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Frage zu Gewerbeanmeldung - winterbacher - 09.09.2012 10:16 Wenn man Server vermieten will und die Preise und Anzahl so festsetzt, dass man weder Gewinn, noch Verlust macht, muss man dann ein Gewerbe anmelden? Nur mal so ne grundsätzliche Frage, weil das nach meiner Meinung nicht gewerblich ist. RE: Frage zu Gewerbeanmeldung - noez - 09.09.2012 10:19 Ja, musst du. Selbst wenn du durchgehenden Verlust machst. RE: Frage zu Gewerbeanmeldung - winterbacher - 09.09.2012 10:22 Das ist ja sinnlos, aber trotzdem danke für die schnelle Antwort. Und wie ist das, wenn man etwas gratis anbietet? RE: Frage zu Gewerbeanmeldung - noez - 09.09.2012 10:26 winterbacher schrieb: Das ist ja sinnlos, aber trotzdem danke für die schnelle Antwort.
Und wie ist das, wenn man etwas gratis anbietet?
RE: Frage zu Gewerbeanmeldung - Timoo - 09.09.2012 10:37 Selbst wenn du Verlust machst kann es sein, dass es dir später angerechnet wird. Sogar zu deinem Vorteil RE: Frage zu Gewerbeanmeldung - winterbacher - 09.09.2012 10:40 Danke für die ausführliche Erklärung. Jetzt ist alles geklärt. RE: Frage zu Gewerbeanmeldung - IceDragon_2099 - 09.09.2012 12:49 Hallo, Ist es nicht so wenn die Monatlichen Einnahmen nicht 50€ übersteigen das man dann nicht anmelden muss? Also einfach zum Amt und Geschäfts erlaubnis holen oder wie meinstets du das? Bzw wie heisst das Dokument, welches mich dazu berechtigt einnahmen zu haben. Wenn ich nur unter 17500€ im Jahr mache muss ich doch nichts zahlen oder? RE: Frage zu Gewerbeanmeldung - keving - 09.09.2012 13:05 IceDragon_2099 schrieb: Hallo,
Ist es nicht so wenn die Monatlichen Einnahmen nicht 50€ übersteigen das man dann nicht anmelden muss?
IceDragon_2099 schrieb: Also einfach zum Amt und Geschäfts erlaubnis holen oder wie meinstets du das?
Einfach zum Amt und Gewerbe anmelden, das ist keine Große Sache. IceDragon_2099 schrieb: Bzw wie heisst das Dokument, welches mich dazu berechtigt einnahmen zu haben.
Gewerbe IceDragon_2099 schrieb: Wenn ich nur unter 17500€ im Jahr mache muss ich doch nichts zahlen oder?
Da vermischst du etwas. Die 17500€ ist die Grenze dafür ob du Umsatzsteuer ausweisen musst oder nichts. RE: Frage zu Gewerbeanmeldung - LoRdi - 09.09.2012 15:48 Die 17500 Grenze hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Es kommt zum einen drauf an, was für ein Gewerbe du anmeldest. zb. Kleinunternehmer und wie sie alle heißen. Wenn man Rechnungen stellt, wo auch Umsatzsteuer verrechnet wird, muss man sie selbstverständlich ans Finanzamt abführen. Ich würde die Variante mit Umsatzsteuern anmelden. Grund: hast du monatliche Kosten wie Geschäftshandy, Firmentelefon und Internet, Spritkosten, Büro in der eigenen Wohnung kann steuerlich geltend gemacht werden und und und. In dieser Branche kannst du dir sogar ein Geschäftspc für zu Hause holen oder Laptop und sparst die Mehrwertsteuer. Diese Sachen kann man jedoch logischerweise nur absetzen, wenn man auch Umsatzsteuer ans Finanzamt abgibt. Du hast zb 500€ Umsatzsteuer zu zahlen. Alles was du an Kosten hattest (jeweils die 19% mwst) wird damit gegenverrechnet. So hat man dann vielleicht sogar manchmal +- 0 oder zahlt nur geringe Steuern. Die 17500 € Grenze besagt eigentlich nur, das wenn du darüber kommst, Gewerbesteuern zahlen musst. Alles was dadrunter ist ist Gewerbesteuerfrei. Was zusätzlich noch kommt sind Einkommenssteuern, die am Ende jeden Jahres fällig werden. Wenn du das erste Jahr gut verdienst kann es sein, das im nächsten Jahr das Finanzamt Vorzahlungen sehen möchte, sprich Monat für Monat. Hoffe konnte etwas helfen. Gruß LoRdi RE: Frage zu Gewerbeanmeldung - keving - 09.09.2012 16:06 Die 17.500€ sind die Grenze für die Kleinunternehmerregel. Falls man diese in Anspruch nimmt muss man keine Umsatzsteuer ausweisen. Ich persönlich würde keine Umsatzsteuer ausweisen, man spart sich dadurch eine Menge bürokratischen Aufwand. |