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Ich zitiere:

Zitat:
Minijobber, die wegen Krankheit oder einer medizinischen Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme arbeitsunfähig sind, haben in der Regel Anspruch auf Lohnfortzahlung und zwar für längstens 42 Tage. Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall für kleine und mittlere Betriebe eine Erstattung der Aufwendungen vor, die dem Arbeitgeber im Rahmen der Lohnfortzahlung entstehen.

Für die Lohnfortzahlungsversicherung ist für alle Minijobs die Bundesknappschaft zuständig, unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse der Arbeitnehmer versichert ist.

Calvin schrieb:
Ich zitiere:

Zitat:
Minijobber, die wegen Krankheit oder einer medizinischen Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme arbeitsunfähig sind, haben in der Regel Anspruch auf Lohnfortzahlung und zwar für längstens 42 Tage. Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall für kleine und mittlere Betriebe eine Erstattung der Aufwendungen vor, die dem Arbeitgeber im Rahmen der Lohnfortzahlung entstehen.

Für die Lohnfortzahlungsversicherung ist für alle Minijobs die Bundesknappschaft zuständig, unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse der Arbeitnehmer versichert ist.


Meine Frage war eher wie das genau geregelt wird, da es ja keine festen Arbeitszeiten/-Tage gibt. Ist alles sehr schwammig und ich persönlich würde so keinen Vertrag unterschreiben.

Thema geschlossen.
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