Hier scheint es doch immer noch einige Verwirrung zu geben.
Zunächst einmal an den Threadersteller:
Warum fragst du nicht die Leute, die im Zweifel darüber entscheiden?
Das ist nicht nur das Finanzamt, sondern auch das Gewerbeamt, die können da sehr wohl unterschiedlicher Meinung sein. Die Meinung des Gewerbeamts geht hier auch zunächst mal vor.
Die steuerliche Behandlung kommt erst danach. Hast du überhaupt Einnahmen, gegen die evtl. Verluste aus dem Gewerbebetriebe entgegen gerechnet werden könnten?
Im übrigen heißt Steuerpflichtig noch lange nicht auch Steuern bezahlen!
Die Geschichte mit der "Liebhaberei" kann zwar tatsächlich vorkommen, aber eher selten und dann auch eher, wenn es sich tatsächlich eher um ein Hobby handelt, das man von der Steuer absetzen möchte.
Das sehe ich hier aber nicht!
Meinst du, man darf eine Kneipe aufmachen, wenn man keine Gewinnabsicht hat?
Meinst du, man darf ein sonstiges Geschäft ohne Gewerbeanmeldung aufmachen, wenn du keinen Gewinn machst, weil du z.B. deine Freundin einstellst und ihr Gehalt zahlst?
Die Geschichte mit der "Gewinnerzielungsabsicht" wird auch oft falsch gedeutet.
Frage dein Gewerbeamt, dein Finanzamt und wenn du eine dritte Person brauchst, einen Steuerberater. Auch die IHK kann hier weiterhelfen.
Außer beim Steuerberater werden alle kostenlos Auskunft geben.
Meine persönliche Meinung gebe ich auch gerne noch zum Besten:
Ja, du brauchst eindeutig einen Gewerbeschein.
Aber du willst wohl eher keinen Rat, sondern einen Freifahrtschein, denn kann dir hier keiner geben...