. Denn für intel ist der eSport Bereich sowohl Absatzmarkt als auch im Bereich Marketing eine Kernkompetenz.

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Webcraft schrieb:
Gesetzlich ist es so geregelt, wie ich es beschrieben habe. Öffentlich anklagen könnte ihn dafür keiner bzw. auch kein Schadenersatz verlangen.


Würde intel wegen des Imageverlust wahrscheinlich nicht machen, aber möglich wäre es in diesem Fall. Denn da intel im eSport Bereich aktiv ist und dieser somit ein Absatzmarkt ist, ist der Verstoß gegen das Markenrecht eindeutig. Der Schade, sofern er da wäre, müsste natürlich seitens intel nachgewiesen werden (z.B. Imageverlust). Aber zu mindestens eine Unterlassungserklärung und die Abmahnkosten könnte intel ohne Probleme durchsetzen.

Warum hier nicht jeder dritte Abgemahnt wird ist ganz klar. In den meisten Fällen sind solche Verstöße dennoch Werbung für die Unternehmen oder der mögliche Imageverlust (durch schlechte PR) wäre größer als der Gewinn.

Auch die ESL ist ja nicht selbst auf die Idee gekommen solche Regeln einzuführen. Habe leider, da es schon so lange her ist, nicht mehr die Entsprechenden Artikeln gefunden. Aber damals nahm es halt Oberhand mit den Unternehmensnamen im Clannamen. Das gefällt den Unternehmen natürlich nur so lange wie die entsprechenden Clans zum Image des eigenen Unternehms passen. Dieses war jedoch in vielen Fälle nicht mehr so (schlechte Webseiten, untragbarer Umgangston, usw.).

Ansonsten ist es natürlich auch für andere Clans relevant.

PS: Wie bereits gesagt sollte man sich in solchen Fällen, in den Markenrechte verletzt werden könnten, an das marken- und Patentamt oder einen Rechtsanwalt wenden.

micha99

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micha99

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EDIT:

micha99 hat dazu alles nötige gesagt.


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